Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 21

zm116 Nr. 21, 01.11.2026, (1672) 46 | ZAHNMEDIZIN Rein intraorale Wunden ohne Verbindung zur äußeren Haut benötigen danach grundsätzlich keine Antibiotikaprophylaxe. Bei begründeten Ausnahmen aufgrund eines erhöhten Infektionsrisikos soll die Prophylaxe bei Weichteillazerationen auf höchstens 24 Stunden begrenzt werden [Appelbaum et al., 2024]. Auch die Literaturübersicht von Mark und Granquist beschreibt eine unzureichende Evidenz für eine generelle Prophylaxe [2008]. Eine placebokontrollierte Studie an Erwachsenen fand Hinweise auf einen möglichen Nutzen von Penicillin [Steele et al., 1989]. Weitere Arbeiten zeigten dagegen keine statistisch signifikante Reduktion der Infektionsrate im Gesamtkollektiv [Altieri et al., 1986]. Diese begrenzten Daten rechtfertigen folgerichtig keine pauschale Prophylaxeempfehlung [Mark und Granquist 2008]. Im hier beschriebenen Fall wurde die antibiotische Prophylaxe angesichts der großflächigen intraoralen Schnittverletzungen und der potenziellen Kontamination durch ein Küchengerät als individuelle Entscheidung durchgeführt. Entscheidend war darüber hinaus die engmaschige lokale Wundkontrolle, da die Zunge durch Sprache, Schlucken, Speichelfluss und Nahrungsaufnahme einer kontinuierlichen mechanischen Belastung ausgesetzt ist. Ergänzend sollte bei der Wundversorgung der Tetanus-Impfstatus erhoben werden. Die Indikation zur aktiven Impfung und gegebenenfalls zur zusätzlichen Gabe von TetanusImmunglobulin richtet sich nach der Wundart und der dokumentierten Impfanamnese gemäß den STIKO-Empfehlungen [2026]. Die stationäre Aufnahme der Patientin erfolgte nicht nur zur Blutungskontrolle, sondern auch aus psychosozialen Erwägungen. Bei dem ungewöhnlichen Unfallhergang wurde differenzialdiagnostisch auch eine selbst oder fremd zugefügte Verletzung erwogen. Orale Selbstverletzungen sind in der Literatur durchaus beschrieben und entsprechend mitzuberücksichtigen in der weiterführenden Abklärung [Limeres et al., 2013]. Daher bot die stationäre Aufnahme die Gelegenheit zur Vorstellung der Patientin bei den Kollegen der Psychiatrie, dem Sozialdienst unseres Hauses sowie der Anbindung an die Gerichtsmedizin. Diese Angebote wurden durch die Patientin jedoch im Verlauf abgelehnt. Bei der Entlassung wurde die Patientin durch ihren Lebenspartner abgeholt. Es ergaben sich keine Hinweise darauf, dass sie die Klinik nicht in Begleitung verlassen wollte. Diese Beobachtung erlaubt jedoch keinen sicheren Ausschluss einer psychosozialen Gefährdung. Relevanz für die zahnärztliche Praxis Der Fall zeigt, dass intraorale Weichteilverletzungen nicht nur durch klassische dentale oder sportliche Traumata entstehen. Auch vermeintlich harmlose Haushaltsgeräte können bei Fehlbedienung relevante Verletzungen der Mundhöhle verursachen. Für die zahnärztliche Praxis und den zahnärztlichen Notdienst ergibt sich daraus die Notwendigkeit einer strukturierten Ersteinschätzung. Neben der lokalen Blutstillung sollten insbesondere die Wundtiefe, die Ausdehnung, klaffende Wundränder, die Funktion der Zunge, die Sensibilität, ein Fremdkörperverdacht, dentoalveoläre Begleitverletzungen und die Atemwegssicherheit beurteilt werden. Bei multiplen, großflächigen oder blutenden Verletzungen sollte frühzeitig eine oralchirurgische beziehungsweise MKG-chirurgische Mitbeurteilung erfolgen. Bei drohender Atemwegsverlegung oder nicht beherrschbarer Blutung ist eine sofortige notfallmedizinische Versorgung erforderlich [Hohman und Klovenski, 2026]. Kleinere, oberflächliche und nicht klaffende Zungenverletzungen können häufig konservativ behandelt werden. Bei großflächigen, tiefen, klaffenden oder funktionell relevanten Läsionen ist eine primäre Nahtversorgung individuell zu prüfen [Gonsalves et al., 2022, Seiler et al., 2018]. Eine klare postoperative Aufklärung zu weicher Kost, Kühlung, zur Mundhygiene, zur Vermeidung mechanischer Reize und zur Wiedervorstellung bei Nachblutung, zunehmender Schwellung, Schmerzen oder Infektzeichen ist essenziell. Fazit Nicht der ungewöhnliche Unfallmechanismus, sondern Blutung, Wundtiefe, Funktion, Kontamination und Atemwegssicherheit bestimmen das weitere Vorgehen: „ Strukturiert untersuchen: Blutung, Wundtiefe, klaffende Wundränder, Funktion, Sensibilität, Fremdkörperverdacht und Atemwegssicherheit sollten systematisch beurteilt werden. „ Nahtindikation individuell stellen: Kleine, oberflächliche Verletzungen können konservativ ausheilen. Bei multiplen, großflächigen, tiefen, anhaltend blutenden oder funktionell relevanten Läsionen sollte eine chirurgische Wundversorgung geprüft werden. „ Antibiotikaprophylaxe risikoadaptiert einsetzen: Bei rein intraoralen Verletzungen besteht grundsätzlich keine routinemäßige Indikation. Bei Ausnahmen ist eine individuelle Risikobegründung sinnvoll herzuleiten. „ Nachsorge klar kommunizieren: Weiche Kost, Kühlung, Mundspülungen und engmaschige Kontrollen helfen, Nachblutungen, Dehiszenzen und Infektionen frühzeitig zu erkennen. „ Unfallhergang und soziale Dynamiken hinterfragen: Bei begründeten Zweifeln den Unfallhergang sensibel klären und Unterstützung anbieten. Dabei gilt, dass ein suspekter Mechanismus allein keine Selbstverletzung belegt. Abb. 3: 14 Tage postoperativ Foto: Florian Dudde

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