72 | POLITIK zm116 Nr. 21, 01.11.2026, (1698) KABINETTSBESCHLUSS Bundesregierung will Angriffe auf Ärzte und Einsatzkräfte härter bestrafen Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, werden immer wieder zum Ziel von Angriffen, heißt es im „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens". Um diese Übergriffe auf bestimmte Berufsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte zukünftig strenger zu ahnden, hat das Bundeskabinett am 30. September einen Gesetzentwurf beschlossen. Betroffen sind laut Bundesjustizministerium Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger. Angriffe auf sie sollen künftig strenger geahndet werden. Wer solche Menschen tätlich angreift, soll mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden. In besonders schweren Fällen soll die Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr und bis zu zehn Jahre betragen; vorher waren es sechs Monate und bis zu fünf Jahre. Laut Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nehmen die Übergriffe auf Einsatzkräfte bei der Polizei und der Feuerwehr, bei Beschäftigten im Nahverkehr und in Kliniken und Praxen deutlich zu. „Deshalb schärfen wir das Strafrecht nach. Mehr Berufsgruppen werden besonders geschützt, Angriffe härter bestraft. Damit senden wir ein klares Signal: Unser Rechtsstaat schützt die, die für andere da sind, und er lässt Gewalt gegen sie nicht unbeantwortet“, sagte Hubig. Ein Gesetz, das Angriffe auf Einsatzund Rettungskräfte besonders ahndet, gibt es seit 2017. Laut Bundeskriminalamt (BKA) haben derartige Taten seitdem aber noch zugenommen. Der neue Gesetzentwurf sieht daher weitere Anpassungen des Strafrechts vor. So soll etwa klargestellt werden, dass auch tätliche Angriffe, die „mittels eines hinterlistigen Überfalls“ erfolgen, zu den besonders schweren Fällen zählen. Diese Klarstellung betrifft beispielsweise Fälle, in denen Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden. Besonderer Schutz auch für Ärzte Einen besonderen strafrechtlichen Schutz sollen Beschäftigte „gemeinschaftswichtiger Unternehmen“ erhalten – bei Übergriffen gegen diese Personen sollen die gleichen verschärften Strafen gelten wie bei Übergriffen gegen Vollstreckungsbeamte. Auch Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeitenden sollen zukünftig besonders strafrechtlich geschützt werden – und zwar unabhängig davon, wo sie tätig sind. Bislang gelten besondere Strafvorschriften für medizinisches Personal nur, soweit die Personen im Rahmen eines ärztlichen Notdienstes oder in einer Notaufnahme tätig sind. ao Auch Ärzte, Zahnärzte und das Praxispersonal sind aggressivem Verhalten ausgesetzt. Foto: Erstellt mit KI (Google Gemini)
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=