Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 18

NACHRICHTEN | 69 zm116 Nr. 18, 16.09.2026, (1407) GESETZESÄNDERUNG IN KRAFT GETRETEN Krankenkassen informieren nicht mehr über Zusatzbeitrag Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist für Krankenkassen die Pflicht entfallen, ihre Mitglieder individuell über einen Anstieg des Zusatzbeitrags in Kenntnis zu setzen. Die frühere in § 175 SGB V festgeschriebene Informationspflicht wurde im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens gestrichen. Demnach mussten Krankenkassen Versicherte spätestens einen Monat vor der Anhebung des Zusatzbeitrags „in einem gesonderten Schreiben“ über den höheren Beitrag informieren und auf ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen. Als Begründung für die Abschaffung dieser Regelung wird Entbürokratisierung genannt. Das im Fall einer Anhebung bisher geltende Sonderkündigungsrecht für Versicherte bleibt bestehen. Allerdings ist dieses zeitlich befristet. Die Kündigung muss spätestens bis zum Ende des Monats erfolgen, in dem der neue Zusatzbeitrag zum ersten Mal fällig wird. sth Zur feierlichen Eröffnung der Universitätsklinik für Zahnmedizin an der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) diskutierte die Präsidentin der Bundeszahnärztekammer, Dr. Romy Ermler, am 28. August mit Daniel Keip (Oberbürgermeister Brandenburg an der Havel), Prof. Julia Jockusch (Professorin für Prothetik & Seniorenzahnmedizin), Prof. Hans-Uwe Simon (Präsident der MHB), Moderatorin Carla Kniestedt, Prof. Gerhard Schmalz (Direktor der Unizahnklinik) und Judith Steinhardt (Fachschaft Zahnmedizin) über die Bedeutung der neuen Zahnklinik für das Land Brandenburg (v.r.). Für die Ausstattung sind bis 2027 Investitionen in Höhe von fünf Millionen Euro eingeplant. Foto: zm/sr FEIERLICHE ERÖFFNUNG Brandenburg hat jetzt eine neue Zahnklinik Entfallene Informationspflicht: Gesetzlich Versicherte erfahren künftig nicht mehr automatisch, wenn ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag anhebt. Foto: Coloures-Pic - stock.adobe.com

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