Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 19

PRAXIS | 57 Foto: Photocreo Bednarek-stock.adobe.com haus errichten“, empfiehlt Schulze. Wichtig ist hier auch der Einbau eines Sonnenschutzes für die Fenster – etwa mit Sonnenschutzglas oder Folien sowie Verschattungseinrichtungen wie Markisen, Jalousien oder Rollos. Kühlung bringt auch die Nachtlüftung zur Abfuhr der Wärmelasten in den Zeiten, in denen die Außentemperatur unter der Innentemperatur liegt. Diese kann über eine freie Fensterlüftung erfolgen, wobei die Lüftungsflügel in jedem Fall einen außenliegenden Schutz gegen Regen, Einbruch und Ungeziefer erhalten sollten. Bei der Neubauplanung besteht außerdem die Möglichkeit, thermische Simulationen zur Ermittlung der zu erwartenden Raumtemperaturen durchzuführen und Wärmebrücken zu berechnen. Sein Rat: „Bei Neubezug sollte das Thema sommerlicher Wärmeschutz oder die mögliche Verbesserung angesprochen und in den Mietvertrag aufgenommen werden." Beim Einbau einer Lüftungsanlage oder Klimatisierung kann mithilfe einer Zielanalyse die Berechnung des höchsten thermischen Komforts ermittelt werden. „Praxen können hier ihre Kosten minimieren, wenn die Nutzung von Strom der hauseigenen Photovoltaik-Anlage möglich ist. Deren höchster Ertrag entsteht oft genau in den Zeiten des höchsten Klimatisierungsbedarfs“, so Schulze. Und den „ThermoskannenEffekt“ vermeiden Was im Winter schützt, kann im Sommer freilich zur Hitzefalle werden: Die nachträgliche Dämmung eines Gebäudes führt zwar zu verringertem Wärmeeintrag über die Fassade und hält im Winter die Wärme in den Innenräumen. Sie kann aber auch zu einem „Thermoskannen-Effekt“ führen, der im Sommer die Hitze im Gebäude fängt. Der Effekt beschreibt die starke isolierende Wirkung einer Thermoskanne (doppelwandiges Gefäß mit einem Vakuum im Zwischenraum), um den Temperaturaustausch zwischen dem Innenraum und der Umgebung zm116 Nr. 19, 01.10.2026, (1491) FÖRDERUNGEN FÜR PRAXEN Informationen für Praxen und Betriebe zu Hitzeschutzplänen bei hitze.info. Für den Einbau von Klimageräten, die gleichzeitig heizen und kühlen können, gibt es bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Zuschuss Nr. 522 Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude: www.kfw.de Außenliegender strahlungsgeführter Sonnenschutz kann über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle per Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden: www.bafa.de Ein Einbau von Lüftungsanlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung kann über die bafa BEG EM mitfinanziert werden.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=