Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 17

46 | PRAXIS Mundglasfüller – ohne aufgesetzte Instrumente circa zwei Minuten gespült werden. Diese Vorgabe gilt auch für Bottle-Systeme. „ Vor jeder neuen Patientenbehandlung sollen die zuvor im Mund des Patienten eingesetzten wasserführenden Systeme etwa 20 Sekunden gespült werden, um eine potenziell mögliche retrograde Kontamination durch Rückfluss von Mundflora zu reduzieren. „ Eine kontinuierliche Desinfektion des Betriebswassers (Betriebswasserkonditionierung) sollte erfolgen, ergänzt durch regelmäßige Intensivdesinfektionen (diskontinuierlich, je nach Herstellerangabe wöchentlich bis alle vier Wochen, bei BottleSystemen häufiger). Wann ist die Wasserqualität in der Dentaleinheit zu prüfen? Die Entscheidung zur mikrobiologischen Untersuchung des Wassers der Dentaleinheit liegt in der Verantwortung des Betreibers. Liegen keine Anhaltspunkte für Mängel vor, empfiehlt die Leitlinie ein Intervall von zwölf Monaten. Darüber hinaus muss bei jeglichem Verdacht auf eine wasserbedingte Infektion durch eine zahnärztliche Behandlung eine anlassbezogene Nachuntersuchung durchgeführt werden. Welche Maßnahmen sind nach der Prüfung angezeigt? Liegt der gemessene Wert bei 100 KBE/ ml oder darunter, muss nichts weiter unternommen werden. Die Koloniezahl über 100 KBE/ml gilt als „Warngrenze“ im Unterschied zur „Eingriffsgrenze“, die bei 500 KBE/ml liegt. Wird die Warngrenze überschritten, ist eine Ursachensuche sowie die Wiederholung der Untersuchung erforderlich. Bei Überschreitung der Eingriffsgrenze ist ein sofortiges Eingreifen erforderlich: Das Betriebswasser ist „nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung von Menschen verwendbar, bis eine nachfolgende Untersuchung eine Unterschreitung der Warngrenze belegt“ [Leitlinie, 2026]. Rechtlicher Rahmen Verantwortlich für die Einhaltung der hygienischen Anforderungen an Betriebswasser in Dentaleinheiten ist der Betreiber. Die vorliegende Leitlinie „zeigt Möglichkeiten auf, wie die hygienischen Anforderungen der KRINKO-Empfehlung an die mikrobiologische Qualität des Wassers eingehalten bzw. (bei kontaminierten Einheiten) erreicht werden können“ [Leitlinie, 2026]. Aufgrund einer Regelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben die Empfehlungen der KRINKO für Praxisbetreiber eine unmittelbare rechtliche Bedeutung: Werden die Empfehlungen beachtet, dann wird die „Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft“ rechtlich wirksam vermutet. Alternativ sind jedoch bei einzelnen Empfehlungen auch Abweichungen möglich. Dazu heißt es in der Leitlinie: „Wie bisher kann von den Empfehlungen grundsätzlich dann abgewichen werden, wenn nach Prüfung alternativer Maßnahmen diese nicht zu einem niedrigeren Schutzniveau für Patient und medizinisches Personal führen. Die entsprechenden Maßnahmen müssen im Fall der Abweichung von der Empfehlung fachlich begründet werden“ [Leitlinie, 2026]. * Die Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (KRINKO) ist ein Expertengremium am Robert KochInstitut (RKI). Sie erstellt Richtlinien und Empfehlungen zur Vorbeugung von Infektionen und zur Hygiene in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen. br Die Leitlinie: DGMKG, DGKH, DGZMK: „Zahnärztliche Dentaleinheiten, hygienische Anforderungen an das Wasser“, Langversion 2.0, 2025, AWMF-Registriernummer: 075-002 [Leitlinie, 2026] https://register.awmf.org/de/ leitlinien/detail/075-002. LEITLINIEN UND EVIDENZ „Die ‚Leitlinien‘ der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte/Zahnärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollen aber auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die ‚Leitlinien‘ sind für Ärzte/ Zahnärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung“ [Leitlinie, 2026]. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) unterscheidet vier Stufen von Leitlinien, die den methodischen Aufwand der Erstellung anzeigen: DIE VIER LEITLINIENSTUFEN Stufe Bedeutung S1 Handlungsempfehlung, die von einer repräsentativ zusammengesetzten Expertengruppe aus Fachgesellschaft(en) in informellem Konsens ohne strukturiertes Verfahren erarbeitet wird. S2k k = konsensbasiert. S2k-Leitlinien werden von einem repräsentativen Gremium mit strukturierter Konsensfindung erarbeitet. Keine systematische Literaturrecherche. (Methodik, nach der die aktuelle Leitlinie 2026 erstellt wurde). S2e e = evidenzbasiert. S2e-Leitlinien basieren auf einer systematischen Literaturrecherche. Keine strukturierte Konsensfindung. S3 S3-Leitlinien bilden die höchste Qualitätsstufe ab. Sie kombinieren die systematische Literaturrecherche (S2e) mit einer strukturierten Konsensfindung (S2k). zm116 Nr. 17, 01.09.2026, (1288)

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