64 | PRAXIS DER KLINISCH-ETHISCHE FALL Implantieren lernen an „lebenden Patienten“ – darf das sein? Dominik Groß, Dirk Leisenberg, Gero Kroth Eine junge Zahnärztin mit einer Praxis auf dem Land überlegt, sich für einen Implantationskurs in Osteuropa anzumelden, um ihre Patientinnen und Patienten künftig selbst versorgen zu können. Doch sind operative Übungen an „lebenden Patienten“ moralisch legitim? Nach einem Gespräch mit einer befreundeten Zahnärztin ist sie verunsichert. Der Fall: Dr. Carola T. hat vor zwei Jahren eine ländliche Zahnarztpraxis übernommen. Ihr Vorgänger, Dr. Klemens J. Msc., bot den Patienten neben der allgemeinen zahnmedizinischen Ausrichtung auch einfache und mittelschwere implantologische Versorgungen an. T. hat kürzlich selbst den Kursteil des Curriculums Implantologie abgeschlossen, ist jedoch aufgrund der fehlenden praktischen Erfahrung immer noch sehr unsicher und hat deshalb implantologische Leistungen noch nicht in ihr Behandlungsangebot aufgenommen. Sofern Patienten diese Art von Versorgung wünschen, überweist sie aktuell zu einer etwa 20 Kilometer entfernt praktizierenden Kollegin. Eines Tages findet T. in ihrer Post einen Flyer einer bekannten Implantatfirma vor. Diese bietet „Implantatkurse am ‚lebenden Patienten’“ in einem osteuropäischen Land an. T. ist spontan sehr angetan von diesem Angebot, denn so könnte sie ihr praktisches Defizit unter Anleitung erfahrener Kollegen am „echten“ Objekt unter realen klinischen Bedingungen ausgleichen – anstelle, wie bisher, auf Übungen am Modell und am Schweinekiefer zurückgreifen zu müssen. Auch finanziell erscheint ihr die Offerte lukrativ: Der Kurs wird zusammen mit einem großen Gesamtpaket an chirurgischen und Implantatmaterialien zu einem vergleichsweise günstigen Preis angeboten. Sie fasst den Vorsatz, sich für den Kurs anzumelden, und berichtet ihrer Kollegin und Freundin Dr. Jule U. in einem abendlichen Telefonat von ihrem Plan. Diese reagiert jedoch ganz anders als Fotos: Prem_Bala_2026 - stock.adobe.com, JCS Graphic Design – stock.adobe.com zm116 Nr. 18, 16.09.2026, (1402) DIE PRINZIPIENETHIK NACH BEAUCHAMP/CHILDRESS Die vier Prinzipien der biomedizinischen Ethik nach Tom Beauchamp und James Childress dienen bei vielen medizinethischen Entscheidungen als wichtige Orientierungshilfe und erfreuen sich dementsprechend großer Beliebtheit. Das ist die Übersicht mit den jeweiligen Leitfragen: 1.Respekt vor der Autonomie (Respect for Autonomy): Dieses Prinzip fordert, die Entscheidungsfähigkeit und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu achten. Dies beinhaltet das Recht auf Aufklärung und informierte Einwilligung (Informed Consent). Leitfrage: Was wünscht sich der entscheidungsfähige Patient nach einer angemessenen Aufklärung für seine Behandlung? 2.Schadensvermeidung (Non-Maleficence): Besser bekannt unter dem antiken Grundsatz „Primum non nocere“ (Zuerst einmal nicht schaden). Es verpflichtet Heilpersonen, dem Patienten keinen vermeidbaren Schaden zuzufügen und Risiken zu minimieren. Leitfrage: Wie kann ich Risiken oder Schäden für den Patienten vermeiden? 3.Fürsorge/Wohltun (Beneficence): Dieses Prinzip verlangt, zum Wohl des Patienten zu handeln. Der Nutzen einer Behandlung (Lebensqualität, Heilung) muss die Risiken und Lasten deutlich überwiegen. Leitfrage: Womit ist dem Patienten schlussendlich gesundheitlich am meisten gedient? 4.Gerechtigkeit (Justice): Hier geht es um die faire Verteilung von medizinischen Ressourcen, Lasten und Vorteilen. Kein Patient darf aufgrund von Herkunft, Status oder Alter ungerechtfertigt bevorzugt oder benachteiligt werden. Auch Folgen für etwaige sorgeberechtige Personen, für Kollegen und die Solidargemeinschaft der Versicherten sind hier zu berücksichtigen. Leitfrage: Ist das geplante Vorgehen fair und gerecht?
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