Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 6

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE Bestehen Chatbots das Examen? Eine Studie aus der Türkei zeigt, wie präzise KI bereits zahnmedizinische Prüfungsfragen beantworten kann. SEITE 18 Nach Protest der Gesundheitsberufe Grünes Licht: Laut der Europäischen Chemikalienagentur bleibt Desinfizieren mit Ethanol weiterhin erlaubt. SEITE 24 Betriebswirtschaft in der Praxis Um den Überblick nicht zu verlieren, reicht es oft, sich auf wenige Kennzahlen zu fokussieren – fünf sollten Sie kennen! SEITE 42 KUNST IN DER ZAHNARZTPRAXIS Von Monet bis Pappmaché AUSGABE 06 | 2026 zm 16.03.2026, Nr. 06 zm STARTER ab Seite 72

Günstig Dentalprodukte shoppen mit meinen Eigenmarken 4 Verlässliche Begleiter in deinem Praxisalltag – das ganze Jahr über! 4 Hochwertige Verbrauchsmaterialien mit besonders starkem Preis-LeistungsVerhältnis 4 Zusätzlich sparen mit dem Produkt-Abo: 5 bis 10 % günstiger als im Einzelkauf minilus starke Partner Omnident & smartdent Spare jetzt im ProduktAbo

EDITORIAL | 3 Wenn Kunst zum festen Bestandteil in der Praxis wird geschichte überraschen, was in Praxisräumen alles an hochwertiger Kunst zu finden ist. In unserem Patientenfall mit CME-Fortbildung geht es diesmal um eine odontogene Sinusitis. Er zeigt die diagnostischen und therapeutischen Tücken beim Vorliegen einer Sinusitis maxillaris. Im Mittelpunkt stehen dabei die sichere Abgrenzung der odontogenen zur rhinogenen Sinusitis und der sinnvolle Umgang mit einer dokumentierten Penicillinallergie. Und in zm-Starter befassen wir uns diesmal intensiv mit dem Thema Famulatur. Worauf es bei der Auswahl der passenden Famulatur ankommt und wie man diese organisiert, darüber sprachen wir mit Prof. Dr. Diana Wolff vonder Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Außerdem zeigen wir ein spannendes Beispiel einer Auslandsfamulatur – mit wichtigen Tipps zur praktischen Umsetzung. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Manche Dinge sind mit dem gesunden Menschenverstand nur sehr begrenzt zu verstehen. Kurzer Rückblick: Ende 2024 tauchte in Nordrhein-Westfalen ein Referentenentwurf zum Hochschulstärkungsgesetz auf, der für die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin im Fall des Nichtbestehens (!) der letzten Prüfungsabschnitte einen Bachelor vorsah. Studierende sollten also einen akademischen Grad als Belohnung fürs Scheitern erhalten. Selbst mit viel Fantasie ist es nicht zu erklären, wie Ministerialbeamte auf diese absurde Idee, die den universitären Prüfungsbetrieb auf den Kopf gestellt hätte, kommen konnten. Vor allem stellten sich alle, die sich nur halbwegs mit dem Gesundheitswesen auskennen, die entscheidende Frage: Wozu? Wo hätten Absolventen mit diesem hinterhergeschmissenen Abschluss arbeiten sollen? Am Patientenhoffentlich nicht. Kommen wir zur guten Nachricht: Das Ganze ist dank eines geschlossenen Protests der Heilberufskammern in NRW mit Unterstützung von BZÄK und KZBV sowie der Universitäten vom Tisch. Ende gut, alles gut, könnte man jetzt sagen. Gleichwohl bleibt der fade Nachgeschmack, dass solch ein weltfremder Entwurf – ohne eine Rückkopplung mit den Fachleuten – überhaupt in die Welt gesetzt wurde. Und dann nur durch einen massiven Einsatz von Zeit und Energie der Standesvertretungen gestoppt werden konnte. Liebe Ministerialbeamte in NRW: Wenn ohne Not ein Paradigmenwechsel durchgeführt werden soll, wäre es vielleicht sinnvoll, vorab mit den Expertinnen und Experten über die Sinnhaftigkeit zu sprechen. Nur mal so als Idee. Solch ein Vorgehen stärkt das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Politik nur sehr bedingt. Kommen wir zu etwas Erfreulichem: Wir alle verbringen an unserem Arbeitsplatz viel Zeit. Praxisinhaberinnen und -inhaber haben allerdings das Glück und die Möglichkeit, sich ihren Arbeitsplatz so einzurichten, wie sie es mögen und dass sie sich wohlfühlen. Zwar müssen Praxisräume natürlich zunächst einmal den zahnmedizinischen Anforderungen genügen. Aber die damit verbundene technische Kühle lässt sich wunderbar durch Kunst in der Praxis abmildern oder kontrastieren. Wir hatten Sie, lieber Leserinnen und Leser, gefragt, wie Sie Ihre Praxen durch Kunstwerke aufwerten – für Ihre Patientinnen und Patienten, Ihre Angestellten und natürlich für sich selbst. Wir haben uns sehr gefreut, wie viele Praxen sich auf unseren Aufruf hin gemeldet haben. Spannend ist vor allem die große Bandbreite. Einige der Kunstwerke stammen von regionalen Künstlerinnen und Künstlern, manche sogar aus eigener Hand. Sie alle zeigen, wie individuell die Räumlichkeiten gestaltet sein können und wie Kunst dazu beiträgt, eine persönliche Atmosphäre zu schaffen. Lassen Sie sich in unserer TitelFoto: Lopata/axentis

