Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 18

PRAXIS | 65 zm116 Nr. 18, 16.09.2026, (1403) Dr. med. dent. Dirk Leisenberg Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Ethik der DGZMK Foto: privat erwartet: Sie findet besagte Implantatkurse „moralisch höchst zweifelhaft“, spricht von „Menschenversuchen“, die man mit einer Kursteilnahme unterstütze und damit letztlich gutheiße. Den Einwand von T., dass sich die Patienten doch bestimmt nach entsprechender Aufklärung explizit für die Teilnahme an diesem Format entschieden und zudem vermutlich auch einen finanziellen oder geldwerten Vorteil davon hätten, will die Freundin nicht gelten lassen. Für U. grenze dies „schlichtweg an Ausbeutung“. Die Freundinnen werden sich an diesem Abend nicht einig. Das Gespräch wirkt bei T. noch lange nach. Sie ist verunsichert: Sollte sie das Kursangebot nutzen oder sich nach einem anderen Kursformat umsehen? „ KOMMENTAR 1 „Akademisch ausgebildet oder privat fortgebildet macht keinen moralischen Unterschied, aber ...“ Der vorliegende Fall hinterlässt zunächst eine deutliche Unsicherheit beim Leser. Wenn man sich die Frage stellt, ob Fortbildungsveranstaltungen, bei denen ein Training von chirurgischen Fähigkeiten am lebenden Patienten stattfindet, moralisch fragwürdig sein könnten, sollte einem klar sein, dass die akademische Ausbildung von Zahnärzten, zumindest im klinischen Teil, zu einem erheblichen Teil an echten Patienten stattfindet. Sofern die betroffenen Patienten über die besonderen Bedingungen der Behandlung – hier durch auszubildende Zahnärzte unter Aufsicht von erfahrenen Kollegen – vollumfänglich informiert wurden, entspricht ein solches Vorgehen gängiger Praxis. Kann man diese besonderen Umstände einer Patientenversorgung auf kommerzielle Fortbildungsveranstaltungen außerhalb der akademischen Ausbildung übertragen oder schließt der Fakt, dass der Veranstalter einen finanziellen Benefit von einer solchen Veranstaltung hat, die moralische Vertretbarkeit von vornherein aus? Unter der Voraussetzung, dass die Patienten sich vollständig über den Ausbildungsstand ihrer Behandler im Klaren sind, bleibt als Ansatz für moralische Bedenken lediglich das finanzielle Interesse des Veranstalters. Ist der wirtschaftliche Nutzen des Veranstalters alleine ausreichend für eine moralische Verurteilung? Selbstverständlich müssen eine ausführliche Information des Patienten und seine Einsicht in die Umstände der Behandlung garantiert sein. Wenn diese vorliegt und auch keine finanzielle Notlage die Patienten motiviert, bleibt die Frage, ob Patienten aktiv zur Teilnahme an einer derartigen Veranstaltung überredet werden und ob eine postoperative Betreuung sichergestellt ist. Welche anderen Möglichkeiten bleiben einem unerfahrenen Behandler seine chirurgischen Fertigkeiten zu entwickeln? Die Durchführung von implantologisch-chirurgischen Behandlungen in eigener Praxis nach der Methode „try and error“, ohne sichergestellte Mitwirkung von erfahrenen Kollegen, ist moralisch wahrscheinlich bedenklicher. Wenn man also einen Unterschied zwischen einer akademischen Ausbildung und einer postklinischen Fortbildung auf eigene Initiative machen will, würde sich eine chirurgische Weiterentwicklung des Behandlers nach seiner akademischen Ausbildung verbieten. Da diese Schlussfolgerung allerdings unrealistisch ist, kann zwischen einer akademischen Ausbildung und einer privatwirtschaftlichen Fortbildung unter Berücksichtigung aller oben beschriebenen Garantien für den Patienten (Aufklärung, Nachsorge etc.) kein moralischer Unterschied gemacht werden. Sind alle diese Fragen zufriedenstellend geklärt, bleibt ein – vielleicht nicht so offensichtlicher – Kritikpunkt an dem Fortbildungspaket bestehen: Das sehr große Materialpaket, das Bestandteil des Kursangebots ist, kann den implantologischen Neuling dazu verführen, unabhängig von den individuellen Notwendigkeiten, in Zukunft nur die mitgekauften Teile zu verwenden, auch wenn es zur Lösung des chirurgisch-prothetischen Problems bessere Alternativen anderer Hersteller geben würde. Eine weitere Frage, die sich bei der Beurteilung dieses Angebots stellt, könnte lauten: Wird dieser Implantathersteller auch in Zukunft in der Lage sein, Foto: Privat Dr. med. dent. Gero Kroth, M.A., Mitglied des Arbeitskreises Ethik der DGZMK Univ.-Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Dr. phil. Dominik Groß Vorsitzender des Arbeitskreises Ethik, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin (RWTH Aachen University) Foto: Siegfried Malinowski

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