Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 20

POLITIK | 41 So sollen Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene gelotst werden Ersteinschätzung durch Akutleitstelle, § 75 Ab 1c SGB V-E Hilfesuchende Hilfesuchende geben Akutfall/Notfall an Integriertes Notfallzentrum § 75 Abs. 1b Satz 5 Nr. 1 SGB V-E Rufen an 116117/digitale Angebote Telemedizinischer Kontakt § 75 Abs. 1b Satz 5 Nr. 2 SGB V-E Aufsuchender Dienst § 75 Abs. 1b Satz 5 Nr. 3 SGB V-E Vertragsärztliche Regelversorgung/ Termin lich zur Regelversorgung sei personell wiefinanziell nicht umsetzbar, kritisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) – vor allem, weil im ambulanten Bereich durch das im Juli 2026 verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Milliarden eingespart werden sollen. Zudem werde dadurch eine neue, niedrigschwellig zugängliche Versorgungssäule geschaffen. „Statt Ärztinnen, Ärzte und andere Gesundheitsberufe 24/7 in ein Auto zu setzen und zu Patienten zu fahren, sollte der Fokus aus Sicht der KBV vielmehr darauf gelegt werden, Patientinnen und Patienten zielgerichtet und bedarfsgerecht in Richtung Ärzteschaft zu lenken“, argumentiert die Ärztevertretung. Das BMG betont, dass der aufsuchende Notdienst nur für Menschen zuständig sein soll, die nicht in eine Arztpraxis oder ein INZ kommen können und auch nicht telemedizinisch behandelt werden können. „Insbesondere soll diese Versorgung auch auf die besonderen Belange von Pflegebedürftigen eingehen und Versorgungslücken insbesondere für immobile Patientinnen und Patienten oder solche mit unabdingbaren Betreuungsverpflichtungen schließen“, heißt es im Gesetzentwurf. Dadurch könnten Fahrten in die Notaufnahmen der Krankenhäuser und nicht bedarfsgerechte Einsätze der medizinischen Notfallrettung reduziert werden. Das sagt die Zahnärzteschaft Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die KZVen – entgegen der bisherigen Rechtslage – verpflichtet werden, die Versicherten bundesweit einheitlich im Internet über die Sprechstundenzeiten der Zahnarztpraxen sowie barrierefreie Zugangsmöglichkeiten zu informieren. Das lent die Zahnärzteschaft – weil unverhältnismäßig – ab. Zudem kritisieren die zahnärztlichen Berufsorganisationen, dass aus der Neuformulierung des § 105 Abs. 1b SGB V nicht mehr wie bisher klar hervorgeht, dass neben den KVen auch KZVen zusätzliche Geldmittel zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes beantragen können. Dieser Anspruch muss aus Sicht der Zahnärzteschaft im Gesetzestext klargestellt werden. „Die Pläne greifen zu kurz“ Im Rahmen der Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 9. September 2026 betonte eine Notfallsanitäterin aus Berlin, dass nur eine gut durchdachte Reform zu einer Verbesserung der Notfallversorgung führen werde. Sie merkte an, dass die Notrufnummer 112 oft von Hilfesuchenden genutzt werde, die sich zwar nicht in akuter Not befinden, aber keine Alternative kennen. Dazu gehörten Menschen ohne Hausarzttermin oder in psychischen Notlagen sowie Ältere und Pflegebedürftige. „Der Rettungsdienst ist Anlaufstelle für alle, die nirgendwo anders Hilfe bekommen“, sagte sie und unterstrich, dass Patientinnen und Patienten ohne verlässliche ambulante Angebote weiterhin den Rettungsdienst beanspruchen würden. Die nächsten Schritte Der Gesetzentwurf hat inzwischen die 1. Lesung im Bundesrat und Bundestag durchlaufen. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für Mitte Oktober angesetzt, der Termin für die 2./3. Lesung im Bundestag steht zurzeit noch nicht fest (Stand 30. September 2026). sth zm116 Nr. 20, 16.10.2026, (1571) 78% der Deutschen befürworten einer Forsa-Befragung im Auftrag der AOK zufolge beim Aufsuchen einer Notaufnahme ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren 13 Millionen ambulante Notfälle wurden laut Destatis im Jahr 2024 im Krankenhaus behandelt – 5 Prozent mehr als 2023 und der höchste Wert seit Beginn der Erfassung im Jahr 2018 2.345 Fachkräfte verfügten 2024 laut Bundesärztekammer über eine Zusatzweiterbildung im Bereich klinische Akut- und Notfallmedizin Die 116 117 soll in Zukunft als zentrale Anlaufstelle in medizinischen Notfällen fungieren. Grün markiert sind die geplanten Neuerungen bei der Navigation der Patientinnen und Patienten.

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