54 | POLITIK REFORM DER NACHRICHTENDIENSTE Ist das Arztgeheimnis in Gefahr? Das Bundeskabinett hat am 12. August einen Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Was hat die Bundesregierung im Detail geplant und was genau befürchtet die Ärzteschaft? Ein Überblick. Was ist der Hintergrund? Laut Bundesregierung sind Staat und Gesellschaft vermehrt mit Bedrohungen aus dem In- und Ausland konfrontiert, etwa durch Spionage, Sabotage oder hybride Angriffe. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundesnachrichtendienst (BND) müssten daher zeitgemäße Befugnisse erhalten, um wirksam agieren zu können. Was will man erreichen? Der im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf stärkt demnach die operativen Fähigkeiten der Nachrichtendienste angesichts einer verschärften Sicherheitslage. Die Bundesregierung will damit für die Bevölkerung und ihre Freiheit ein höheres Maß an Sicherheit erreichen. „Mit der Reform der Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten stärken wir tragende Säulen unserer Sicherheitsarchitektur. Wir ermöglichen für die Dienste operative Fähigkeiten und aktive Befugnisse, um effektiv gegen den modernen Staatsterrorismus und extremistische Gewalt vorzugehen“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Vorstellung des Kabinettsbeschlusses. Was ist konkret geplant? Erweiterung der Aufklärungsbefugnisse Die Aufklärungsbefugnisse der Dienste sollen umfassend gestärkt und in nahezu jedem Bereich systematisch neu geregelt und erweitert werden. Ein Fokus liegt dabei auf den technischen Aufklärungsmöglichkeiten. So will die Bundesregierung die Zugriffsmöglichkeiten auf informationstechnische Systeme stärken – vom privaten Handy bis zum intelligenten Kühlschrank. Im Rahmen der strategischen Aufklärung soll der BND zudem Telekommunikationsinhalte bis zu sechs Monate und Verkehrsdaten bis zu zwölf Monate speichern dürfen. Dazu zählen zum Beispiel IP-Adressen sowie Zeit und Dauer der Verbindungen. Mehr Befugnisse zur Datenanalyse und -verarbeitung Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung auch die Analysemöglichkeiten der Dienste erweitern. Dazu werden Rechtsgrundlagen geschaffen für die Verwendung von Tools für den biometrischen Abgleich von Bilddaten, den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) sowie für die Weiterverarbeitung von Daten für Forschungs- und Entwicklungszwecke. Recht zum aktiven Eingreifen Wenn sie Gefahren erkennen, die andere Stellen – etwa die Polizei – nicht gleichermaßen wirksam abwehren können, sollen die Nachrichtendienste künftig außerdem in engen Grenzen selbst eingreifen können. So soll der BND unter bestimmten Umständen in Computersysteme von Angreifern eindringen und sie lahmlegen dürfen. Wenn ein Cyberangriff unmittelbar bevorsteht, soll er zudem das Recht erhalten, ausländische Server abzuschalten und unbrauchbar zu machen. Stärkere Rechtskontrolle Geplant ist zugleich eine stärkere Kontrolle von BfV und BND. Dafür wird dem Gesetzentwurf zufolge die Rechtskontrolle über die Nachrichtendienste, die momentan auf verschiedene Kontrollorgane verteilt ist, gebündelt und auf eine zentrale Behörde übertragen – den Unabhängigen Kontrollrat. Er soll künftig besonders eingriffsintensive Einzelmaßnahmen der Nachrichtendienste vorab genehmigen. Außerdem soll er die nachgelagerte Kontrolle der Datenverarbeitung (bislang in der Zuständigkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten) und von aktiven Maßnahmen ausüben. Der Unabhängige Kontrollrat soll gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium unmittelbar berichtspflichtig sein, damit die demokratische Kontrolle der Nachrichtendienste weiterhin sichergestellt bleibt. Rechtsprechung umsetzen Schließlich sollen dem Entwurf zufolge die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Das Gericht hat seit 2022 grundlegende Vorgaben zum Nachrichtendienstrecht getroffen, die nun durch die Neufassung von Gesetzen aufgegriffen werden. zm116 Nr. 18, 16.09.2026, (1392) 202,4 Mrd. Euro betrug 2025 der Schaden durch Cyberattacken (Quelle: Digitalverband bitkom). KURZ ERKLÄRT Foto: Zaldy – stock.adobe.com
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