zm
107, Nr. 5, 1.3.2017, (532)
Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung 2016
einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder
gemäß § 79 Abs. 4 SGB V
Funktion
Erläuterung
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Vorstands-
vorsitzender
Vorstands-
mitglied
Vorstands-
mitglied
1) Anspruch aus Altvertrag
KZV Baden-Württemberg
Vorstands-
vorsitzende
stellv.
Vorstands-
vorsitzender
stellv.
Vorstands-
vorsitzender
Vorjahresvergütung
Grund-
vergütung
Höhe gemäß
Vorstands-
vertrag in
€
261.830,88
261.830,88
261.830,88
217.373,52
200.655,00
200.655,00
Variable
Bestand-
teile
gezahlter
Betrag
in
€
52.366,18
52.366,18
52.366,18
---
---
---
Umfang
der Neben-
tätigkeit in
der Praxis
Wochen-
stunden
Keine Neben-
tätigkeit gem.
§ 79 Abs. 4
SGB V
Nebentätig-
keit gem.
§ 79 Abs. 4
SGB V
Nebentätig-
keit gem.
§ 79 Abs. 4
SGB V
---
---
---
Dienst-
wagen auch
zur privaten
Nutzung
ja/nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
wesentliche Versorgungsregelungen
Übergangs-
regelung nach
Ablauf der
Amtszeit
Höhe/
Laufzeit
zwei Monats-
festgehälter
für jeweils 12
Monate der
Amtstätigkeit
nein
Fortsetzung
des vorheri-
gen Dienst-
verhältnisses
Fortsetzung
des vorheri-
gen Dienst-
verhältnisses
in der gesetz-
lichen Renten-
versicherung
versichert
ja/nein
nein
nein
nein
nein
Beamtenvers.
BBO/B 7
Beamtenvers.
BBO/B 7
berufs-
ständische Ver-
sorgung
jährlich
aufzuwendender
Betrag in
€
44.511,25
39.274,64
44.511,25
ja
6.956,40
berufs-
ständische Ver-
sorgung
nein
nein
Zuschuss
zur priva-
ten Versor-
gung
jährlich
aufzuwen-
dender
Betrag in
€
nein
nein
nein
nein
nein
nein
vertragliche
Sonderrege-
lung der
Versorgung
Höhe/
Laufzeit
jährlich 8,64 %
des zur Zeit
des Ausschei-
dens gültigen
Festgehaltes 1)
jährlich 8,75 %
des zur Zeit
des Ausschei-
dens gültigen
Festgehaltes 1)
jährlich 8,22 %
des zur Zeit
des Ausschei-
dens gültigen
Festgehaltes 1)
nein
nein
nein
Regelung für den
Fall der Amts-
enthebung oder
-entbindung
Höhe/Laufzeit
einer Abfindung/
eines Übergangs-
geldes
die Übergangs-
entschädigung
entfällt
die Übergangs-
entschädigung
entfällt
die Übergangs-
entschädigung
entfällt
nein
Fortsetzung des
vorherigen Dienst-
verhältnisses
Fortsetzung des
vorherigen Dienst-
verhältnisses
gemäß Versorgungsordnung der KZBV
Bekanntmachungen der KZBV und der KZVen
Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen
Gemäß § 79 Abs. 4 SGB V sind die jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder
der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen einschließlich Nebenleistungen sowie die
wesentlichen Versorgungsregelungen in einer Übersicht jährlich zum 1. März zu veröffentlichen.
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Bekanntmachungen