40 | POLITIK NOTFALLREFORM Akutversorgung ohne Umwege Spätestens bis Januar 2027 möchte die Bundesregierung die Notfallversorgung in Deutschland umstrukturieren und bestehende Doppelstrukturen abbauen. Während alle Beteiligten im Gesundheitswesen die Reform als überfällig begrüßen, gehen die Meinungen über die Umsetzung auseinander. Welche Inhalte stehen besonders in der Kritik? Das ist die Ausgangslage Die drei Säulen der Notfallversorgung in Deutschland – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen und Rettungsdienste – sind nicht ausreichend miteinander vernetzt. „Hilfesuchende entscheiden oft selbst über den Versorgungsbereich – und diese Selbsteinschätzung ist manchmal fehleranfällig. Die Folgen sind: Fehlsteuerung und Überlastung von insbesondere Notaufnahmen und Rettungsdiensten“, berichtet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einem FAQ zur Reform der Notfallversorgung. Um Doppelstrukturen zu beseitigen und dadurch entstehende Kosten für das Gesundheitssystem zu vermeiden, hat das Bundeskabinett am 22. April 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Es ist bereits der dritte Anlauf, diesen Versorgungsbereich zu reformieren. Was sich ändern soll Das Ziel ist, Notfälle ohne Umwege in die richtige Versorgungsebene zu lotsen und die Akutversorgung effizienter zu machen. Um das zu gewährleisten, sieht der Kabinettsentwurf folgende Maßnahmen vor: n Im Zentrum steht die telefonische oder digitale Ersteinschätzung. Die Notrufnummern 112 und 116 117 werden so miteinander verzahnt, dass ein bundesweit einheitliches Leitsystem für medizinische Notfälle entsteht und bisherige Parallelstrukturen verschwinden. Dazu wird die 116 117 zur Terminservice- und Akutleitstelle ausgebaut, die ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermittelt. Über die Notrufnummer 112 wird für Notfälle mit Lebensgefahr oder schweren gesundheitlichen Störungen weiterhin eine Rettungsleitstelle immer direkt erreichbar bleiben. n Die Akutversorgung sollen zukünftig digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) übernehmen, die rund um die Uhr erreichbar sind. Ein INZ besteht aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Hier werden die Patientinnen und Patienten nach Dringlichkeit eingestuft und in die passende Versorgungsebene geleitet. Die Bundesregierung schätzt die nötige Anzahl der INZ auf rund 750. n Im Zuge der Reform soll der Rettungsdienst, speziell das medizinische Notfallmanagement, die medizinische Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transports, Sachleistung der GKV werden. Kosten und Einsparpotenziale In der GKV ist nach BMG-Schätzungen eingangs pro Jahr mit Mehrausgaben von 140 Millionen Euro für den Ausbau des aufsuchenden Dienstes und 42 Millionen Euro für den Mehrbedarf aufseiten der Akutleitstellen zu rechnen. Mit weiteren 100 Millionen Euro werde vermutlich die zusätzliche Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung zu Buche schlagen, der Anschluss der medizinischen Notfallrettung an die Telematik-Infrastruktur mit 26 Millionen. Von 2027 bis 2031 sollen 225 Millionen Euro für die notwendigen Investitionen in die digitale Infrastruktur der Leistungserbringer der Notfallrettung aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität kommen. Welche Gesamtkosten durch die Reform genau entstehen, könne man allerdings nicht abschließend beziffern. Langfristig rechnet die Regierung mit einem jährlichen Einsparpotenzial in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro; durch besser gesteuerte Rettungseinsätze könne mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr eingespart werden. Die Ärzteschaft übt Kritik Laut Kabinettsentwurf sollen die KVen neben ihrer Beteiligung an den Notdienstpraxen in den INZ auch das Netz der ambulanten Bereitschaftspraxen sowie die 116 117 weiterbetreiben. Eine solche umfassende telemedizinische Beratung sowie ein aufsuchender 24-7-Notdienst zusätzzm116 Nr. 20, 16.10.2026, (1570) 45 Prozent der deutschen Notaufnahmen berichteten in einer Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Notfallmedizin, in den vorausgegangenen 24 Stunden eine „gefährliche Überfüllung“ erlebt zu haben KURZ ERKLÄRT Fotos: ИннаХарламова – stock.adobe.com, upixa – stock.adobe.com
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