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zm

107, Nr. 5, 1.3.2017, (534)

Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung

einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder

gemäß § 79 Abs. 4 SGB V

Funktion

Erläuterung

Kassenzahnärztliche Vereinigung im Lande Bremen

Vorstands-

vorsitzender

stellv.

Vorstands-

vorsitzender

1

Gültig seit 01.03.2016; Anpassung gemäß Tarifanhebung TVöD der Länder.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg

Vorstands-

vorsitzender

stellv.

Vorstands-

vorsitzender

Vorstands-

mitglied

Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen

Vorsitzender

des Vorstan-

des

stellv.

Vorsitzender

des Vorstan-

des

stellv.

Vorsitzender

des Vorstan-

des

(*) Bei Ausscheiden vor Vollendung des 67. Lebensjahres wird je Dienstjahr ein Monatsgehalt auf Basis des Durchschnittsgehaltes der letzten 12 Monate gezahlt.

Der Gesamtbetrag der Übergangsgelder ist auf das 12-fache des Durchschnittsgehaltes der letzten 12 Monate beschränkt.

Vorjahresvergütung

Grund-

vergütung

Höhe gem.

Vorstands-

vertrag in

1

139.634

122.646

173.640

152.520

165.600

202.485

202.485

202.485

Variable

Bestand-

teile

gezahlter

Betrag

in

0

0

Umfang

der Neben-

tätigkeit in

der Praxis

Wochen-

stunden

entfällt wg.

Beendigung

der Praxis-

tätigkeit

in 2015

K.A.

K.A.

in begrenz-

tem Umfang

§ 79 Abs. 4

SGB V

in begrenz-

tem Umfang

§ 79 Abs. 4

SGB V

in begrenz-

tem Umfang

§ 79 Abs. 4

SGB V

Dienstwa-

gen auch

zur priv.

Nutzung

ja/nein

nein

nein

nein

nein

nein

nein

nein

nein

wesentliche Versorgungsregelungen

Übergangs-

regelung

nach Ablauf

der Amtszeit

Höhe/

Laufzeit

nein

nein

nein

(*)

(*)

(*)

in der gesetzl.

Rentenvers.

versichert

ja/nein

nein

ja

nein

nein

nein

nein

nein

nein

berufs-

ständische Ver-

sorgung

jährlich

aufzuwen-

dender

Betrag in

6.788,16

Zuschuss analog

gesetz. Renten-

vers.

Zuschuss analog

gesetz. Renten-

vers.

Zuschuss analog

gesetz. Renten-

vers.

Zuschuss

zur priv.

Versor-

gung

jährlich

aufzuwen-

dender

Betrag in

6.956,40

6.956,40

6.956,40

vertragl.

Sonderrege-

lung der

Versorgung

Höhe/

Laufzeit

12000

p.a.

Beitrag an

eine Unter-

stützungs-

kasse;

bis 2016

Pensionszusa-

ge nach Ham-

burger Recht

Regelung für den

Fall der Amts-

enthebung oder

-entbindung

Höhe/Laufzeit

einer Abfindung/

eines Übergangs-

geldes

92

Bekanntmachungen