Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 21

PRAXIS | 31 Antragstellung beginnt weiterhin im Mitgliederportal der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV). Bevor eine SM-B im TI-Gateway beantragt werden kann, muss die Zahnarztpraxis einen Vertrag und ein Kundenkonto bei einem für den HSMB-Betrieb zugelassenen TI-GatewayAnbieter verfügen. Dieser ist in den Antragsprozess direkt eingebunden. Es empfiehlt sich daher, ihn vorab zu kontaktieren, damit die notwendigen Angaben im Antragsprozess vorliegen. Bedacht werden muss auch, dass die beschriebenen Vorteile der HSM-B mit höheren Kosten einhergehen (derzeit rund 20 Euro im Jahr). Der größte Unterschied zeigt sich nach der Bestellung: Im Briefumschlag steckt keine Karte mehr, auch der separate PINBrief entfällt. Stattdessen erhält die Praxis einen Aktivierungscode. Mit ihm wird die HSM-B mit dem TI-Gateway verknüpft und zur Nutzung freigeschaltet (aktiviert). Für den klassischen Eigenbetrieb ist die HSM-B dagegen nicht vorgesehen. Mit einem EinboxKonnektor lässt sie sich nicht nutzen. Eine Brücke zur TI 2.0 Die HSM-B ist als Brückentechnologie Teil des schrittweisen Umbaus der TI zur TI 2.0. Gemeinsam mit dem TI-Gateway ermöglicht sie einen TIZugang, der mit weniger lokaler Hardware auskommt. Funktionen, die bislang fest an Komponenten in der Praxis gebunden waren, werden im Transformationsprozess zur TI 2.0 zunehmend als zentrale Dienste bereitgestellt. Für Praxen bedeutet das perspektivisch weniger Technik vor Ort und weniger Aufwand für deren Betrieb und Wartung. Ganz ohne TI-Hardware in der Praxis kommt man allerdings auch mit einer HSM-B noch nicht aus. Die eHealthKartenterminals bleiben bis auf Weiteres Bestandteil der Praxis-IT. Sie werden insbesondere für Signaturen mit dem elektronischen Heilberufsausweis (HBA) benötigt. Trotzdem bringt die HSM-B einen spürbaren Fortschritt für alle, die weniger TI-Hardware vor Ort betreiben und sich komfortabler an die TI anbinden möchten. Christian Pfeifer, Abteilung Telematik der KZBV

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