Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 19

zm116 Nr. 19, 01.10.2026, (1512) 78 | PRAXIS Euro auf diesem Konto. Zieht das Finanzamt zu diesem Zeitpunkt lediglich 18.000 Euro Einkommensteuervorauszahlung ein, verbleiben weitere 12.000 Euro auf dem Steuerkonto. Genau dieser Effekt ist gewünscht. Die Rücklagen orientieren sich nicht an den aktuellen Vorauszahlungen, sondern an der tatsächlich zu erwartenden Steuer. Im Laufe des Jahres entsteht dadurch kontinuierlich ein Puffer, aus dem spätere Nachzahlungen problemlos beglichen werden können. Der Einkommensteuerbescheid verliert dadurch seinen Charakter als finanzielle Überraschung und wird zu einem gewöhnlichen Zahlungsvorgang. Neben der Bildung von Steuerrücklagen gehört auch der Aufbau einer ausreichenden Liquiditätsreserve zu den zentralen Elementen einer guten Finanzhygiene. Dabei geht es weniger um Renditeüberlegungen als vielmehr um die Sicherstellung unternehmerischer Handlungsfähigkeit. Jede Praxis ist potenziell mit unerwarteten Ereignissen konfrontiert. Investitionen können kurzfristig erforderlich werden, Zahlungseingänge sich verzögern, wirtschaftliche Rahmenbedingungen sich verändern. Als Orientierung hat sich in vielen Fällen eine Liquiditätsreserve in Höhe von mindestens anderthalb Monatsfixkosten bewährt. Dazu zählen Personalkosten, Mieten, Versicherungen, Leasingraten und Darlehensverpflichtungen. Wer über entsprechende Reserven verfügt, erhöht nicht nur seine finanzielle Sicherheit, sondern gewinnt auch unternehmerische Freiheit. Die Privatentnahme als ein unternehmerisches Gehalt Ein weiterer zentraler Baustein einer nachhaltigen Finanzhygiene ist die Definition einer festen Privatentnahme. In vielen inhabergeführten Zahnarztpraxen lässt sich beobachten, dass private Ausgaben unmittelbar aus dem laufenden Praxiskonto finanziert werden. Die Höhe der Entnahmen orientiert sich dabei meist weniger am tatsächlichen privaten Finanzbedarf als am aktuell verfügbaren Kontostand. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist dieses Vorgehen problematisch, da dadurch die notwendige Trennung zwischen Unternehmens- und Privatsphäre zunehmend verwischt. Gleichzeitig erschwert es eine verlässliche Liquiditätsplanung sowohl auf betrieblicher als auch auf privater Ebene. Sinnvoller ist, die Privatentnahme als Äquivalent zum Nettogehalt eines angestellten Arbeitnehmers zu verstehen. Ausgangspunkt sollte daher eine systematische Ermittlung des tatsächlichen privaten Finanzbedarfs sein. Neben den laufenden Lebenshaltungskosten sollte man hier Aufwendungen für Wohnen, Familie, Freizeit, Urlaub sowie bestehende private Versicherungsaufwendungen berücksichtigen. Wichtig ist, dass auch bereits bestehende Spar- und Vermögensbildungsmaßnahmen in diese Betrachtung einbezogen werden. Erfolgt beispielsweise der Vermögensaufbau über einen festen ETF-Sparplan oder andere regelmäßige Kapitalanlagen, sollten diese Beträge bereits bei der Ermittlung der notwendigen Privatentnahme berücksichtigt werden. Auf Basis dieser Analyse kann anschließend eine feste monatliche Privatentnahme definiert werden, die unabhängig von kurzfristigen Schwankungen des Praxiskontos Bestand hat. Dadurch entsteht sowohl auf betrieblicher als auch auf privater Ebene eine deutlich höhere Planungssicherheit. Zur Finanzhygiene gehört schließlich auch die regelmäßige Überprüfung bestehender Finanzierungsstrukturen. Viele Praxisinhaber verfügen neben Praxisdarlehen über Immobilienfinanzierungen, Leasingverträge oder ältere Finanzierungsmodelle mit kapitalbildenden Versicherungen. Nicht jede Finanzierungsstruktur, die vor 10 oder 15 Jahren sinnvoll erschien, erfüllt auch heute noch die Anforderungen an eine moderne Vermögens- und Liquiditätsplanung. Veränderungen der Zinssituation, geänderte Lebensziele oder ein fortgeschrittener Vermögensaufbau können Anlass sein, bestehende Konzepte kritisch zu hinterfragen. Dabei geht es nicht zwingend um eine vollständige Neuausrichtung. Oftmals reichen bereits kleinere Anpassungen, um Liquidität freizusetzen oder Risiken zu reduzieren. Fazit Finanzielle Stabilität entsteht nur selten zufällig. Sie ist vielmehr das Ergebnis klarer Strukturen, konsequenter Prozesse und einer langfristigen Planung. Die betriebswirtschaftliche Auswertung liefert wichtige Informationen über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Zahnarztpraxis. Ob dieser wirtschaftliche Erfolg jedoch tatsächlich zu Vermögensaufbau, finanzieller Sicherheit und langfristiger Unabhängigkeit führt, hängt maßgeblich von der persönlichen Finanzorganisation durch den Praxisinhaber ab. Wer Vorsorgeaufwendungen systematisch berücksichtigt, Steuerrücklagen konsequent aufbaut, Liquiditätsreserven vorhält, Privatentnahmen strukturiert plant und den Vermögensaufbau automatisiert, schafft die Voraussetzungen dafür, dass wirtschaftlicher Erfolg nicht nur in der BWA sichtbar wird, sondern sich langfristig auch im privaten Vermögen widerspiegelt. Genau darin liegt der eigentliche Zweck einer guten Finanzhygiene. „ Bernhard Fuchs Kanzlei Fuchs & Stolz, Volkach Steuerberater Zahnärzteberatung Foto: privat Marcel Nehlsen Steuerberater, Diplom-Finanzwirt & Fachberater für das Gesundheitswesen Kanzlei Laufenberg Michels und Partner, Köln Foto: privat

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