Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 21

24 | POLITIK GESUNDHEITSSYSTEME WELTWEIT – TSCHECHIEN Gute Grundversorgung und teils hohe Zuzahlungen In Tschechien können die Menschen zwischen sieben gesetzlichen Krankenkassen wählen. Auch Selbstständige müssen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Wichtige Herausforderungen sind die regionalen Versorgungsunterschiede und die steigenden privaten Belastungen bei Arzneimitteln und zahnärztlichen Leistungen. Ausgaben für das Gesundheitssystem Nach Angaben der OECD gab Tschechien im vergangenen Jahr pro Kopf kaufkraftbereinigt 5.014 US-Dollar (rund 4.485 Euro) für Gesundheit aus – und damit etwas weniger als der Durchschnitt der OECD-Länder (5.967 US-Dollar beziehungsweise rund 5.337 Euro). Die Gesamtausgaben entsprachen 8,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), verglichen mit durchschnittlich 9,3 Prozent in den OECD-Ländern. Zugang zur Gesundheitsversorgung Das tschechische Gesundheitswesen basiert auf dem Grundsatz der Solidarität. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist für alle tschechischen Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz, berechtigte EU-Bürger und ausländische Beschäftigte tschechischer Arbeitgeber Pflicht. Auch Selbstständige zahlen Beiträge. Für bestimmte Personengruppen übernimmt der Staat die Beiträge, dazu gehören etwa unterhaltsberechtigte Kinder, Studierende bis zum Alter von 26 Jahren, Frauen im Mutterschafts- oder Elternurlaub, Bezieher von Elterngeld, Rentner, Soldaten und Arbeitslose. Auch alle, die sich in Vollzeit um mindestens ein Kind im Alter von bis zu sieben Jahren oder zwei Kinder im Alter von bis zu 15 Jahren kümmern, werden vom Staat versichert. Der formale Zugang ist insgesamt sehr gut: Laut OECD meldeten nur 0,5 Prozent der Bevölkerung einen ungedeckten medizinischen Bedarf. Fast die gesamte Bevölkerung konnte 2023 innerhalb von 35 Minuten eine Hausärztin oder einen Hausarzt erreichen. Dennoch bestehen Engpässe, besonders in ländlichen Gebieten, Grenzregionen und Teilen Mittelböhmens. Hinzu kommen regionale Unterschiede, ein Ärztemangel in bestimmten Fachgebieten sowie Wartezeiten bei planbaren Behandlungen. Finanzierung Die Finanzierung erfolgt überwiegend über die gesetzliche Krankenversicherung. Sieben gesetzliche Krankenkassen ziehen Beiträge ein und schließen Verträge mit den öffentlichen und privaten Leistungserbringern. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Krankenkasse frei wählen. Die größte Kasse versichert mehr als die Hälfte der Bevölkerung. Das Gesundheitsministerium reguliert das System, während ein Risikostrukturausgleich finanzielle Unterschiede zwischen den Kassen ausgleichen soll. Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich über Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Selbstständigen sowie über staatliche Beiträge für bestimmte Personengruppen. Die Beiträge zur Krankenversicherung betragen grundsätzlich 13,5 Prozent der jeweiligen Bemessungsgrundlage. Bei Angestellten tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sie gemeinsam (ein Drittel Arbeitnehmer, zwei Drittel Arbeitgeber). Selbstständige zahlen ihre Beiträge selbst; für staatlich Versicherte überweist der Staat festgelegte Beträge. Die öffentliche und die verpflichtende Finanzierung deckten nach Angabe der Europäischen Beobachtungsstelle für Gesundheitssysteme und -initiativen im Jahr 2024 ungefähr 85 Prozent der Ausgaben. Ergänzende Mittel stammen aus staatlichen, regionalen und kommunalen Haushalten, privaten Direktzahlungen der Haushalte sowie aus EU-Fördermitteln, etwa für Infrastruktur und Digitalisierung. Dazu kommen Mittel aus freiwilligen Zusatzversicherungen, die allerdings nur eine geringe Rolle spielen. zm116 Nr. 21, 01.11.2026, (1650) Etwa 42% der Kosten für die zahnärztliche Versorgung wurden laut OECD im Jahr 2021 aus öffentlichen Mitteln gedeckt. Fotos: ИннаХарламова – stock.adobe.com, ErriawanDharma – stock.adobe.com 8,5% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gab Tschechien 2025 für das Gesundheitswesen aus.

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