POLITIK | 51 Ohne vollständige Einsicht in die Dokumente hätten sie allerdings nicht alle Schwachstellen der Vereinbarungen identifizieren können, heißt es. Die Experten identifizierten jedoch einige Warnsignale: Die Bedingungen seien vage und enthielten keine Formulierungen, wie sie in den meisten Vereinbarungen zum Datenaustausch üblich sind und die definieren, welche Daten erfasst werden und wie sie genutzt werden dürfen. ProPublica nennt ein konkretes Beispiel: Im Rahmen des ugandischen Datenabkommens erhalten die USA sieben Jahre lang direkten EchtzeitZugriff auf alle Gesundheitsinformationen, Labordaten und elektronischen Patientenakten. Das Abkommen sieht dabei den Austausch aggregierter Daten vor, aus denen alle personenbezogenen Informationen entfernt werden sollen. Außerdem ist festgelegt, dass die Daten zur Erbringung und Überprüfung von Gesundheitsdienstleistungen verwendet werden sollen. Sieben Jahre Echtzeit-Zugriff für 1,7 Milliarden US-Dollar Die von den Reportern befragten Rechtsanwälte und Experten für digitalen Datenschutz geben zu bedenken, dass das Abkommen offen lasse, wer konkret Zugriff auf den riesigen Bestand an Gesundheitsdaten haben wird und ob diese Daten in unzulässiger Weise abgerufen und missbraucht werden können. So ist sich Stephanie Psaki, unter Präsident Joe Biden US-Koordinatorin für globale Gesundheitssicherheit, sicher: Umgekehrt würden die USA einem solchen Abkommen niemals zustimmen! Als Gegenleistung erhält Uganda von den USA fünf Jahre lang bis zu 1,7 Milliarden US-Dollar. Dieser Betrag liegt dem Bericht zufolge unter der Summe, die die USA früher über USAID an Unterstützung gezahlt haben. Da die Zahlungen jährlich abnehmen, werde Uganda – so ProPublica – bis 2030 schätzungsweise 45 Prozent weniger Gesundheitshilfe erhalten als zu Beginn von Trumps zweiter Amtszeit. Da die USA mit ihrem Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation WHO auch den Zugang zu deren globalem Netzwerk verloren haben, regeln die Datenabkommen auch die Weitergabe von Informationen zu zirkulierenden Infektionskrankheiten. Für die Verwaltung und Verarbeitung dieser Daten planen die USA in Trump-Manier die weitreichende Einbindung privater Unternehmen. Die US-Zielmarke von 50 Abkommen ist noch nicht erreicht. Nun aber regt sich Widerstand – nicht nur in Sambia, Simbabwe, Tansania und Ghana, die die Verhandlungen gleich zu Beginn abgebrochen hatten. Wenige Tage nach dem Vertragsabschluss mit Kenia verklagte ein kenianischer Senator Mitglieder der eigenen Regierung wegen des Deals: Das Abkommen gefährde das verfassungsmäßige Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Privatsphäre, indem es „ausländischen Akteuren weitreichenden Zugriff auf sensible Daten“ ermöglicht. Auch eine kenianische Nichtregierungsorganisation reichte Klage ein, der sich mehr als 50 weitere Gruppen anschlossen. Nun regt sich Widerstand in mehreren Ländern Nachdem das kenianische Gericht monatelang das Abkommen blockiert hatte, erlaubte es im Mai 2026 vorläufig dessen Umsetzung, während es den Fall weiter prüft. Seitdem haben laut ProPublica einige andere Länder kürzere Fristen für den Austausch von Daten und zusätzliche Schutzmaßnahmen ausgehandelt. Wie diese Abkommen genau aussehen, ist bislang nicht öffentlich. US-Außenminister Marco Rubio ließ mitteilen, sein Ministerium werde die Dokumente im September 2027 bereitstellen. mg zm116 Nr. 17, 01.09.2026, (1293) „Wenn man das Abkommen annimmt, wird man ausgenutzt. Wenn man es nicht annimmt, stirbt man. Das ist der Kern des digitalen Kolonialismus.“ Frank Ssekamwa, Anwalt und Experte für digitale Rechte in Uganda, gegenüber ProPublica
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