Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 11

BEKANNTMACHUNGEN | 73 zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (931) Bekanntmachung der KZV Rheinland-Pfalz Korrektur der Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen 2025 Gemäß § 79 Abs. 4 SGB V sind die jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen einschließlich Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen in einer Übersicht jährlich zum 1. März zu veröffentlichen. Anlage 2 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, Veröffentlichungsmuster zu § 79 Abs. 4 SGB V, Stand: 11.05.2022 Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung einschließlich aller Nebenleistungen und sämtlicher Versorgungsregelungen gemäß § 79 Abs. 4 SGB V (Jahresbeträge) Im Vorjahr gezahlte Vergütungen Versorgungsregelungen Sonstige Vergütungsbestandteile Weitere Regelungen Gesamtvergütung (Summe aller Vergütungs bestandteile) Funktion* Grundvergütung variable Bestandteile ** Zusatzversorgung / Betriebsrenten Zuschuss zur privaten Versorgung Dienst wagen auch zur privaten Nutzung weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus demAmt Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/ entbindung bzw. bei Fusionen gezahlter Jahresbetrag gezahlter Jahresbetrag jährlich auf zuwendender Betrag jährlich auf zuwendender Betrag jährlich aufzuwendender Betrag des geldwerten Vorteils entsprechend der steuerrechtl.1% Regelung*** jährlich auf zuwendender Betrag Höhe/Laufzeit Höhe/Laufzeit einer Abfindung/eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiterbeschäftigung Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Vorsitzende des Vorstandes 258.518,80 € — — — 6.481,20€ 243,30€ Gruppenunfallversicherung — — 265.243,30€ Stv. Vorsitzende des Vorstandes 251.768,80€ — — — 7.231,20 € 243,30€ Gruppenunfallversicherung — — 259.242,30€

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