Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 17

PRAXIS | 47 zm116 Nr. 17, 01.09.2026, (1289) INTERVIEW MIT DR. THOMAS HEIL „Solche Maßnahmen dürfen nur empfohlen werden, wenn es belastbare Evidenz gibt“ BZÄK und DGZMK haben gemeinsam eine Handreichung zur neuen Leitlinie „Dentaleinheiten, hygienische Anforderungen an das Wasser“ veröffentlicht. Die zm haben Dr. Thomas Heil, Vizepräsident der Zahnärztekammer Nordrhein und Mitglied im Ausschuss Praxisführung, Hygiene und Nachhaltigkeit BZÄK, zu den Motiven für diesen Schritt befragt. Die Bundeszahnärztekammer veröffentlicht gemeinsam mit dem Leitlinienkoordinator eine Handreichung zur Leitlinie, in der auf die fachlichen und rechtlichen Grenzen des Dokuments hingewiesen wird. Da könnte auch der Eindruck aufkommen, BZÄK und DGZMK würden die gerade erst publizierte Leitlinie kritisieren. Dr. Thomas Heil: Nein, dieser Eindruck wäre falsch. Es ist gute und gelebte Praxis im Wissenschaftsbetrieb, möglichst präzise zu benennen, auf welchen Quellen unsere wissenschaftlichen Aussagen gründen und auch darzustellen, wie belastbar wir diese Quellen einschätzen. Jede ernstzunehmende wissenschaftliche Studie enthält einen solchen kritischen Blick auf die Limitationen ihrer Methodik und ihrer Daten, das trifft auch auf die Leitlinie zu. Gerade wenn es, wie im Fall der neuen Leitlinie, einerseits um einen erheblichen Umsetzungsaufwand in den Praxen geht – Stichwort Bürokratie – und wir andererseits eine überwiegend schwache Evidenzbasis der Empfehlungen sehen, müssen wir schon aus kommunikativer Redlichkeit gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen das Dokument noch einmal einordnen und auf die niedrige Leitlinienstufe S2k verweisen. Im Hinblick auf die Empfehlung 9 bedeutet das: Aus Sicht von BZÄK und DGZMK können die bisherigen Testroutinen unverändert beibehalten werden. Der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin hat der Empfehlung 9 nicht zugestimmt. Die Empfehlung sah vor, unter anderem den Keim Streptococcus viridans neu in die Testroutinen aufzunehmen. Was hat es mit diesem Keim auf sich? Bei Streptococcus viridans handelt es sich um eine große Gruppe verschiedener Streptokokkenarten mit verwandten Eigenschaften. Sie kommen natürlicherweise im oralen Mikrobiom in großer Zahl vor. Finden sich solche Keime im Wasser einer Dentaleinheit, so wäre das ein Hinweis auf eine sogenannte retrograde Kontamination des Wassers der Behandlungseinheit mit Mikroorganismen aus dem Mund des Patienten. Wir haben darauf hingewiesen, dass die Hersteller von Behandlungseinheiten bereits seit Langem Sicherungsmechanismen zur Rückflussverhinderung in die Geräte eingebaut haben. Für aktuelle Dentaleinheiten finden sich keine Hinweise für eine retrograde Kontamination. Und wenn es keine Hinweise gibt, dann kann auch kein Routinetest gefordert werden – das ist unsere Position, die in der Leitliniengruppe leider nicht geteilt wurde. Im Prinzip entspricht Ihre Position doch den KRINKO-Empfehlungen. Ja eben. Die KRINKO hat klar gesagt, dass zu „Maßnahmen, über deren Wirksamkeit nur unzureichende oder widersprüchlich Hinweise vorliegen“, keine Empfehlungen formuliert werden können. Und das ist hier eben der Fall. Wenn man sich zu dem Thema umhört, stößt man auf viel Unmut in der Kollegenschaft. Ja, das kann ich gut verstehen. Was viele Kolleginnen und Kollegen besonders ärgert, ist die Tatsache, dass bislang weder in den Praxen noch bei den Gesundheitsämtern, bei Patienteninitiativen oder in sonstigen Institutionen etwas von Problemen mit bakteriellen Infektionen nach Zahnbehandlungen zu hören ist, wir aber dennoch jetzt die Prüfroutinen verschärfen sollen. Das passt nicht zusammen – gerade im Hinblick auf die allseits angestrebte Verschlankung von Prozessen und den Abbau von Bürokratie. Auch der von der Gesundheitspolitik versprochene Paradigmenwechsel von der heute herrschenden Misstrauenskultur hin zu einer Vertrauenskultur spielt hier mit hinein. Deshalb ist es gut, dass BZÄK und DGZMK Flagge zeigen und für eine Leitlinienempfehlung, bei deren Umsetzung den Kolleginnen und Kollegen in der Praxis Mehraufwände entstehen würden, wissenschaftliche Evidenz einfordern. Solche Maßnahmen dürfen nur empfohlen werden, wenn belastbare Evidenz dafür vorliegt. Das Gespräch führte Benn Roolf. Dr. Thomas Heil ist Vizepräsident der Zahnärztekammer Nordrhein, Mitglied im Ausschuss Praxisführung, Hygiene und Nachhaltigkeit der BZÄK und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene (DGKH). Foto: www.jochenrolfes.de

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