zmSTARTER | 75 zm116 Nr. 17, 01.09.2026, (1317) VERSICHERUNGEN FÜR BERUFSANFÄNGER Gut abgesichert beim Karrierestart Vom Studium über die Vorbereitungszeit bis hin zur Existenzgründung: Welche Versicherungen in diesen drei Phasen relevant sind, welche optional sind und welches Timing für den Vertragsabschluss angestrebt werden sollte, erklären die Expertinnen und Experten der Deutschen Ärzteversicherung (DÄV). ImStudium Die Berufsunfähigkeitsversicherung WennmanausgesundheitlichenGründen nicht mehr in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen, verändert sich das Leben radikal – finanziell kann das ein Desaster sein. Deshalb rät Mareike Pullmann, Expertin für Berufsunfähigkeit, bereits mit Studienstart zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU. Die Beiträge sind in frühen Jahren günstiger und der Gesundheitszustand ist in der Regel besser. Junge Studierende haben selten Vorerkrankungen, weshalb Risikozuschläge, Leistungsausschlussklauseln oder Ablehnungen nicht greifen. „Spezielle Studententarife haben zum Teil auch sehr günstige Startbeiträge – und das bei vollem Versicherungsschutz. So ist die Finanzierbarkeit auch während der Ausbildung abgesichert“, sagt Pullmann. Zudem sollten Studierende auf Tarife mit einer guten Nachversicherungsgarantie achten. „Das bedeutet, dass die BU-Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen – etwa dem Eintritt in den Job – erhöht werden kann.“ Warum die BU so zentral ist, liegt auf der Hand: „Die Absicherung der Arbeitskraft ist gerade bei Gutverdienern sehr wichtig, da darauf die bisherige und zukünftige Existenz gründet. Die BU des Versorgungswerks zahlt allerdings nur, wenn man zu 100 Prozent berufsunfähig wird. Eine private BUAbsicherung greift schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit und ist deshalb elementar“, erklärt die Expertin. Die private Haftpflichtversicherung Diese Versicherung sollte jeder haben. Sie schützt vor den Kosten bei unabsichtlich verursachten Schäden an Personen und Sachgegenständen im privaten Leben, gleicht berechtigte Forderungen Dritter aus und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. „Es lohnt sich, zu prüfen, ob man als Kind über die Haftpflicht der Eltern im sogenannten Familien-Tarif noch mitversichert ist“, rät Claudia Feige-Herzfeldt, Expertin für Berufshaftpflichtversicherungen bei der DÄV. Mitversichert ist man bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus während der ersten Ausbildung oder des ersten Studiums. Der Wohnort spielt in dieser Zeit keine Rolle. Die Mitversicherung endet meist mit dem Ende dieser Erstausbildung. Ab der Assistenzzeit Die Berufshaftpflichtversicherung Sie schützt gegen Schadenersatzforderungen, die aus Sach-, Personenund Vermögensschäden im Berufsalltag entstehen. Die Berufsordnung für Zahnärzte schreibt sie in § 4 der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer (MBO) vor. Zahnärzte müssen gegen alle Haftpflichtansprüche aus ihrer ärztlichen „Die Studienjahre sind ein gutes Eintrittsalter. Die monatlichen Beiträge bleiben über die gesamte Laufzeit deutlich niedriger als wenn man erst nach dem Berufseinstieg eine BU abschließt.“ Mareike Pullmann, Produktmanagerin und Expertin für den Bereich BU bei der DÄV Die häufigsten Ursachen für BU bei Ärzten (Statistik der Leistungsfälle der DÄV) Ursachen für Berufsunfähigkeit 33% 28% 13% 7% 17% 3% Psychische Erkrankungen Quelle: Statistik der Leistungsfälle bei der Deutschen Ärzteversicherung mit Stand 2023 Krebs Bewegungsapparat Kreislauf Sonstiges Unfall
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