Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 17

PRAXIS | 45 HANDREICHUNG BZÄK UND DGZMK Die bisherigen Testroutinen sind weiterhin empfehlenswert Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) haben an der Leitlinie mitgearbeitet und unterstützen ausdrücklich die Bemühungen für eine wirksame Wasserhygiene. In der strukturierten Konsensfindung konnte jedoch nicht immer Einigkeit über die Empfehlungen erzielt werden, was letztlich der in weiten Teilen fehlenden beziehungsweise nur unzureichenden Studienlage geschuldet ist. Um Verunsicherungen zu vermeiden, haben BZÄK und DGZMK gemeinsam die folgende Handreichung zum Umgang mit der Empfehlung 9 (Betriebswasseruntersuchung) veröffentlicht. zm116 Nr. 17, 01.09.2026, (1287) Wassers am Hausanschluss (Hauptabsperrvorrichtung) ist der Wasserversorger zuständig, für die Gebäudeinstallation der Eigentümer/Vermieter und für die nachfolgende Installation bis zur Dentaleinheit der Betreiber der Anlage. Bei Neuinstallationen wird einmalig eine Wasserprobe am Übergabepunkt empfohlen. Vor der Erstinbetriebnahme einer Dentaleinheit wird eine Wasserprobe am Übergang zur Dentaleinheit (Eckventil) empfohlen – das der Dentaleinheit zugeführte Wasser muss Trinkwasserqualität aufweisen. Wasserenthärter begünstigen mikrobiologisches Wachstum. Deshalb sollten sie nur dann eingebaut werden, wenn der vom Hersteller geforderte Härtebereich ohne weitere Maßnahmen nicht erreicht wird. Zunehmend verbreitet sind BottleSysteme als externe Wasserversorgung, besonders bei ungeeigneter Hausinstallation. Sie unterliegen denselben hygienischen Anforderungen wie festinstallierte Systeme – auch hier gilt: Befüllung nur mit Trinkwasserqualität. Betrieb einer Dentaleinheit Im laufenden Betrieb soll die mikrobiologische Qualität des zugeführten Trinkwassers innerhalb der Dentaleinheit erhalten werden. Dazu empfiehlt die aktuelle Leitlinie wie bereits 2014 folgende Maßnahmen: „ Zu Beginn des Arbeitstages sollen alleEntnahmestellen–inklusive Prof. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas, Koordinator der Leitlinie Dr. Romy Ermler, BZÄK-Präsidentin Dr. Ralf Hausweiler, BZÄK-Vizepräsident Dr. Doris Seiz, BZÄK-Vizepräsidentin Handreichung zur S2k-Leitlinie „Dentaleinheiten, hygienische Anforderungen an das Wasser“ Laut AWMF-Klassifikation handelt es sich hierbei um eine Leitlinie, deren Empfehlungen in einem strukturierten Konsensusprozess durch Vertreter der repräsentativen Fachgesellschaften und Organisationen abgestimmt wurden. Empfehlungen aus S2k-Leitlinien enthalten keine Angabe von Evidenzgraden, da keine systematische Aufbereitung der Evidenz zugrunde liegt. Grund für die Wahl dieser Leitlinienstufe ist die mangelnde Studienlage, die oft keine Aussagen zur Evidenz zulässt. Unter diesem Gesichtspunkt sind die Empfehlungen der vorliegenden Leitlinie zu betrachten. Die Leitlinie „Zahnärztliche Behandlungseinheiten, hygienische Anforderungen an das Wasser“ beschäftigt sich im Kapitel 9 – Betrieb einer Dentaleinheit mit einer möglichen, potenziellen retrograden Kontamination der Kühlsysteme über die Mundflora der Patienten. Die daraus resultierende Empfehlung 9 der Leitlinie benennt neu Streptococcus viridans als in Wasseruntersuchungen zu testender Mikroorganismus. Dessen Nachweis soll auf eine retrograde Kontamination der Behandlungseinheiten durch einen möglichen Rücksog von Mikroorganismen aus der Mundhöhle hinweisen. Die These von der retrograden Kontamination beruht auf wenigen älteren und methodisch diskussionswürdigen Untersuchungen. Laut Herstellerangaben sind Übertragungsinstrumente und Kupplungen seit Jahren mit Sicherungseinrichtungen ausgestattet, die einen Rücklauf von Flüssigkeiten und damit eine Verschleppung von Mikroorganismen verhindern. Zusätzlich haben der technische Fortschritt und die permanente Weiterentwicklung in den letzten Jahren zu wesentlich sicheren und die besonderen Anforderungen an die Hygiene berücksichtigenden Medizinprodukten vor allem auch im Bereich der Behandlungseinheiten geführt. Eine retrograde Kontamination aktueller Dentaleinheiten ist damit wissenschaftlich nicht belegt und die beschriebene Testung auf orale Streptokokken ist in der Routine nicht zu fordern. Das war ein Grund für den Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin, den Einzelempfehlungen unter Punkt 9 nicht zuzustimmen. Für eine Überarbeitung der Leitlinie sind solide Untersuchungen zu fordern. Solange diese nicht vorliegen, ist die Beibehaltung der bisherigen Testroutinen unter den Gesichtspunkten von Arbeits- und Patientenschutz weiterhin sinnvoll und empfehlenswert.

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