74 | BEKANNTMACHUNGEN zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (932) Vereinbarung zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Bundesministerium des Innern zur zahnärztlichen Versorgung von Heilfürsorgeberechtigten hier: Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) Ab 01.04.2026 besteht für heilfürsorgeberechtigte Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und des Deutschen Bundestags die Möglichkeit, eine elektronische Patientenakte (ePA) i.S.v. § 341 SGB V grundsätzlich zu nutzen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und das Bundesministerium des Innern vereinbaren hierzu folgende Regelung: 1. Eine Befüllung der ePA findet im beiderseitigen Einverständnis zwischen dem Vertragszahnarzt und dem heilfürsorgeberechtigten Polizeivollzugsbeamten auf freiwilliger Basis statt. Im Übrigen gelten für die Befüllung die für gesetzlich Versicherte maßgebenden Bestimmungen entsprechend. Die Entscheidung darüber, welche Daten als für die ePA relevant eingestellt werden, soll maßgeblich vom Vertragszahnarzt im Einvernehmen mit dem Heilfürsorgeberechtigten getroffen werden; der Vertragszahnarzt kann sich dabei auch am jeweiligen in der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden aktuellen Stand obligatorischer Befüllungen und Befüllungen auf Verlangen sowie am entsprechenden technischen Entwicklungsstand orientieren. Eine wahllose Übernahme alle Behandlungsdaten in die ePA ist ausdrücklich nicht intendiert. 2. Die Befüllung der ePA wird entsprechend der innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Bestimmungen vergütet. Hierfür sind die BEMA-Nrn. ePA1 und ePA2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (BEMA) abrechenbar. Die Vereinbarung tritt zum 01.06.2026 in Kraft. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende von jedem der Vereinbarungspartner jeweils ordentlich gekündigt werden. Berlin, 5. Mai 2026 ZAHNÄRZTEKAMMER NIEDERSACHSEN Verlust von Mitgliedsausweisen Folgende Ausweise wurden verloren, gestohlen beziehungsweise nicht zurückgegeben und werden für ungültig erklärt: Nr. 8889 vom 09.05.2016 von Guntram Protze Nr. 1137 vom 26.09.1980 von Dr. Dr. Karl Geisler Nr. A18948 vom 05.02.2025 von Dr. Shirin Lünenbürger-Allouch Hannover, den 02.04.2026
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=