Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 11

zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (914) 56 | POLITIK SONDERAUSWERTUNG DES ZI Radiologen rechnen mit Vergütungsausfall von bis zu 68.000 Euro Die im geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Kürzungen wirken sich auf die einzelnen ärztlichen Fachrichtungen unterschiedlich aus. Das zeigen Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Besonders stark werden die Kürzungen sich demnach auf Praxen für Radiologie auswirken. Die Leistungsausgaben der Krankenkassen sollen um mehr als 11 Milliarden Euro gekürzt werden – so sieht es der Kabinettsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vor. Gestrichen werden sollen insbesondere die Finanzierung für die schnelle Terminvergabe und die offene Sprechstunde, die psychotherapeutische Kurzzeitbehandlung, die Organspende-Beratung und die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA). Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat in einer Sonderauswertung anhand der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Abrechnungsdaten abgeschätzt, wie sich die Streichung von Sondervergütungen auf das GKV-Honorar nach Fachgruppen im Jahr 2027 voraussichtlich auswirken wird. Demnach sind Radiologie-Praxen mit einem Vergütungsausfall von rund 68.000 Euro pro Arzt oder Ärztin besonders stark betroffen, gefolgt von Hals-Nasen-Ohren-Praxen (-44.000 Euro), Phoniatern und Pädaudiologen sowie Fachärzten internistischer Fachrichtungen (-32.000 beziehungsweise -31.000 Euro). Wer schnelle Termine vergibt, verliert jetzt besonders Überdurchschnittlich tangiert sind laut Zi-Analyse auch Neurologen (-26.000 Euro) und Orthopäden (-23.000 Euro). Diese Fachrichtungen sind dem Zi zufolge vor allem deshalb so stark betroffen, weil sich die Praxen dieser Fachrichtungen um eine besonders schnelle Terminvergabe für die von Hausärzten oder Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelten Patienten bemüht haben. Hausärzte und Kinderärzte sind dagegen von pauschalen Kürzungen ihrer Vergütungen betroffen. Der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried weist darauf hin, dass der Bund mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz seinen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung kürze und seinen Finanzierungsanteil perspektivisch immer weiter reduziere. 2030 dürfte der Staat nach aktueller Planung nur noch drei Prozent der GKV-Ausgaben finanzieren. Die Festschreibung des Ausgabenniveaus auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen lasse die Lücke zwischen Versorgungsbedarf und Finanzierung mit den Jahren immer weiter anwachsen, kritisiert von Stillfried. ao Vergütungsausfall für einzelne Fachgruppen durch Kürzungen im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz Quelle: mod. nach Zi 0€ 10.000€ 20.000€ 30.000€ 40.000€ 50.000€ 60.000€ 70.000€ Radiologie 67.728€ Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 44.175€ Phoniatrie und Pädaudiologie 31.628€ Innere Medizin 31.486€ Nuklearmedizin 29.194€ Neurologie 25.825€ Orthopädie 22.841€ Sonstige Ärzte 22.432€ Nervenheilkunde 20.009€ Chirurgie 18.777€ Hautärzte 17.491€ Psychiatrie 15.448€ Urologie 14.667€ Nichtärztliche Psychotherapeuten 11.614€ Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 11.210€ Ärztliche Psychotherapeuten 10.323€ Hausärzte 9.975€ Auf Praxen für Radiologie werden sich die Kürzungen durch das geplante GKVBeitragsstabilisierungsgesetz besonders stark auswirken. Das haben Hochrechnungen des Zi für das Jahr 2027 ergeben.

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