Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 19

PRAXIS | 33 Einstellung oder sogar administrative Tätigkeiten aus dem Homeoffice. Aber auch Praxisinhaber können Opfer werden – auf einer anderen Ebene, warnt der Experte. „Nämlich dann, wenn Kriminelle die Identität ihrer Praxis missbrauchen. Eine Praxis schreibt – vermeintlich – Stellen aus, von denen die Inhaberin oder der Inhaber aber überhaupt nichts weiß. Das ist aus meiner Sicht für Zahnarztpraxen ein besonders wichtiger Punkt, weil hier der Ruf der Praxis geschädigt wird.“ Es gibt also zwei Opfer: Bewerber, die auf einen Fake-Job hereinfallen, und Praxen, deren Name und Identitäten für diesen Betrug missbraucht werden. Das vermeintliche Jobangebot ist letztlich nur der Türöffner. Um folgende Ziele zu erreichen: „ Eines ist: persönliche Daten abzugreifen. „Eine Bewerbung enthält (da bereits ausgesprochen) wertvolle Informationen mit dem vollständigen Namen, der Anschrift, der Telefonnummer, der E-MailAdresse, dem Lebenslauf und dem beruflichen Werdegang“, erläutert Ramcke. Werden zusätzlich eine Ausweiskopie, Bankdaten oder eine Identifizierung verlangt, könne daraus ein Identitätsmissbrauch entstehen. „ Ein zweites: Geld. Dann sollen Bewerber beispielsweise Gebühren, Schulungen, Software oder Arbeitsmittel vorfinanzieren. „ Besonders gefährlich ist eine dritte Variante: Der Bewerber soll ein Bankkonto eröffnen, sein eigenes Konto zur Verfügung stellen, Zahlungen empfangen oder Geld weiterleiten. Dann kann ein Opfer unbemerkt in Geldwäsche oder andere Straftaten hineingezogen werden – genau vor dieser Masche warnte zuletzt die Verbraucherzentrale. Im Betrugsfall Kontakt beenden und Beweise sichern Und wie sollte man sich im Fall der Fälle verhalten? Ramcke: „Bei einem verdächtigen Angebot würde ich immer einen zweiten, unabhängigen Kommunikationsweg wählen. Wenn mich beispielsweise jemand über WhatsApp anschreibt und behauptet, für eine bestimmte Zahnarztpraxis Personal zu suchen, gehe ich ins Internet auf die offizielle Praxis-Website und rufe dort über die veröffentlichte Telefonnummer an. Die entscheidende Frage lautet ganz einfach: Haben Sie diese Stelle tatsächlich ausgeschrieben und gehört diese Person zu Ihnen?" Außerdem sollte man im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens niemals auf Anweisung eines vermeintlichen Arbeitgebers ein Bankkonto eröffnen oder ein VideoIdent-Verfahren für ein unbekanntes Finanzprodukt durchführen. Auch Geld sollte man für einen zukünftigen Arbeitgeber nicht weiterleiten oder selbst einzahlen. Und natürlich gilt: Vorsichtig bei Links und Anhängen, keine unbekannte Software installieren! Ist man bereits einer gefälschten Anzeige aufgesessen, rät Ramcke, sofort den Kontakt abzubrechen und keine weiteren Anweisungen auszuführen – dabei unbedingt die Beweise sichern, etwa Screenshots der Stellenanzeige, E-Mails, WhatsApp- oder MessengerVerläufe, Telefonnummern, Profile, angebliche Arbeitsverträge, Zahlungsaufforderungen und Kontodaten. Fand schon eine Geldüberweisung oder eine Kontoeröffnung statt, sollte man unverzüglich die betreffende Bank kontaktieren. Bei einer Überweisung kann Geschwindigkeit entscheidend sein. „Wurden Ausweisdaten übermittelt oder sogar VideoIdent beziehungsweise PostIdent durchgeführt, muss man das besonders ernst nehmen. Dann sollte geprüft werden, ob möglicherweise Konten oder andere Finanzprodukte auf den eigenen Namen eröffnet worden sind“, so der Experte. Bei einem tatsächlichen Betrugsfall beziehungsweise Identitätsmissbrauch sollte außerdem die Polizei eingeschaltet und die betrügerische Stellenanzeige beim jeweiligen Portal oder sozialen Netzwerk gemeldet werden. Wer bereits Geld für den vermeintlichen Arbeitgeber empfangen oder weitergeleitet hat, sollte ebenfalls sehr schnell handeln. In solchen Fällen können neben dem eigenen Schaden strafrechtliche Fragen entstehen, beispielsweise im Zusammenhang mit Geldwäsche. „Dann kann zusätzlich anwaltlicher Rat sinnvoll sein.“ Fazit Zahnarztpraxen sollten das Thema nicht ausschließlich als Problem der Bewerberinnen und Bewerber betrachten. Die eigene Praxis kann selbst als „Absender“ eines Betrugs missbraucht werden. Mit den frei verfügbaren Informationen von Praxiswebsites, Bewertungsportalen und sozialen Netzwerken sowie mit den heutigen technischen Möglichkeiten lässt sich eine bestehende Praxis digital sehr überzeugend imitieren. Ein professionelles Erscheinungsbild ist deshalb kein Echtheitsbeweis (mehr). „Deshalb sollte auf der Karriere- oder Jobseite der Praxis eindeutig erkennbar sein, welche Stellen tatsächlich ausgeschrieben sind und über welche Kanäle Bewerber kontaktiert werden.“ Werden der Praxisname, das Logo oder Mitarbeiteridentitäten für FakeStellenanzeigen missbraucht, sollte die Praxis schnell reagieren und die eigene digitale Identität schützen: Beweise sichern, die Anzeige beim Portal melden, gegebenenfalls Strafanzeige erstatten und auf den eigenen Kanälen vor der gefälschten Anzeige warnen. Für Bewerber würde er die wichtigste Regel auf einen Satz reduzieren: Nicht prüfen, ob es die Praxis gibt, sondern prüfen, ob die Praxis bestätigt, dass es genau diese Stelle und genau diesen Ansprechpartner gibt. LL zm116 Nr. 19, 01.10.2026, (1467) „Wir müssen unser Bild vom typischen Internetbetrüger korrigieren. Eine Fake-Stellenanzeige muss nicht voller Rechtschreibfehler sein und von einer offensichtlich dubiosen E-Mail-Adresse kommen." René Ramcke, Experte für Praxispersonalvermittlung

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