70 | PRAXIS die Befunde so schlecht und der Versorgungsbedarf so hoch. Die aufsuchende Zahnmedizin – in der Häuslichkeit oder in Pflegeeinrichtungen – wird daher zunehmen. Bereits mit einem geringen instrumentellen Aufwand lassen sich zahlreiche Behandlungen durchführen, insbesondere im Bereich der Prothetik. Ergänzt man das mobile Equipment um einen Motor und eine Absaugvorrichtung, kann auch die beschriebene PAR-Strecke vor Ort umgesetzt werden (Abbildung 1). Für die Fahrten gibt es Zuschlags- und Besuchspositionen sowie Wegegeld. Struktur statt Einzelmaßnahme Wie in der Kinderzahnheilkunde entfalten auch die Seniorenzahnmedizin und die inklusive Zahnmedizin ihren Erfolg nicht durch Einzelmaßnahmen, sondern durch strukturierte Versorgungskonzepte. Ein solches Versorgungsmodell kann die Etablierung eines Teams für die aufsuchende Zahnmedizin sein, worauf im Folgenden der Fokus liegen soll. Voraussetzung ist eine langfristig angelegte Kooperation mit den entsprechenden Versorgungseinrichtungen. Doch wie lässt sich die Wirtschaftlichkeit eines solchen Konzepts in der Praxis konkret beurteilen? Ein Instrument, das dabei hilft, ist die betriebswirtschaftliche Deckungsbeitragsrechnung. Sie zeigt auf, welcher Betrag der Erlöse nach Abzug der variablen Kosten übrigbleibt und zur Deckung der Fixkosten verwendet werden kann. Im Fall der aufsuchenden Zahnmedizin bedeutet dies konkret: Die zusätzlichen Einnahmen decken die zusätzlich entstehenden Kosten (insbesondere Investitionen in Geräte und Fahrzeug, Personal, Material). Die folgenden Beispieldaten beruhen auf Erhebungen aus unserem Mandantenstamm. Beispielrechnung – Deckungsbeitrag Dr. Dent besucht einen Tag pro Woche ein Altenheim und behandelt dort im Durchschnitt an einem Vormittag zehn Patienten. Hierfür benötigt er, inklusive An- und Abfahrt, fünf Stunden. Die Behandlungen führt er gemeinsam mit einer angestellten Stuhlassistenz durch. Die Abrechnung erfolgt überwiegend gegenüber der KZV, aber auch direkt gegenüber Privatpatienten. Das Beispiel (Tabelle 1) zeigt, selbst bei einem geringen zeitlichen Umfang kann die aufsuchende Zahnmedizin bereits einen positiven Deckungsbeitrag erreichen, der verwendet werden kann, um die Fixkosten der Praxis zu decken. Dazu zählen beispielsweise Kosten für das Verwaltungspersonal (Praxismanager, Abrechnungsfachkraft), Raumkosten und Finanzierungskosten. Nach Zurechnung dieser fixen Kosten zeigt sich der Beitrag zum Praxisreingewinn (Abbildung 2). zm116 Nr. 13-14, 16.07.2026, (1120) Prof. Dr. Johannes G. Bischoff Steuerberater und Wirtschaftsdozent, Prof. Dr. Bischoff & Partner, Köln Foto: Jörn Wolter www.wolterfoto.de BEISPIELRECHNUNG Erlöse pro Quartal: KZV 18.000,00€ Privat 1.500,00€ Summe 19.500,00€ Variable Kosten pro Quartal: Personalkosten (Stuhlassistenz) 1.000,00€ Material 2.100,00€ Raumkosten 0,00€ Instandhaltung 1.100,00€ Leasing / Abschreibung PKW & Geräte 1.800,00€ Summe 6.000,00€ Deckungsbeitrag pro Quartal: 13.500,00 € Tab. 1 Quelle: Prof. Dr. Bischoff & Partner Abb. 2: Ergebnisbeitragsrechnung Foto: Prof. Dr. Bischoff & Partner Yannik Orth Steuerberater, Prof. Dr. Bischoff & Partner, Köln Foto: Jörn Wolter www.wolterfoto.de Dr. Dirk Bleiel Spezialist Seniorenzahnmedizin, niedergelassener Zahnarzt in Rheinbreitbach Foto: privat
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