40 | POLITIK KZBV UND BZÄK ZUM DIGITALGESETZ „Neue digitale Ansätze müssen einen Mehrwert für die Zahnarztpraxen haben“ Anlässlich der Anhörung zum Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) gefordert, die Expertise der Selbstverwaltung stärker in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. Wir sehen in der Digitalisierung des Gesundheitswesens großes Potenzial, Abläufe und somit die Versorgung zu verbessern“, erklärten die KZBVVorstände Martin Hendges, Meike Gorski-Goebel und Dr. Karl-Georg Pochhammer. Neue digitale Ansätze müssten jedoch einen spürbaren praktischen Mehrwert für die Zahnarztpraxen und die Versicherten haben. Dies sei vor allem mit dem aus der zahnärztlichen Selbstverwaltung heraus entwickelten elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren gelungen. Seit 2023 seien damit über 36 Millionen Beantragungsverfahren effizient, datensicher und völlig störungsfrei digital abgewickelt worden. Regelungen im GeDIG, die die Funktion der Selbstverwaltung als versorgungsnahen, fachkompetenten und verantwortungsbewussten Akteur im Gesundheitswesen anerkennen und ihre Kompetenzen stärken, seien daher „ein Schritt in die richtige Richtung“. Hierzu zähle zum Beispiel, das bisher geltende strikte Abrechnungsverbot für die Zahnarztpraxis bei fehlender Zertifizierung ihres Praxisverwaltungssystems durch eine abgestufte Ausgestaltungskompetenz der Selbstverwaltungspartner in Form einer gestaffelten Vergütungskürzung zu ersetzen. Die Software-Hersteller sind in der Verantwortung Die KZBV-Vorstände fordern, die Verschuldensfrage in der gesetzgeberischen Ausgestaltung deutlich stärker zu berücksichtigen, da die Praxen selbst keinen Einfluss auf die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen durch die Software-Hersteller hätten. „Es liegt allein bei den Software-Herstellern zu gewährleisten, dass ihre Praxisverwaltungssysteme den Interoperabilitäts-Anforderungen genügen. Ebenso sind sie für die fristgerechte Zertifizierung ihrer Systeme verantwortlich. Bleiben also die Software-Hersteller untätig oder werden sie Ohne die Expertise der Selbstverwaltung kann das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) nicht zielführend weiterentwickelt werden, betonten die zahnärztlichen Berufsorganisationen im Rahmen der GeDIG-Anhörung im Gesundheitsausschuss. Foto: greenbutterfly - stock.adobe.com zm116 Nr. 21, 01.11.2026, (1666) Bleiben die Software-Hersteller untätig oder werden sie zu spät tätig, darf dies nicht ohne Weiteres zu einer Sanktionierung der Vertragszahnärztin oder des Vertragszahnarztes führen. Der KZBV-Vorstand
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