40 | TITEL Kariesexkavation Der zentrale Paradigmenwechsel der Leitlinie betrifft die Kariesexkavation: Nach Auswertung mehrerer randomisierter Studien und systematischer Reviews kommt die Leitlinie zu dem klaren Schluss, dass die non-selektive (also vollständige) Exkavation bis zum harten Dentin bei tiefer Karies nicht mehr als Standardverfahren empfohlen werden kann. Der non-selektiven Exkavation steht die selektive Exkavation gegenüber, bei der zielgerichtet kariöses Dentin in Pulpanähe belassen und im peripheren Bereich entfernt wird. Die selektive Kariesentfernung und auch die (zweizeitige) schrittweise Exkavation zeigen konsistent ein geringeres Risiko für Pulpaexpositionen, ohne dass sich Nachteile hinsichtlich Zahnerhalt oder Restaurationsprognose ergeben. Biologisch ist dieses Vorgehen gut begründet. Die Pulpa verfügt über ein ausgeprägtes Reparaturpotenzial, sofern der bakterielle Reiz reduziert und eine dichte Restauration erreicht wird. Das Belassen von weichem Dentin im pulpanahen Bereich ist unter diesen Bedingungen kein Behandlungsfehler, sondern Ausdruck eines bewusst minimalinvasiven Vorgehens. Die Leitlinie formuliert hierzu Empfehlungen der Stärke B, was bedeutet, dass ein Nutzen wahrscheinlich ist, auch wenn die Evidenzqualität überwiegend niedrig bis moderat ist. Für die Praxis ist entscheidend: Die vollständige Entfernung aller verfärbten oder weichen Dentinschichten ist bei tiefer Karies im pulpanahen Bereich kein Qualitätsmerkmal mehr, sondern kann im Gegenteil das Risiko unnötiger Pulpaexpositionen erhöhen. Unterfüllungen und Liner Besonders praxisrelevant ist die Bewertung des routinemäßigen Einsatzes von Unterfüllungen beziehungsweise „Linern“ (zum Beispiel Kalziumhydroxid) nach tiefer Kariesexkavation. Trotz ihrer weit verbreiteten Anwendung zeigen die verfügbaren randomisierten Studien keinen konsistenten klinischen Vorteil gegenüber dem Verzicht auf einen Liner. Weder das Risiko eines Vitalitätsverlusts noch postoperative Schmerzen, Sekundärkaries oder die Langlebigkeit der Restauration werden durch Unterfüllungen signifikant positiv beeinflusst. Vor diesem Hintergrund schlägt die Leitlinie vor, Unterfüllungen nicht routinemäßig einzusetzen. Diese Empfehlung stellt keine kategorische Ablehnung dar, sondern fordert ein Abweichen von automatisierten Behandlungsabläufen. Insbesondere in Kombination mit modernen Adhäsivsystemen kann der Verzicht auf einen Liner die Restauration vereinfachen und potenzielle technische Komplikationen vermeiden. Pulpaexposition Die Pulpaexposition galt lange als Scheidelinie zwischen Zahnerhaltung und Endodontie. Die Leitlinie relativiert diese Sichtweise. Sie macht klar, dass eine Pulpaexposition bei vitalen Zähnen nicht zwangsläufig zur Wurzelkanalbehandlung führen muss. Bei Zähnen ohne oder mit reversibler Pulpitis werden sowohl die direkte Pulpaüberkappung als auch die partielle oder vollständige Pulpotomie als geeignete Optionen empfohlen. Entscheidend sind die konsequente Umsetzung eines kontrollierten Behandzm116 Nr. 13-14, 16.07.2026, (1090) „Die non-selektive Exkavation bis zum harten Dentin bei tiefer Karies kann nicht mehr als Standardverfahren empfohlen werden.“ Dr. Esra Kosan Charité – Universitätsmedizin Berlin, Abteilung für Parodontologie, Oralmedizin und Oralchirurgie Aßmannshauser Str. 4-6, 14197 Berlin Foto: Charité, Berlin Dr. med. dent. Helena Dujic Poliklinik für Zahnerhaltung, Parodontologie und digitale Zahnmedizin, LMU Klinikum Goethestr. 70, 80336 München Foto: LMU Dr. med. dent. Sascha Herbst Stellvertretender Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie, Klinikum der Universität München Goethestr. 70, 80336 München Foto: Gesine Born Prof. Dr. Sebastian Paris Charité – Universitätsmedizin Berlin, Wissenschaftliche Centrumsleitung CC 3, Leiter der Abteilung für Zahnerhaltungskunde und Präventivmedizin Aßmannshauser Str. 4-6, 14197 Berlin Foto: Charité, Berlin Univ.-Prof. Dr. Falk Schwendicke, MDPH Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltung, Parodontologie und digitale Zahnmedizin, LMU Klinikum Goethestr. 70, 80336 München Foto: Peitz/Charité
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