Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 17

PRAXIS | 29 nachvollziehbaren und wirtschaftlich angemessenen Abrechnungspraxis: Geb.-Nr. 2180a GOZ Entfernung nekrotischen Pulpengewebes entsprechend (§ 6 Abs.1 GOZ) Nr. 2180 Vorbereiten eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone Die Leistung ist je Wurzelkanal berechnungsfähig und gewährt unter Anwendung des 2,3-fachen Steigerungssatzes eine Vergütung in Höhe von 19,40€. Die vorstehende gebührenrechtliche Einordnung der BZÄK hindert die Zahnärztin und den Zahnarzt ausdrücklich nicht daran, unter Beachtung der Kriterien des § 6 Abs. 1 GOZ eine andere als angemessen erachtete Leistung zur analogen Berechnung heranzuziehen. Ausschuss Gebührenrecht Bundeszahnärztekammer WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN Stellungnahme „Endodontologische Leistungen“, Februar 2024 Patienteninformation „Entfernung nekrotischen Pulpengewebes“, Juli 2026 Beschlüsse des Beratungsforums von Bundeszahnärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe, Beschluss Nr. 9 Stellungnahme „Analoge Leistungen“, September 2022 Stellungnahme „Bemessung analoger Leistungen“, Februar 2026 Stellungnahme „Rechnungslegung analoger Leistungen“, März 2026 009187 06.26 CanalProCalciSeal Bioaktiver biokeramischer Wurzelkanal-Sealer auf Calcium-Silikat-Basis coltene.com Zur Produktseite ▼ Warum CanalPro CalciSeal? 1 Hoher pH-Wert für antimikrobiellen Schutz 2 Einfache, saubere Anwendung mit Fertigspritze 3 Flexibler, zuverlässiger Sealer mit bioaktiver Calcium-Silikat Formel NEU

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