Table of Contents Table of Contents
Previous Page  90 / 132 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 90 / 132 Next Page
Page Background

zm

107, Nr. 5, 1.3.2017, (532)

Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung 2016

einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder

gemäß § 79 Abs. 4 SGB V

Funktion

Erläuterung

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Vorstands-

vorsitzender

Vorstands-

mitglied

Vorstands-

mitglied

1) Anspruch aus Altvertrag

KZV Baden-Württemberg

Vorstands-

vorsitzende

stellv.

Vorstands-

vorsitzender

stellv.

Vorstands-

vorsitzender

Vorjahresvergütung

Grund-

vergütung

Höhe gemäß

Vorstands-

vertrag in

261.830,88

261.830,88

261.830,88

217.373,52

200.655,00

200.655,00

Variable

Bestand-

teile

gezahlter

Betrag

in

52.366,18

52.366,18

52.366,18

---

---

---

Umfang

der Neben-

tätigkeit in

der Praxis

Wochen-

stunden

Keine Neben-

tätigkeit gem.

§ 79 Abs. 4

SGB V

Nebentätig-

keit gem.

§ 79 Abs. 4

SGB V

Nebentätig-

keit gem.

§ 79 Abs. 4

SGB V

---

---

---

Dienst-

wagen auch

zur privaten

Nutzung

ja/nein

ja

ja

ja

ja

ja

ja

wesentliche Versorgungsregelungen

Übergangs-

regelung nach

Ablauf der

Amtszeit

Höhe/

Laufzeit

zwei Monats-

festgehälter

für jeweils 12

Monate der

Amtstätigkeit

nein

Fortsetzung

des vorheri-

gen Dienst-

verhältnisses

Fortsetzung

des vorheri-

gen Dienst-

verhältnisses

in der gesetz-

lichen Renten-

versicherung

versichert

ja/nein

nein

nein

nein

nein

Beamtenvers.

BBO/B 7

Beamtenvers.

BBO/B 7

berufs-

ständische Ver-

sorgung

jährlich

aufzuwendender

Betrag in

44.511,25

39.274,64

44.511,25

ja

6.956,40

berufs-

ständische Ver-

sorgung

nein

nein

Zuschuss

zur priva-

ten Versor-

gung

jährlich

aufzuwen-

dender

Betrag in

nein

nein

nein

nein

nein

nein

vertragliche

Sonderrege-

lung der

Versorgung

Höhe/

Laufzeit

jährlich 8,64 %

des zur Zeit

des Ausschei-

dens gültigen

Festgehaltes 1)

jährlich 8,75 %

des zur Zeit

des Ausschei-

dens gültigen

Festgehaltes 1)

jährlich 8,22 %

des zur Zeit

des Ausschei-

dens gültigen

Festgehaltes 1)

nein

nein

nein

Regelung für den

Fall der Amts-

enthebung oder

-entbindung

Höhe/Laufzeit

einer Abfindung/

eines Übergangs-

geldes

die Übergangs-

entschädigung

entfällt

die Übergangs-

entschädigung

entfällt

die Übergangs-

entschädigung

entfällt

nein

Fortsetzung des

vorherigen Dienst-

verhältnisses

Fortsetzung des

vorherigen Dienst-

verhältnisses

gemäß Versorgungsordnung der KZBV

Bekanntmachungen der KZBV und der KZVen

Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen

Gemäß § 79 Abs. 4 SGB V sind die jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder

der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen einschließlich Nebenleistungen sowie die

wesentlichen Versorgungsregelungen in einer Übersicht jährlich zum 1. März zu veröffentlichen.

90

Bekanntmachungen