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zm

107, Nr. 5, 1.3.2017, (537)

Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung

einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder

gemäß § 79 Abs. 4 SGB V

Funktion

Erläuterung

Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

Vorstands-

vorsitzender

stellv.

Vorstands-

vorsitzender

1) Bürokostenpauschale über 4.800 Euro

2) private Abgeltung der dienstlichen Nutzung des Privat-PKWs über 28.000,00 Euro

Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland

Vorstands-

vorsitzender

stellv.

Vorsitzender

* einschließlich Reisekosten, Praxistätigkeit berücksichtigt und bereits abgezogen

**Arbeitgeberpflichtige Beiträge an das Versorgungswerk (an die Deutsche Rentenversicherung)

Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen

Vorstands-

vorsitzender

stellv.

Vorstands-

vorsitzende

Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Vorstands-

vorsitzender

stellv.

Vorsitzender

Vorjahresvergütung

Grund-

vergütung

Höhe gem.

Vorstands-

vertrag in

201.218,28

1)

144.000,00

147.719,00*

114.493,00*

201.884,64

192.000,00

195.000,00

170.000,00

Variable

Bestand-

teile

gezahlter

Betrag

in

60.244,99

keine

nein

nein

nein

nein

nein

nein

Umfang

der Neben-

tätigkeit in

der Praxis

Wochen-

stunden

16 Std.

16 Std.

9,5

12

in begrenz-

tem Umfang

§ 79 Abs. 4

SGB V

ca. 5 h

ca. 6 h

Dienstwa-

gen auch

zur priv.

Nutzung

ja/nein

nein

2)

ja

nein

nein

nein

ja

nein

nein

wesentliche Versorgungsregelungen

Übergangs-

regelung

nach Ablauf

der Amtszeit

Höhe/

Laufzeit

6 Monats-

gehälter

nein

nein

keine

3 Monats-

gehälter

nein

nein

in der gesetzl.

Rentenvers.

versichert

ja/nein

nein

nein

nein

nein

nein

ja

ja, beitragsfrei

ja, beitragsfrei

berufs-

ständische Ver-

sorgung

jährlich

aufzuwen-

dender

Betrag in

nein

(Rentner)

nein

(Rentner)

6.956,00**

6.956,00**

nein

nein

Zuschuss analog

gesetzl. RV

nein

Zuschuss

zur priv.

Versor-

gung

jährlich

aufzuwen-

dender

Betrag in

3.964,80

Zuschuss

zur KV

2.524,04

Zuschuss

zur KV

nein

nein

20.000,00

5.000,00

nein

nein

vertragl.

Sonderrege--

lung der

Versorgung

Höhe/

Laufzeit

nein

nein

nein

nein

10% des

Monatsbrutto

ab 65. Lj.

10% des

Monatsbrutto

ab 70. Lj.

Regelung für den

Fall der Amts-

enthebung oder

-entbindung

Höhe/Laufzeit

einer Abfindung/

eines Übergangs-

geldes

nein

nein

nein

nein

10% des Monats-

brutto bis Ablauf

der Legislaturp.

10% des Monats-

brutto bis Ablauf

der Legislaturp.

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