Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 21

POLITIK | 41 zu spät tätig, darf dies nicht ohne Weiteres zu einer Sanktionierung der Vertragszahnärztin oder des Vertragszahnarztes führen“, stellen sie klar. Gerade vor diesem Hintergrund dürfe die Ausgestaltungskompetenz von KZBV und GKV-Spitzenverband nicht durch vom Gesetzgeber zwingend vorgegebene Vertragsinhalte ausgehebelt werden. Infolge solcher gesetzlicher Vorgaben wäre die Möglichkeit der Bundesmantelvertragspartner für eine fallspezifische Ausgestaltung der Sanktionierung zu stark eingeschränkt. „Wir appellieren an den Gesetzgeber, die Expertise der Selbstverwaltung in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. Nur dann können Digitalisierung und Innovation sinnvoll für die Zahnarztpraxen und damit für die Patientenversorgung gestaltet werden“, betonten die KZBV-Vorstände. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die elektronische Patientenakte (ePA) weiterentwickeln, den Einstieg ins geplante Primärversorgungsmodell vorbereiten und Gesundheitsdaten besser für die Forschung und die Versorgung zugänglich machen. Außerdem soll das GeDIG den Krankenkassen mehr Möglichkeiten geben, die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten auszuwerten und sie über individuelle Gesundheitsrisiken zu informieren. Es gilt, das Vertrauensverhältnis zu schützen Vor den geplanten erweiterten Rechten der Kassen warnte Dr. Romy Ermler, Präsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Zwar hätten Versicherte einen Anspruch darauf, über individuelle Gesundheitsrisiken aufgeklärt zu werden. Dies solle aber „im persönlichen Gespräch mit ihrem Arzt respektive ihrer Zahnärztin“ geschehen. Das geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Arzt sei ein hohes Gut. Es müsse unter allen Umständen gewahrt werden. „Wir lehnen es daher ab, dass ausgerechnet die Kassen in ihrer Funktion als Kostenträger sich in dieses Verhältnis einmischen“, betonte Ermler. Die bisherigen Erfahrungen zeigten außerdem, dass die bürokratischen Aufwände hoch, die erzielte Effekte dagegen gering sind. Ermler forderte, die Datenauswertungen von einer neutralen Stelle durchführen zu lassen – zum Beispiel durch das Forschungsdatenzentrum beim BfArM. Die Ergebnisse müssten über die Fachdienste der TI zuerst den Ärztinnen und Zahnärzten zur Verfügung gestellt werden. „Diese können dann im persönlichen Gespräch auf ihre Patienten und Patientinnen zugehen und eine gemeinsame Entscheidungsfindung herbeiführen“, so die BZÄK-Präsidentin. ao zm116 Nr. 21, 01.11.2026, (1667) Wir lehnen es ab, dass sich die Krankenkassen in ihrer Funktion als Kostenträger in das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt einmischen. Dr. Romy Ermler, BZÄK-Präsidentin 4 MM UNIVERSAL-COMPOSITE IN 5 CLUSTER-SHADES •Universell: Für Front- und Seitenzahnbereich •Kein Schichten: Bis 4 mm Inkrementstärke •Höchste Stabilität: 91 % Füllstoffgehalt •Exzellente Ästhetik: Hervorragende Polierbarkeit •5 Cluster-Shades: Abdeckung aller 16 VITA® classical Farben Lässt alle Wünsche wahr werden Unlimited VOCO GmbH · Anton-Flettner-Str. 1-3 · 27472 Cuxhaven · Deutschland

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