Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 17

76 | zmSTARTER zm116 Nr. 17, 01.09.2026, (1318) Tätigkeit versichert sein und dies bei der Anmeldung sowie auf Anfrage der Kammer nachweisen, informiert die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). „Für angestellte Zahnärzte ist eine Berufshaftpflichtversicherung damit unverzichtbar“, betont Feige-Herzfeldt. Vorwürfe wegen fehlerhafter Aufklärung und die aus Behandlungsfehlern resultierenden Schadensersatzansprüche landen häufig vor Gericht. Kommt es zu einem Schuldspruch, droht ohne Berufshaftpflichtversicherung ein ernstes finanzielles Risiko – bis hin zur Existenzgefährdung. Hinweis: Die DÄV bietet in Kooperation mit der BZÄK den speziellen Berufshaftpflicht-Tarif DentProtect für Zahnärzte an. Kammermitglieder erhalten Sonderkonditionen von bis zu 15 Prozent Beitragsrabatt, eine garantierte Aufnahme auch nach Vorschäden sowie den Verzicht auf das Kündigungsrecht im Schadensfall. Die private Krankenversicherung (PKV) Wann lohnt der Einstieg in die private Krankenversicherung (PKV)? Die Experten und Expertinnen sind sich einig: So früh wie möglich. Zwar ist der Zeitpunkt für den Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung erst gegeben, wenn Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorliegt. Für Studierende eignet sich aber der Optionstarif, um sich den aktuellen Gesundheitszustand so früh wie möglich zu sichern. „Ändert sich die Lebenssituation, kann eine private Krankenvoll- oder Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung unter bestimmten Bedingungen abgeschlossen werden. Das wäre der Vorteil“, sagt Experte Andreas Wurtinger. Zahnmedizinstudierende können sich zu Beginn des Studiums, mit Wegfall der Familienversicherung (in der Regel mit Vollendung des 25. Lebensjahres) sowie mit Vollendung des 30. Lebensjahres für die private Krankenvollversicherung entscheiden. „Mit Optionstarif entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung und damit auch die Gefahr von Risikozuschlägen, Ausschlüssen oder gar einer Ablehnung“, sagt der beratende Experte für die PKV. Ab der Gründungsphase Die Praxisausfallversicherung Die Praxisausfallversicherung (auch Betriebskostenversicherung) ist für selbstständige Zahnärzte eine der existenziellsten Absicherungen im Fall von Krankheit, Unfall oder Quarantäne. „Da Zahnarztpraxen einen sehr hohen Fixkostenapparat haben, führt ein Ausfall des Behandlers ohne Schutz schnell zur Insolvenz“, erläutert FeigeHerzfeldt. Die Leistungen umfassen die fortlaufenden Fixkosten der Praxis, wenn der Inhaber (oder ein namentlich genannter Partner) seiner Arbeit nicht nachgehen kann. Das sind zum einen die Personalkosten als Bruttogehälter inklusive Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie Miete oder Pacht für die Praxisräume, deren Nebenkosten, Reinigung und Energiekosten und auch Finanzierungskosten mit laufendenKreditratenoderPraxisübernahmeDarlehen. Außerdem springt die Versicherung bei Leasingraten, Versicherungsbeiträgen, Wartungsverträgen sowie Beiträgen zu Berufsverbänden und Kammern ein. Und sie deckt die Vertreterkosten eines externen Zahnarztes, der die Patienten weiterbehandelt. Sachschäden, beispielsweise durch einen Brand in der Praxis, sind jedoch nicht Teil dieser Versicherung. Dafür ist eine separate Praxisunterbrechungsversicherung (Teil der Sach-Inhaltsversicherung) zuständig. Die Cyber-Versicherung Sie schützt Zahnarztpraxen vor den finanziellen Folgen von Hackerangriffen, Ransomware (Erpressungssoftware), Datenverlusten und Systemausfällen. Da Zahnärzte hochsensible Patientendaten (Gesundheitsdaten nach DSGVO) verarbeiten und stark digitalisiert sind (digitale Patientenakten, Röntgen, Abrechnung), gehören sie zu den Hauptzielen von Cyberkriminellen. „Im Schadensfall sollte die Versicherung ein 24/7-Krisenmanagement, sprich Soforthilfe in Form eines IT-Forensikers, spezialisierter Rechtsanwälte und PR-Berater bereitstellen. Der Versicherer zahlt für die Wiederherstellung der IT-Systeme, das Entschlüsseln von Daten und übernimmt den Ertragsausfall, wenn die Praxis tagelang stillsteht und keine Patienten behandelt werden können“, sagt Feige-Herzfeldt. Die Rechtsschutzversicherung Eine Rechtsschutzversicherung für Zahnarztpraxen (oft als Firmen- und Berufsrechtsschutz für Mediziner bezeichnet) schützt vor den enormen Kosten rechtlicher Streitigkeiten – wie Anwaltsgebühren und Gerichtskosten, Ausgaben für vom Gericht bestellte medizinische Gutachter und Kosten der Gegenseite. „Da Zahnärzte täglich mit Patienten, Personal, Krankenkassen „Für angestellte Zahnärzte ist eine Berufshaftpflichtversicherung unverzichtbar – nicht nur aus Verantwortung gegenüber den Patienten, sondern auch aus rechtlicher Pflicht.“ Claudia Feige-Herzfeldt, Expertin für Berufshaftpflichtversicherungen bei der DÄV „Der Einstieg in die PKV sollte so früh wie möglich erfolgen. Für Studierende eignet sich ein Optionstarif. So kann man sich den aktuellen Gesundheitszustand so früh wie möglich sichern und eine erneute Gesundheitsprüfung in späteren Jahren entfällt meist.“ Andreas Wurtinger, beratender Experte für die PKV

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