Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 17

zmSTARTER | 77 zm116 Nr. 17, 01.09.2026, (1319) und Lieferanten interagieren, ist das rechtliche Risiko hier besonders vielschichtig“, betont die Versicherungsexpertin. Die wichtigsten Leistungsbausteine für Zahnärztinnen und Zahnärzte sind erstens der Berufs-Rechtsschutz, der Streitigkeiten abdeckt, die direkt mit der zahnärztlichen Tätigkeit zu tun haben. Zum Beispiel: Die KZV fordert nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung Honorare zurück, oder private Krankenversicherungen verweigern die Erstattung von GOZ-Positionen. Unverzichtbar ist zweitens der ArbeitsRechtsschutz, wenn es etwa um Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten wegen Arbeitszeugnissen, Überstunden oder Abmahnungen geht, verdeutlicht Feige-Herzfeldt. Dann gibt es drittens noch den Schadenersatz-Rechtsschutz: Etwa wenn die Praxis geschädigt wird, weil ein Patient mutwillig oder fahrlässig teures Praxiseigentum im Wartezimmer beschädigt. Der Immobilien-Rechtsschutz greift für die Praxisräume und schützt den Praxisbetreiber in der Rolle des Mieters oder Eigentümers. Ein Beispiel: Der Vermieter erhöht unberechtigt die Miete, verweigert die Reparatur der Heizung oder kündigt den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs. Fazit Für angehende Zahnärztinnen oder Zahnärzte gibt es Absicherungen, die sind Pflicht, andere sind wichtig, wieder andere einfach klug, damit man später oder im Schadensfall aufgefangen wird. Ein Check-up und auch eine regelmäßige Anpassung bei jedem Karriereschritt sind ratsam und beugen unangenehmen Überraschungen vor, bilanzieren die Expertinnen und Experten. In der Regel profitieren Versicherte immer von einem frühen Startpunkt bei Versicherungsabschlüssen. Über die spezifischen Modalitäten sollte sich jeder individuell informieren und gegebenenfalls vergleichen. Die BZÄK bietet unter anderem Kooperationsverträge für Zahnärztinnen und Zahnärzte für die BU und die Berufshaftpflichtversicherung. LL SINNVOLLE GKV-ZUSATZVERSICHERUNGEN Das Krankentagegeld: Das GKV-Krankengeld berücksichtigt das Einkommen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat und es wird auch nur in Höhe von maximal 70 Prozent des Bruttogehalts oder 90 Prozent des Nettogehalts gezahlt. Wer ein privates Krankentagegeld abschließt, schließt diese Lücke im Schadensfall, erklärt Wurtinger. Die Krankenzusatzversicherung: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Krankenhaus zwar die medizinische Grundversorgung, jedoch ohne Wahlleistungen, wie ein Einbettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt. Eine Krankenzusatzversicherung ergänzt die GKV-Leistungen. Sie schließt Versorgungslücken bei Zahnersatz, im Krankenhaus oder bei ambulanten Extras wie Brillen oder Naturheilverfahren. Die Kosten variieren je nach Alter und Leistung. Die Pflegezusatzversicherung: Die private Vorsorge hilft dabei, den Eigenanteil bei ambulanter oder stationärer Pflege zu bezahlen. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt im Pflegefall nur einen Bruchteil der tatsächlich entstehenden Kosten. Eine private Pflegezusatzversicherung schließt dieses Gap und schützt vor finanzieller Überlastung im Alter. Auch hier gilt: Je früher der Abschluss, desto günstiger der Beitrag und desto geringer das Risiko von Leistungsausschlüssen aufgrund von Vorerkrankungen. Die Zahnzusatzversicherung: Ein Implantat kostet oft mehrere Tausend Euro. Die GKV zahlt jedoch nur einen kleinen Festzuschuss – der Eigenanteil liegt häufig über 4.000 Euro je Implantat. Eine Zahnzusatzversicherung reduziert diese Kosten deutlich. Die private Unfallversicherung: Die private Unfallversicherung gilt – anders als die gesetzliche Unfallversicherung – rund um die Uhr, also im Beruf und in der Freizeit und das weltweit. Bleiben als Folge eines Unfalles dauerhaft gesundheitliche Schäden zurück, wird die sogenannte Invaliditätsleistung fällig. Für Zahnärzte gibt es spezielle Angebote, um wichtige zahnarztspezifische Leistungen und Risiken einzuschließen. Foto: Dorde-stock.adobe.com Endlich geht es los! Gut, wenn man von Anfang an im Job abgesichert ist.

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