zm
107, Nr. 5, 1.3.2017, (537)
Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung
einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder
gemäß § 79 Abs. 4 SGB V
Funktion
Erläuterung
Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Vorstands-
vorsitzender
stellv.
Vorstands-
vorsitzender
1) Bürokostenpauschale über 4.800 Euro
2) private Abgeltung der dienstlichen Nutzung des Privat-PKWs über 28.000,00 Euro
Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland
Vorstands-
vorsitzender
stellv.
Vorsitzender
* einschließlich Reisekosten, Praxistätigkeit berücksichtigt und bereits abgezogen
**Arbeitgeberpflichtige Beiträge an das Versorgungswerk (an die Deutsche Rentenversicherung)
Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen
Vorstands-
vorsitzender
stellv.
Vorstands-
vorsitzende
Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Vorstands-
vorsitzender
stellv.
Vorsitzender
Vorjahresvergütung
Grund-
vergütung
Höhe gem.
Vorstands-
vertrag in
€
201.218,28
1)
144.000,00
147.719,00*
114.493,00*
201.884,64
192.000,00
195.000,00
170.000,00
Variable
Bestand-
teile
gezahlter
Betrag
in
€
60.244,99
keine
nein
nein
nein
nein
nein
nein
Umfang
der Neben-
tätigkeit in
der Praxis
Wochen-
stunden
16 Std.
16 Std.
9,5
12
in begrenz-
tem Umfang
§ 79 Abs. 4
SGB V
–
ca. 5 h
ca. 6 h
Dienstwa-
gen auch
zur priv.
Nutzung
ja/nein
nein
2)
ja
nein
nein
nein
ja
nein
nein
wesentliche Versorgungsregelungen
Übergangs-
regelung
nach Ablauf
der Amtszeit
Höhe/
Laufzeit
6 Monats-
gehälter
nein
nein
keine
3 Monats-
gehälter
nein
nein
in der gesetzl.
Rentenvers.
versichert
ja/nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja, beitragsfrei
ja, beitragsfrei
berufs-
ständische Ver-
sorgung
jährlich
aufzuwen-
dender
Betrag in
€
nein
(Rentner)
nein
(Rentner)
6.956,00**
6.956,00**
nein
nein
Zuschuss analog
gesetzl. RV
nein
Zuschuss
zur priv.
Versor-
gung
jährlich
aufzuwen-
dender
Betrag in
€
3.964,80
Zuschuss
zur KV
2.524,04
Zuschuss
zur KV
nein
nein
20.000,00
5.000,00
nein
nein
vertragl.
Sonderrege--
lung der
Versorgung
Höhe/
Laufzeit
–
–
nein
nein
nein
nein
10% des
Monatsbrutto
ab 65. Lj.
10% des
Monatsbrutto
ab 70. Lj.
Regelung für den
Fall der Amts-
enthebung oder
-entbindung
Höhe/Laufzeit
einer Abfindung/
eines Übergangs-
geldes
–
–
nein
nein
nein
nein
10% des Monats-
brutto bis Ablauf
der Legislaturp.
10% des Monats-
brutto bis Ablauf
der Legislaturp.
95