Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 19

POLITIK | 75 langjährig etablierter Standort. Hinzu kommen die Medizinische Hochschule Brandenburg sowie die HMU Erfurt. Weitere Vorhaben, etwa in Fulda, werden öffentlich diskutiert.“ Im Gegenzug stünden die öffentliche Finanzierung der Hochschulen im Allgemeinen und der Zahnmedizin im Besonderen unter enormem Druck. Beispielsweise sei allein die Zahl der Studienplätze an der Berliner Charité um 25 Prozent gekürzt worden. Und das sei unlogisch: An den staatlichen Hochschulen sei die erforderliche hochspezialisierte zahnmedizinische Infrastruktur vollumfänglich vorhanden. „Zudem bieten die staatlichen Hochschulen einen gewachsenen Personalpool an hochqualifiziertem, akademisch-wissenschaftlichem Personal und sind institutionell als Teil der kritischen Infrastruktur in Häusern der Maximalversorgung sowie in Gesamtuniversitäten verankert“, stellen die Organisationen fest. Beides sei Voraussetzung für eine schnelle Handlungsfähigkeit und Verfügbarmachung von qualitätsgesicherten Studienplätzen. Die freie Berufswahl wird verwehrt Die anhaltend hohe Nachfrage nach Zahnmedizinstudienplätzen treffe auf eine seit Jahren weitgehend begrenzte Ausbildungskapazität: „Damit bleibt das in Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Recht, Beruf und Ausbildungsstätte frei zu wählen, vielen grundsätzlich geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern im Fach Zahnmedizin faktisch verwehrt“, heißt es dort wörtlich. Zugleich werde die Gefahr regionaler Unterversorgung durch den begrenzten zahnmedizinischen Nachwuchs verschärft, weil strukturschwache und ländliche Regionen im Wettbewerb um junge Zahnärztinnen und Zahnärzte zunehmend schlechtere Ausgangsbedingungen haben und freiwerdende Praxissitze immer schwerer nachbesetzt werden können. Doch die öffentlichen Hochschulzahnkliniken seien Teil der kritischen Gesundheitsinfrastruktur. Eine nachhaltige Sicherstellung dieser Ressource sei somit obligat und Aufgabe des Staates. Zusätzlich geschaffene Studienplätze könnten die Ausbildungslandschaft ergänzen, müssten jedoch die Einheit von Lehre, Forschung und Patientenversorgung uneingeschränkt gewährleisten und dürften zudem nicht als scheinbar kostengünstigere Lösung angesehen oder als eine Entbindung von staatlichen Pflichten eingeordnet werden. Zwar sei zu begrüßen, dass durch die Schaffung zusätzlicher nichtstaatlicher Studienplätze junge Menschen, die ansonsten abwandern würden, in Deutschland gehalten werden, und auch gezielt regionale Versorgungslücken adressiert sowie spezifische regionalpolitische Impulse gesetzt werden könnten. „Die vorrangige Verantwortung für eine wissenschaftsbasierte zahnmedizinische Ausbildung bleibt nichtsdestotrotz staatliche Aufgabe.“ Die Unterzeichner richten ihre Forderungen insbesondere an die Landespolitik als die verantwortlichen Träger staatlicher Ausbildung: 1. „Zahnmedizinische Ausbildung ist staatliche Aufgabe. Sie muss wissenschaftsbasiert, qualitativ hochwertig und sozial gerecht auf Basis der Einheit von Forschung, Lehre und Patientenversorgung stattfinden. Hierfür ist eine national abgestimmte Planung der erforderlichen Studienplatzkapazitäten erforderlich.“ 2. „Etablierte Hochschulen mit vorhandener Forschungsund Lehrinfrastruktur sowie akademischer Personalstruktur bieten qualitätsgesicherte Studienplätze an und können bedarfsgerecht und schnell auf veränderte Kapazitätsanforderungen reagieren. Sie müssen auskömmlich durch die Länder finanziert sein.“ 3. „Ein Studienplatzausbau im nicht-staatlichen Sektor darf nur dann politisch unterstützt oder genehmigungsrechtlich flankiert werden, wenn er tatsächlich zusätzlich erfolgt und nicht einen Ersatz für unterlassene Investitionen in bestehende Hochschulen darstellt.“ 4. „Für alle Hochschulen müssen gleichwertig hohe Anforderungen an Finanzierungssicherheit, Governance, Personalausstattung, wissenschaftliche Qualifikation des Lehrpersonals, Ausbildungskapazität, Forschungsanbindung, Qualitätsmonitoring und Krisenvorsorge gelten. Staatliche Anerkennung muss die langfristige wissenschaftliche und institutionelle Tragfähigkeit einschließen.“ ck zm116 Nr. 19, 01.10.2026, (1509) SCHWARZ. acurata GmbH & Co. KGaA +49 8504 9117-15 | verkauf@acurata.de acurata Black entdecken Mehr als nur acurata Black – Premium-Diamantinstrumente für präzises und zügiges Präparieren. Scharfes Premium-Diamantkorn in spezieller schwarzer Bindung für schnellen Abtrag bei wenig Anpressdruck. Jetzt testen!

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