Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 11

PRAXIS | 63 Das Prinzip der bAV ist Stergiopoulos zufolge simpel und lukrativ zugleich: Ein Teil des Bruttogehalts wird direkt über den Arbeitgeber in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt. Besonders attraktiv wird die Lösung durch das Kapitalwahlrecht (Einmalzahlung oder monatliche Rente) und die dreifache Förderung: n Der Arbeitgeberzuschuss beträgt mindestens 15 Prozent. n Der eingezahlte Beitrag bleibt steuerfrei. n Sozialversicherungsbeiträge fallen in der Regel nicht an. Ein Beispiel für das Mini-MaxPrinzip „Dadurch bleibt der Nettoaufwand für angestellte Zahnärzte und ZFA gering. Mit einem Minimum an finanziellem Aufwand lässt sich so ein Maximum an zusätzlicher Versorgungsleistung aufbauen“, verdeutlicht Stergiopoulos. Nicht nur der Rentenstart könne flexibel festgelegt werden, sondern auch die Art der Auszahlung. Zudem seien Zuzahlungen, Beitragsanpassungen oder Dynamiken – je nach finanziellem Spielraum – möglich. Bei Elternzeit oder bei einem Sabbatical könne der Vertrag unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Stergiopoulos rät zur Einbindung des Steuerberaters, der die Anpassungen in der Regel für den Zahnarzt umsetzt. Außerdem müsse der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet werden: „Wenn eine arbeitgeberfinanzierte zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (921) WIE FUNKTIONIERT DIE ALTERSVORSORGE? Kurzer Crashkurs vorab: Die Altersvorsorge in Deutschland basiert auf dem sogenannten Drei-Säulen-Modell, in der Versicherungssprache sind das die sogenannten „Schichten“, die sich hauptsächlich hinsichtlich der steuerlichen Behandlung und der Flexibilität unterscheiden: n 1. Schicht: Basisversorgung: Das sind die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch die Leistungen aus den berufsständischen Versorgungswerken, in die auch Zahnärztinnen und -ärzte einzahlen. Dazu zählt ebenfalls die meist für Gutverdiener attraktive „Rürup-Rente“. „Wie der Name es bereits zum Ausdruck bringt, sollen die Leistungen aus der Basisversorgung den Grundstock für die Altersrente bilden. Daher werden die Leistungen hier immer nur in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt“, erläutert Stergiopoulos. Der Staat fördert das Ansparen, beispielsweise bei einer privaten Basisbeziehungsweise Rürup-Rente, indem er die Beiträge seit 2023 zu 100 Prozent steuerlich absetzbar macht. Im Gegenzug steigt der steuerpflichtige Anteil der Renten von aktuell 83 Prozent Jahr für Jahr um einen halben Prozentpunkt auf 100 Prozent im Jahr 2058 an, so sieht es das Wachstumschancengesetz aus 2024 vor. n 2. Schicht: (betriebliche) Zusatzversorgung: Sie umfasst im Kern (bislang noch) die staatlich geförderte Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Auch hier greifen attraktive Steuerfreiheiten in der Ansparphase und eine nachgelagerte Besteuerung der Leistungen. Im Unterschied zur ersten Schicht kann die Leistung jedoch auch in Form einer einmaligen Kapitalzahlung erfolgen. Für die bAV greift darüber hinaus eine zusätzliche Förderung über die Einsparung der Sozialversicherungspflichtbeiträge und ein damit verbundener gesetzlich vorgeschriebener Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 15 Prozent. „Die dreifache Förderung macht den Aufbau einer Zusatzrente über die bAV besonders attraktiv“, betont Stergiopoulos. n 3. Schicht: private Vorsorge: Darunter fallen Fonds- oder Banksparpläne, aber auch Rentenversicherungen. Letztere erhalten zwar im Rahmen des Ansparprozesses keinerlei staatliche Förderung, aber man gewinnt unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile bei der Verrentung beziehungsweise der Kapitalisierung. Zusätzlicher Vorteil für den Anleger in der dritten Schicht ist vor allem die hohe Flexibilität durch Entnahmen oder aber durch das Kapitalwahlrecht, frei über das aufgebaute Vermögen zu verfügen. Foto: Marc Thuerbach „Mit der Einführung des Drei-Schichten Modells hat der Gesetzgeber bewusst eine zusätzliche Lösung zum eigenständigen Aufbau einer Rente etabliert, um durch steuerliche Anreize die Bürger dazu zu animieren, privat vorzusorgen." Michalis Stergiopoulos, Senior Produktmanager bei der Deutschen Ärzteversicherung

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