Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 18

PRAXIS | 67 (Spät-)Komplikationen auf sich allein gestellt sind, da die Behandler wieder abreisen und unter Umständen keine lückenlose Nachsorge vor Ort gewährleistet ist. Nach deutschem Berufsrecht ist der Behandler verpflichtet, die Nachsorge sicherzustellen oder ordnungsgemäß zu übergeben. „ Gebot des Wohltuns (Beneficence): Dr. T. möchte ihre Fähigkeiten verbessern, um ihrer ländlichen Bevölkerung langfristig eine wohnortnahe Implantatversorgung zu bieten. In diesem Fall könnten wir es aber mit einem Setting zu tun haben, bei dem das Wohl der Patienten im Ausland dem Lernzweck der Zahnärztin nachgeordnet wird. Dies wäre ethisch problematisch, denn Patienten dürfen gemäß dem Kant'schen Imperativ niemals (reiner) Zweck zum Erreichen eines Ziels sein (Instrumentalisierungsgefahr). „ Gerechtigkeit/ Fairness: Auch bei der Anwendung des Gerechtigkeitsprinzips stellen sich Fragen – insbesondere, wenn der Patient keine finanzielle Freiheit besitzt: In diesem Fall profitiert eine Zahnärztin aus Deutschland von der wirtschaftlichen Schwäche und dem Behandlungsbedarf von Patienten in einem Drittstaat und nutzt diese Konstellation, um dort außerhalb der deutschen Haftungsregeln zu „üben“. Somit bestünde eine asymmetrische Beziehung, was wiederum Fairnessfragen aufwirft. Wer also hat recht? Aus meiner Sicht hat die Freundin den Finger in die Wunde gelegt: Auch wenn der Begriff „Menschenversuche“ drastisch gewählt ist und polemisch wirkt, ist das Setting dieses Implantationstrainings „am lebenden Patienten“ doch kritisch zu bewerten. T.s Motivation, ihre praktische Unsicherheit zu überwinden, ist lobenswert, das gewählte Mittel jedoch fragwürdig. Sie sollte die Reise überdenken, zumal es neben grundsätzlichen Übungen am Schweinekiefer ethisch unbedenkliche klinische Alternativen gibt – zum Beispiel anerkannte, zertifizierte Hospitationen und Supervisionen im Inland, Assistenzzeiten bei erfahrenen Kollegen unter realem, rechtlich abgesichertem Mentorat beziehungsweise die schrittweise Übernahme einfacher Fälle in der eigenen Praxis unter direkter Anleitung eines erfahrenen Implantologen. „ „HILFEVON DERBANK. Mit der mediserv Bank habe ich einen starken Partner an meiner Seite — von der Privatabrechnung über Finanzierung und Versicherung bis zur Geldanlage. Das gibt mir den Freiraum, mich voll und ganz auf meine Praxis und die optimale Betreuung meiner Spieler zu konzentrieren. Dr.med.Frank Krämer Mannschaftsarzt der SV Elversberg und seit 30 Jahren zufriedener Kunde der mediserv Bank. Jetzt unverbindlich informieren und beraten lassen! mediservbank.de

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