76 | PRAXIS BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG TROTZ VERSORGUNGSWERK? Warum sich eine BU auch für Zahnärzte lohnt Praxisinhaberinnen und -inhaber tragen bei einem längeren Ausfall durch Krankheit oder Unfall ein hohes finanzielles Risiko. Neben der Absicherung durch das Versorgungswerk kann hier eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als Ergänzung das Risiko minimieren. Warum es für Zahnärztinnen und Zahnärzte wirklich empfehlenswert ist, diese zusätzliche Vorsorge zu treffen. Die häufigsten Ursachen für eine BU sind laut der Deutschen Rentenversicherung psychische sowie neurologische Erkrankungen mit gut 33 Prozent, gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats mit rund 20 Prozent und Krebsleiden mit gut 17 Prozent der Fälle. Für die Ausübung des Berufs brauchen Zahnärzte eine verlässliche Gesundheit, respektive ein intaktes Sehvermögen, einen starken Rücken, unversehrte Hände und mentale Kraft. Die Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls können weitreichend sein; gerade wenn zusätzlich zur eigenen Praxis noch ein Darlehen zu tilgen ist oder/ und Verantwortung für die eigene Familie besteht. Eine BU als private Vorsorge kann finanziell auffangen, was durch krankheitsbedingte Einbußen beim Erwerbseinkommen ausbleibt. Zwar ist jeder Zahnarzt als Mitglied eines zahnärztlichen Versorgungswerks grundsätzlich gegen den Fall einer Berufsunfähigkeit abgesichert und es wird dann eine Berufsunfähigkeitsrente bis zur Regelaltersrente ausgezahlt. Der Anspruch darauf besteht ab dem Beginn der Mitgliedschaft, es ist keine Gesundheitsprüfung notwendig. Das Versorgungswerk verlangt die Abgabe der Approbation In der Regel muss aber die berufliche Tätigkeit komplett eingestellt werden, also eine 100-prozentige beziehungsweise vollständige Berufsunfähigkeit vorliegen, um die BU-Rente dauerhaft aus dem Versorgungswerk beziehen zu können. Die Absicherung über die berufsständigen Versorgungswerke erfolgt somit erst spät. Die private Berufsunfähigkeitsrente hingegen kann erstens – je nach Bedarf – deutlich höher abgeschlossen werden, um den Verdienstausfall zu decken. Und zweitens kann die Praxis trotz Bezug einer privaten BURente fortgeführt werden, erklärt Ralf Seidenstücker, Geschäftsführer der Versicherungsstelle für Zahnärzte GmbH und Finanz- und Versicherungsmakler der nucleus GmbH. „Die Rente wird bereits bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit gezahlt. Bei den Versorgungswerken dagegen ist sogar die Abgabe der Approbation und damit die Aufgabe der Praxis Voraussetzung für die Leistung.“ Besteht bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung, rät der Versicherungsmakler, die Police durchaus einmal überprüfen lassen. Das erfolgt nach einem Antrag bei der jeweiligen Versicherung oder durch unabhängige Makler. „In der Beratungspraxis stellen wir regelmäßig fest, dass zum einen die zm116 Nr. 12, 16.06.2026, (1030) Das Berufsleben verläuft nicht immer wie geplant. Ein vorzeitiger Ausstieg kann jeden treffen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=