Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 11

66 | ZAHNMEDIZIN Die neue Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen [ZApprO, 2019] – gültig für alle Studierenden mit Studienbeginn ab dem 1. Oktober 2021 – hat die zahnmedizinische Ausbildung in Deutschland grundlegend reformiert. Für die nun antretende Generation von Prüfungskandidatinnen und -kandidaten bedingt das ein völlig neues Prüfungsformat: Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird um einen schriftlichen Teil ergänzt. In dieser fünfstündigen Klausur mit 200 Multiple-Choice-Fragen (MCQ) werden allen Prüflingen bundesweit dieselben Aufgaben gestellt. Gemäß der oben genannten Approbationsordnung und der Zusatzerklärung zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) vom 14. Oktober 1970 wurde das IMPP von den Ländern mit der Erstellung dieses bundesweiten schriftlichen Examens und des entsprechenden Gegenstandskatalogs Zahnmedizin (GK ZM) beauftragt. Das 1972 gegründete Institut mit Sitz in Mainz, unter der aktuellen Leitung von Direktor Prof. Dr. Jan Carl Becker, MME, gründete hierfür 2021 eigens den Fachbereich Zahnmedizin – zunächst geleitet durch Univ.-Prof. Dr. Dr. Monika Daubländer, seit Juli 2024 durch Univ.-Prof. Dr. Stefan Rüttermann, MME. Zusammen mit sechs wissenschaftlichen Referentinnen und Referenten sowie in enger Abstimmung mit den (zahn-)medizinischen Fakultäten und Fachgesellschaften wurde ein System etabliert, das höchste qualitative Standards garantiert. Aufgabenerstellung auf höchstem Niveau Die Konstruktion einer fairen, validen und rechtssicheren staatlichen Prüfung ist ein hochkomplexer Prozess. Bei der Entwicklung des schriftlichen Z3-Examens betritt das IMPP jedoch kein Neuland. Vielmehr greift es auf mehr als fünf Jahrzehnte Prüfungsexpertise in der Humanmedizin und auf wertvolle Erfahrungswerte aus dem Modellstudiengang Zahnmedizin in Hamburg zurück, bei dem im Juni 2026 bereits aufgrund einer Modellklausel die vierte Prüfung nach dem neuen Format stattfindet. Durch diese Synergien werden die für die bundesweite Implementierung dieses Prüfungsformats typischen Schwierigkeiten von Beginn an erheblich reduziert. Der Weg der Prüfungsaufgabe Am Anfang jeder einzelnen Prüfungsfrage steht die fachliche Expertise der vom IMPP berufenen Sachverständigen aus den (zahn-)medizinischen Fakultäten. Diese Hochschullehrerinnen und -lehrer aus dem gesamten Bundesgebiet entwickeln Multiple-ChoiceAufgaben, die sich am Gegenstandskatalog Zahnmedizin orientieren. Dann durchlaufen die Aufgaben eine Z3 verbindet zwei Perspektiven: die bewährte Nähe zur Ausbildungspraxis an den Fakultäten und den Wunsch nach einer stärker bundesweit vergleichbaren Leistungsbewertung in ausgewählten Bereichen. Foto: arrowsmith2 - stock.adobe.com zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (924) DRITTER ABSCHNITT DER ZAHNÄRZTLICHEN PRÜFUNG Das neue schriftliche Z3-Staatsexamen ist ein akademischer Meilenstein Stefan Rüttermann, Ulrich Schmitz, Hans Ulrich Brauer, Jan Carl Becker Am 3. November findet erstmals zusätzlich zu den mündlichen und praktischen Prüfungen ein bundesweit einheitliches, schriftliches Staatsexamen in der Zahnmedizin statt. Im Zuge der neuen Approbationsordnung markiert der veränderte Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z3) einen Wandel der Prüfungskultur.

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