zm116 Nr. 12, 16.06.2026, (1032) 78 | PRAXIS Es sei daher sinnvoll, besonders die letzte Phase der beruflichen Tätigkeit abzusichern und besser gleich beim Abschluss das Endalter höher anzusetzen. Er empfiehlt daher, eine Versicherungslaufzeit bis zum 67. Lebensjahr abzuschließen. „Zumal es ja auch die Diskussion um die Verlängerung der Arbeitszeit gibt.“ Bei vielen Gesellschaften gebe es allerdings ein Höchsteintrittsalter, zum Beispiel das 57. Lebensjahr. „Tatsächlich ist es so, dass wir signifikante Beitragsersparnisse generieren können, obwohl die versicherte Person mittlerweile 20 Jahre älter geworden ist, beziehungsweise die ursprüngliche BU-Rente vor 20 Jahren abgeschlossen wurde. Das liegt am harten Wettbewerb und den neuen Rechnungsgrundlagen“, verdeutlicht Seidenstücker. Wer die Möglichkeit hat, kann also wechseln. Und spart dadurch häufig viele tausend Euro. „Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bedingungen, da sich diese stetig weiterentwickeln – ähnlich wie die Technologien in der Zahnmedizin. Große Unterschiede liegen etwa in der Definition des Begriffs der „Berufsunfähigkeit“, der Einführung von Teilzeit- und Arbeitsunfähigkeitsklauseln, der flexiblen Anpassung der Renten während der Vertragslaufzeit sowie der Nachversicherungsgarantien“, betont er. „Darüber hinaus gibt es neben der Förderung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsplatz, die Möglichkeit bis zu 80 Prozent des ehemaligen Tätigkeitsumfangs wieder aufzunehmen, ohne auf die Rente verzichten zu müssen“, schildert Seidenstücker die Modalitäten. Durch die private Absicherung entstehe ein Handlungsspielraum, ob, wann und zu wieviel Prozent man wieder in den Beruf einsteigen kann und möchte. „Viele Versicherer helfen an dieser Stelle mit zusätzlichen Maßnahmen wie einer Wiedereingliederungs- oder Umorganisationshilfe, die es dem Betroffenen vereinfachen soll, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen." Wie hoch sollte man sich versichern? Für die Einschätzung zur Versicherungshöhe kommt es auf die individuelle Lebenssituation und den Gesundheitszustand an. Seidenstücker rät zum Abschluss bereits während des Studiums, da die Beiträge zu dem Zeitpunkt noch relativ gering und Ausschlüsse, Risikozuschläge und Ablehnungen in dem Alter unwahrscheinlich sind. Die Police sollte dann im Lebensverlauf entsprechend angepasst werden. Wie kompliziert die Anerkennung im Ernstfall ist, komme auf den Einzelfall an: „Es gibt sehr eindeutige und klare Fälle. Aber auch einige, die nicht so eindeutig sind“, erzählt Seidenstücker. Dann gibt es noch den Fall, dass die BU-Rente mit einer Lebens- oder Rentenversicherung gekoppelt ist. „Die sogenannte BUZ – Berufsunfähigkeitszusatzversicherung – kann separat aufgelöst werden, ohne dass die Hauptversicherung berührt wird. Lediglich die Beitragsbefreiung im Fall der BU sollte man aufrechterhalten“, erklärt der Experte. Zu Anpassung und Nachversicherungsgarantien sagt er: „Man kann die BU-Absicherung während der Laufzeit abhängig von der Arbeitszeit senken und auch erhöhen, flexibel ohne erneute Gesundheitsprüfung." Bei der Nachversicherung könne man bei Bedarf die BU-Rente bis zu 6.000 Euro monatlich anheben, ohne dass Gesundheitsfragen beantworten werden müssen. „Das ist insbesondere für diejenigen wichtig, die die Niederlassung im Fokus haben, aber noch nicht den genauen Zeitpunkt kennen.“ Fazit Die private Absicherung in Form einer BU-Rente ist eine wichtige Säule für den Ernstfall – wenn die Ausübung des zahnärztlichen Berufs nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich ist. Hierbei gilt: je früher, desto besser, und je gesünder, desto günstiger der Tarif. Die bestehenden Tarife sollten regelmäßig überprüft werden, da die Entwicklungen im Versicherungsbereich dynamisch sind. Anders als bei der Absicherung über das Versorgungswerk hat die private BU den Vorteil, dass sie bereits bei einer 50-prozentigen BU greift und die eigene Praxis bestehen bleiben kann. Der Wiedereintritt in die Arbeit kann mitbestimmt werden. Da einer BU häufig eine längere Erkrankung vorausgeht, ist zudem eine adäquate Krankentagegeldversicherung wichtig – und somit bei größeren finanziellen Verpflichtungen eine Überlegung wert. LL Zum BZÄK-Gruppenvertrag und zur Krankentagegeld-Versicherung Ralf Seidenstücker ist Geschäftsführer der Versicherungsstelle für Zahnärzte GmbH und Finanz- und Versicherungsmakler der nucleus GmbH und arbeitet seit Jahren mit der Bundeszahnärztekammer zusammen. Foto: Frank Alexander Ruemmele „Das Versorgungswerk zahlt erst ab 100 Prozent Berufsunfähigkeit und reicht allein in der Regel nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Eine private BU leistet gewöhnlich ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit. Daher besteht auch Anspruch bei einer Teilberufsunfähigkeit.“
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