TITEL | 37 Consultation – A Collaborative Concept of Dentistry and Speech Therapy for People with Complex Disabilities“ wurde beim Kongress der International Association for Disability and Oral Health in Dublin mit einem Posterpreis ausgezeichnet. Im Mittelpunkt steht nicht die einzelne Maßnahme, sondern die gemeinsame Befundung. Neben dem zahnmedizinischen Befund werden die Lippen- und die Zungenfunktion, die Mundmotorik, das Kau-, Ess- und Trinkverhalten sowie alltagsbezogene Schwierigkeiten einbezogen. Je nach individuellem Bedarf können eine logopädische Therapie, eine Angehörigenberatung und Maßnahmen aus dem Castillo Morales®-Konzept, einschließlich einer oralen Stimulationsplatte, Bestandteil der Versorgung sein. Wir sehen in der Mundsprechstunde häufig, dass die zahnmedizinische Frage nur ein Teil des Problems ist. Entscheidend ist, was der Mensch im Alltag braucht: beim Essen, Trinken, Schlucken, bei der Mundpflege und im Zusammenspiel mit Angehörigen oder Betreuungspersonen. GoedickePadligur: „Diese Zusammenhänge lassen sich nur erkennen, wenn die beteiligten Professionen gemeinsam auf den Mund schauen. Der Mehrwert entsteht dort, wo die Perspektiven zusammengeführt werden.“ Was zahnmedizinisch als Hygieneproblem erscheint, kann funktionell mit der Mundmotorik, dem Schlucken, dem Tonus, der Haltung oder Assistenzbedarf verbunden sein. Was logopädisch als Ess- oder Trinkproblem auffällt, kann wiederum durch orale Schmerzen, kariöse Läsionen, Schleimhautveränderungen oder prothetische Probleme verstärkt werden. Die gemeinsame Betrachtung macht Zusammenhänge sichtbar, die in getrennten Versorgungswegen leicht verloren gehen. Was „wirksam“ bedeutet Wirksamkeit muss in diesem Zusammenhang präzise definiert werden. Die Interprofessionelle Mundsprechstunde ist kein randomisiert geprüftes Interventionsprogramm mit einem einzelnen Endpunkt. Ihre versorgungspraktische Wirkung liegt zunächst darin, dass sie relevante Bedarfe erkennt, Empfehlungen bündelt und den Alltag der Betroffenen, Angehörigen und Betreuungspersonen in die Planung einbezieht. Gerade bei Menschen mit komplexen Behinderungen ist das ein entscheidender Punkt. Mundgesundheit ist hier nicht allein die Abwesenheit von Karies, Gingivitis oder Schleimhautläsionen. Sie bedeutet auch, essen und trinken zu können, Schmerzen zu vermeiden, den Speichel besser zu kontrollieren, Berührungen im Mundbereich eher zuzulassen und Pflegehandlungen überhaupt möglich zu machen. Eine Versorgung, die diese Dimensionen berücksichtigt, ist näher an dem, was für die Betroffenen und ihre Umgebung tatsächlich zählt. Bereits 2025 wurde die Interprofessionelle Mundsprechstunde mit dem Wrigley-Prophylaxe-Preis in der Kategorie „Praxis und Gesellschaft“ ausgezeichnet. Der Posterpreis beim iADHKongress unterstreicht nun auch international, dass der Ansatz fachlich relevant ist. Auszeichnungen ersetzen keine Versorgungsstruktur. Sie zeigen aber, dass ein Bedarf erkannt wurde und dass nun ein tragfähiges Modell existiert. Chancengleichheit mitdenken „Die Mundsprechstunde macht sehr konkret sichtbar, was die WHO inzwischen gesundheitspolitisch ausdrücklich fordert“, ordnet Hillebrecht ein. Der 2026 veröffentlichte WHO-PolicyBrief „Oral health equity for persons with disabilities“ liefert dafür einen wichtigen gesundheitspolitischen Rahmen. Er fordert, Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen konsequent in allen gesundheitsbezogenen Maßnahmen mitzudenken und Versorgung an den Kommunikationsbedarf, die medizinische Komplexität, die körperliche Zugänglichkeit, die Einwilligungsfähigkeit, die Autonomie und den individuellen Unterstützungsbedarf anzupassen. Besonders relevant ist dabei die Verbindung von wohnortnaher Primärversorgung und verlässlichen Überweisungswegen. Nicht jede Patientin und nicht jeder Patient benötigt eine hochzm116 Nr. 20, 16.10.2026, (1567) Beispiel für eine gelungene Interprofessionelle Behandlung eines Patienten in der Wittener Mundsprechstunde Der siebenjährige Patient zeigte 2020 einen Unterkiefervorschub. Außerdem lagen eine Mundatmung mit Zungenprotrusion und eine reklinierte Kopfhaltung vor, ebenso ein übersteigertes Beißbedürfnis. Der neunjährige Patient zeigte nach 1,5 Jahren Tragezeit der Stimulationsplatte nach Castillo Morales® und fünfjähriger logopädischer Betreuung einen verbesserten Mundschluss, eine Zungenlage in der Mundhöhle, ein verringertes Stimulationsbedürfnis sowie eine verbesserte Aussprache. Fotos: Gisela Goedicke-Padligur
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=