Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 8

PRAXIS | 49 zm116 Nr. 08, 16.04.2026, (619) VORBEREITUNGEN FÜR DEN PERSÖNLICHEN KRISENFALL Haben Sie Ihr PraxisNotfallkonzept? So unangenehm die Vorstellung auch ist: Falls der Praxisbetreiber ausfällt, sollte vorgesorgt sein! Benötigt werden ein Notfallkonzept, eine Unternehmensvollmacht und ein Notfallordner. Auch der richtige Versicherungsschutz ist zentral für die neue (Lebens)Situation. Ein Rechtsanwalt und Steuerberater sowie ein Versicherungsexperte erläutern, worauf es ankommt. Der Ausfall der Praxisinhaberin oder des Praxisinhabers ist keine theoretische Gefahr, sondern eine reale unternehmerische Bedrohung – und gleichzeitig eines der am meisten unterschätzten Risiken in Arztund Zahnarztpraxen. Denn anders als in vielen klassischen Unternehmen hängt der wirtschaftliche Erfolg häufig unmittelbar von einer Person ab: der Inhaberin oder dem Inhaber selbst, wie Dr. Thomas Rothammer, Rechtsanwalt und Steuerberater, betont. „Fällt diese Person plötzlich aus – sei es durch Krankheit, Unfall oder Tod – stellt sich nicht nur eine medizinische oder persönliche Krise ein, sondern vor allem eine organisatorische und wirtschaftliche. Die entscheidende Frage lautet dann nicht mehr, ob die Praxis gut geführt war, sondern ob sie auch ohne ihren Inhaber funktionieren kann.“ Die Handlungsfähigkeit sei dabei kein Zufall, sondern hängt entscheidend von der Vorbereitung ab. Im Ernstfall zeige sich innerhalb weniger Stunden, ob eine Praxis strukturiert vorbereitet ist oder nicht. „Denn ein weit verbreiteter Irrtum hält sich hartnäckig: Viele gehen davon aus, dass Ehepartner oder Kinder automatisch Entscheidungen treffen dürfen. Tatsächlich besteht jedoch kein gesetzliches Vertretungsrecht“, stellt Rothammer klar. Ohne entsprechende Vollmachten ist die Praxis im Zweifel schlicht handlungsunfähig. Gehälter können nicht angewiesen werden, Bankkonten bleiben gesperrt, Verträge können nicht angepasst werden. „In dieser Phase entsteht häufig bereits ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden – ganz unabhängig vom eigentlichen Ereignis“, so der Rechtsanwalt. Die Lösung ist da, wird in der Praxis jedoch oft vernachlässigt: die umfassende Unternehmervollmacht. Sie ermöglicht es einer Vertrauensperson, im Ernstfall sofort zu handeln – von der Zahlung der Gehälter über die Organisation des Praxisbetriebs bis hin zur Kommunikation mit KZV, Banken und Versicherungen. Entscheidend sind dabei sowohl der Inhalt als auch die praktische Umsetzbarkeit. Die Vollmacht muss bekannt sein, verfügbar und rechtssicher ausgestaltet – idealerweise notariell beglaubigt und ausdrücklich über den Tod hinaus gültig –, erklärt der Rechtsexperte weiter. Notfallordner: Das gehört unbedingt rein Neben der Vollmacht ist ein strukturierter Notfallordner das Herzstück jeder Notfallvorsorge. Er bündelt alle relevanten Informationen und sorgt dafür, dass im Ernstfall keine Zeit verloren geht. Dazu gehören insbesondere: „ Vollmachten und Verfügungen „ Verträge und Zugangsdaten „ Ansprechpartner (Steuerberater, Rechtsanwalt, KZV, Kammer) „ Bankverbindungen und Versicherungen Foto: vorstadt design - adobe.stock.com

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