Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 17

44 | PRAXIS Nach den Regularien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) müssen die Inhalte von Leitlinien regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Bei der aktuellen Novellierung fanden Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen Berücksichtigung. So wurde 2023 die Trinkwasserverordnung aktualisiert – unter anderem betraf das die zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren im Paragrafen 20 der Trinkwasserverordnung. Auch die neue EU-Medical Device Regulation aus dem Jahr 2021 machte eine Anpassung notwendig. Die neue Leitlinie richtet sich in erster Linie an die Betreiber zahnärztlicher Einrichtungen und die an den zahnärztlichen Einheiten tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte – die Empfehlungen sollen helfen, „den einwandfreien hygienischen Zustand einer Dentaleinheit zu erhalten“. Ausgangssituation Wasser in Dentaleinheiten gilt rechtlich als „Betriebswasser", nicht als Trinkwasser, da es hinter einer Sicherungseinrichtung (freier Auslauf nach DIN EN 1717) liegt. Dentaleinheiten sind Medizinprodukte der Klasse IIa. Enge Lumina der wasserführenden Leitungen, erhöhte Temperaturen in Innenräumen, ein diskontinuierlicher Wasserdurchfluss mit teils längeren Stagnationen und Schlauchmaterialien wie Weich-PVC begünstigen die Vermehrung von Bakterien und die Bildung von Biofilmen. Letzterer kann die Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln einschränken. Um die mikrobiologische Qualität des Wassers in Dentaleinheiten sicherzustellen, sind daher regelmäßig durchzuführende Hygienemaßnahmen notwendig. Anforderungen an die Wasserqualität Da Studien zum Auftreten nosokomialer Infektionen nach zahnärztlichen Behandlungen von Patienten ohne zusätzliche Risikofaktoren nahezu vollständig fehlen, geht man in der Leitlinie davon aus, „dass die Anzahl von Bakterien im Wasser der Dentaleinheit nicht höher sein sollte als im Trinkwasser, für das die Trinkwasserverordnung gilt, die eine Koloniezahl von maximal 100 KBE/ml fordert. Deshalb wird für das Wasser der Dentaleinheit nach KRINKO* dauerhaft eine Koloniezahl von unter 100 KBE/ml empfohlen“ [Leitlinie, 2026]. Legionellen sollen unter 1 KBE/ml bleiben. Bei Patienten mit stark erhöhtem Infektionsrisiko (zum Beispiel schwere Granulozytopenie, nach Stammzell-/ Organtransplantation, bei hochdosierter Steroidtherapie, Mukoviszidose) sollen sterile oder sterilisierte Spüllösungen beziehungsweise externe Spülsysteme verwendet werden; alternativ Wasser über endständige Bakterienfilter oder externe Kühlung mit steriler Spüllösung aus einer separaten Spritze. Für Eingriffe, die eine Wasserkühlung erfordern, gilt: Bei einfachen Behandlungen gesunder Patienten, auch bei kleineren chirurgischen Eingriffen ohne Wundverschluss ist normales Betriebswasser ausreichend. Bei zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen mit nachfolgendem primärem Wundverschluss (zum Beispiel Implantationen, Transplantationen von autologem Knochen- oder Bindegewebe, SinusLift-Operationen, Wurzelspitzenresektionen) sind nach der KRINKOEmpfehlung besondere hygienische Anforderungen einzuhalten. Das gilt ebenso für Patienten mit stark erhöhtem Infektionsrisiko. Um Risiken auszuschließen, wird bei diesen Eingriffen der Einsatz steriler Spüllösungen mit einer Kategorie IB empfohlen (Empfehlung1). Trinkwasserinstallation bei einer neuen Dentaleinheit Für die Einhaltung der Trinkwasserqualität bis zum Übergabepunkt des Foto: leroy-stock.adobe.com NEUE S2K-LEITLINIE Hygienische Anforderungen an das Wasser in Dentaleinheiten Im Juli wurde die Leitlinie „Dentaleinheiten, hygienische Anforderungen an das Wasser“ veröffentlicht. Sie folgt in weiten Teilen ihrer Vorgängerin aus 2014. Insgesamt neun Empfehlungen wurden konsensbasiert formuliert. Hier lesen Sie zusammengefasst die wichtigsten praxisrelevanten Regelungen. zm116 Nr. 17, 01.09.2026, (1286)

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