zm116 Nr. 21, 01.11.2026, (1702) 76 | GESELLSCHAFT GERICHTSVERFAHREN IN FRANKREICH WETTBEWERBSZENTRALE VERURTEILT DOCTOLIB ZU 4,6 MILLIONEN EURO STRAFE Nach einer Beschwerde eines Mitbewerbers hat die französischen Wettbewerbsbehörde Doctolib Ende 2025 wegen „Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung“ mit einer Geldbuße von 4,6 Millionen Euro belegt. Die Behörde begründete die Strafe mit unzulässigen „Exklusivitätsklauseln“, in denen das Unternehmen von TelekonsultationsKunden verlangt hat, extra ein Abonnement für den Terminvereinbarungsdienst abzuschließen. Außerdem wertete die Behörde die 2018 erfolgte Übernahme des Hauptkonkurrenten MonDocteur als unzulässigen Eingriff in den Markt. Die „Autorité de la concurrence“ stützte ihre Beweisführung vor allem auf eine Razzia in den Räumen von Doctolib. Die dort sichergestellten internen Dokumente zeigten, dass die Doctolib-Geschäftsführung in Kenntnis juristischer Bedenken ihrer Rechtsabteilung die Klauseln aus strategischen Gründen beibehielt. Erklärtes Ziel des Managments sei gewesen, "eine obligatorische, strategische Schnittstelle zwischen Arzt und Patient zu sein, um beide Parteien an sich zu binden“. In der Praxis führte das seit 2019 zu der Situation, dass Angehörige der Gesundheitsberufe verpflichtet waren, beide Dienstleistungen zu buchen und zu bezahlen. Leistungserbringern, die bereits andere Termintools nutzten, wurden unter dem Vorwand technischer oder betrieblicher Schwierigkeiten gezwungen, dieses Abonnement zu kündigen, bevor sie Doctolib abonnieren konnten, heißt es weiter. Im Januar 2026 legte Doctolib gegen die Entscheidung Berufung ein: Die Entscheidung spiegele ein Missverständnis wider. Man sei „keineswegs in einer beherrschenden Position“, schreibt das Unternehmen, das nach eigenen Angaben europaweit 90 Millionen Patienten und 560.000 Leistungserbringer als Kunden hat. Mit einer endgültigen Entscheidung des Berufungsgerichts ist dem Vernehmen nach nicht vor Mitte 2027 zu rechnen. Die Geldstrafe wird trotzdem fällig: Im französischen Kartellrecht hat eine Berufung gegen Entscheidungen der Wettbewerbsbehörde grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. oder Datenlecks bedroht. Die LDH forderte die Bevölkerung in öffentlichen Kampagnen darum dezidiert dazu auf, der Datennutzung zu widersprechen. Die Forschungsdatensätze könnten weitreichend sein, klärte „Que Choisir Ensemble“ auf. Sie umfassen demnach unter Umständen die Krankengeschichte, Medikation, letzte Diagnosen und Behandlungsverläufe, verknüpfte Krankenakten, Dokumente und Bildern sowie unter Umständen auch Daten, die vor den Konsultationen in Fragebögen eingegeben wurden. Haben US-Firmen Zugriff? Schon Anfang Juni hatte Doctolib in Frankreich schlechte Presse, als eine investigative Berichterstattung der Wochenzeitung „Le Canard enchaîné“ eine Diskussion über die potenzielle Weitergabe von Gesundheitsdaten an die US-Konzerne Microsoft, Anthropic und Google auslöste. Doctolib würde „Benutzerinformationen an amerikanische KI-Giganten“ liefern und diese würden verwendet, um die große Sprachmodelle der Konzerne zu trainieren, so der Vorwurf im Artikel. Tatsächlich verwendet Doctolib für seine KI-Dienste wie automatisierte Zusammenfassungen von Arzt-PatientenGesprächen im Hintergrund Schnittstellen und Rechenkapazitäten von Google (Gemini), Microsoft (Azure) und Anthropic (Claude). Die Vorwürfe wies das Unternehmen trotzdem vehement zurück und argumentierte mit einer strikten technischen Architektur. Nach Doctolibs Darstellung verbieten vertragliche Klauseln es den US-TechRiesen explizit, die übermittelten Patientendaten für das Training ihrer eigenen KI-Modelle zu nutzen. Außerdem würden die Daten nach dem Verarbeitungsschritt sofort gelöscht. Schlüssel gegen Geheimdienste Kritiker, Datenschutzrechtler und Ärzteverbände sehen sich durch den US Cloud Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) bestätigt, wonach es ihrer Meinung nach unerheblich ist, dass alle Patientendaten von Doctolib physisch auf Servern in Europa liegen. Sie befürchten, dass amerikanische Behörden und Geheimdienste diese zur Herausgabe der Daten zwingen und so Zugriff erhalten, sobald diese Server von US-Unternehmen betrieben werden. Doctolib widerspricht und verweist auf eine durchgehend Verschlüsselung der verwendeten Daten. Die entscheidenden Schlüssel zur Dechiffrierung lägen dabei nicht bei den US-Anbietern, sondern in französischer Hand bei dem Softwareunternehmen Evidian. Selbst wenn eine US-Behörde Daten erzwingen würde, erhielte sie nur unlesbaren digitalen Datensalat. Nach der Investition von Nvidia startet nun eine neue Debatte: Internetforen diskutieren unklare technische Details. Wie könnte die technische Unterstützung durch den Chip-Giganten konkret aussehen? Wird das US-Unternehmen ebenfalls Auftragsverarbeiter der Doctolib-Daten? Wie sieht es mit den kommerziellen Interessen des neuen Geschäftspartners aus? Aktuell ist Nvidia ist mit einer Marktkapitalisierung von rund 5,16 Billionen US-Dollar immerhin das wertvollste Unternehmen der Welt. Hat es als solches Interesse an gemeinnütziger KI-Forschung mit Gesundheitsdaten? Es gibt bereits hochjuristische Spekulationen, ob die rechtliche Grundlage von Doctolibs KI-Forschung mit vereinfachter Zustimmung via Opt-out künftig noch haltbar ist oder nicht. mg
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