4 | INHALT 28 Das orale maligne Melanom Der herausfordernde Fall einer Patientin mit oralem malignem Melanom im Unterkiefer, das mittels chirurgischer Resektion und adjuvanter Immuntherapie behandelt wurde. 54 Nach Feierabend macht er Jagd auf Fossilien Wie Zahnarzt Dr. Manfred Schmid zum Namensgeber des kleinsten Menschenaffen der Welt, „Buronius manfredschmidi“, wurde. MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel 8 Leserforum POLITIK 14 Neues zum NRW-Hochschulstärkungsgesetz Der „Bachelor light“ ist abgesägt! 24 Entscheidung der Europäischen Chemikalienagentur Desinfizieren mit Ethanol bleibt erlaubt 32 KZV und Zahnärztekammer zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz „Es braucht einen sachlichen Dialog für eine zukunftsfähige zahnmedizinische Versorgung!“ 46 Abgabe auf zuckerhaltige Produkte Weiterhin viel Widerstand ZAHNMEDIZIN 18 Aus der Wissenschaft Wie präzise beantworten Chatbots Examensfragen? 28 MKG und Dermatologie interdisziplinär Das orale maligne Melanom 40 Interview mit Prof. Dr. Johannes Einwag zu Präsenz- vs. OnlineFortbildungen „Es geht um eine vernünftige Balance zwischen beiden Formaten“ 48 Der besondere Fall mit CME Odontogene Sinusitis erkennen und richtig behandeln 62 Allergien und nichtallergische Hypersensitivitäten Wie sicher sind zahnärztliche Lokalanästhetika? 68 Alternativen zu Membranen auf Kollagenbasis Ist eine gesteuerte Knochenregeneration mit Meeresalgen möglich? TITELSTORY 34 Kunst in der Zahnarztpraxis Von Monet bis Pappmaché PRAXIS 12 Urteil zu Krankmeldung nach Kündigung Darf der Arbeitgeber die AU anzweifeln? Inhalt zm116 Nr. 06, 16.03.2026, (382)

INHALT | 5 72 zm STARTER: Rund um die Famulatur Die Famulatur ergänzt das Studium durch praktische Einblicke in den zahnärztlichen Alltag – worauf es dabei ankommt und was es besonders im Ausland zu beachten gilt. TITELSTORY 34 Kunst in der Zahnarztpraxis Dr. Jörg-Uwe Neumann, Leiter der Kunsthalle Rostock und ehemaliger Zahnarzt, empfiehlt Hans Tichas „Zähneputzer“ für die Praxis. Doch nicht jede Kollegin und jeder Kollege setzt auf zahnmedizinische Motive. Wir zeigen, für welche Kunst Sie sich entschieden haben. 26 Querschnittsstudie aus den Niederlanden Kinder von Helikopter-Eltern sind während der Behandlung weniger kooperativ 42 Betriebswirtschaft in der zahnärztlichen Praxis – Teil 3 Diese fünf Kennzahlen sorgen für Klarheit 58 Neue Befragungs-Tools für Zahnarztpraxen Mit Patienten-Feedback die Behandlungsqualität verbessern zmSTARTER 72 Fester Bestandteil in der zahnärztlichen Ausbildung „Die Famulatur fördert das Verständnis für die späteren Praxisprozesse“ 74 Erfahrungsbericht zur Auslandsfamulatur Zahnmedizin jenseits der Komfortzone 78 Neues Programm „Dentista FoundHer“ So unterstützen wir Zahnärztinnen auf dem Weg in die Selbstständigkeit! 80 Praxisübernahme vor den Toren Berlins – Teil 4 Von der Praxis zur Brand GESELLSCHAFT 54 Abseits der Praxis Nach Feierabend macht er Jagd auf Saurierzähne 65 Hammer Forum in Palästina Wenn Kindergesundheit zum Opfer der Krise wird MARKT 83 Neuheiten RUBRIKEN 10 Ein Bild und seine Geschichte 41 News 59 Formular 60 Termine 82 Impressum 98 Zu guter Letzt Foto: Kunsthalle Rostock Titelfoto: Tom – stock.adobe.com, Olga Witchen, Gerd Eichler, Philo Strubel, Rohleder, Praxis Nolzen, Denisse Ohanian, Gabriele Siegel zm116 Nr. 06, 16.03.2026, (383)

Ein Glas Wein oder Bier am Abend? Kein Problem, aber wehe, der Alkohol kommt in Berührung mit der Haut, dann droht ein immenses Gesundheitsrisiko, das durch ein Verbot verhindert werden muss. Was klingt wie eine Meldung aus der „Titanic“, war allen Ernstes ein Vorhaben der Europäischen Union: Ethanol sollte wegen Gesundheitsbedenken als dermales Desinfektionsmittel verboten werden. Doch dieses Irrsinns-Szenario mit weitreichenden Folgen für unsere Praxen konnten wir glücklicherweise verhindern. Denn es gibt keine wissenschaftlich belastbaren Daten für eine mögliche Gefährdung durch ethanolhaltige Desinfektionsmittel. Die überwiegende Mehrheit der Studien thematisiert die Wirkung des Konsums alkoholischer Getränke, jedoch nicht die Verwendung von Ethanol auf der Haut. Im Getränk ist Ethanol zweifelsfrei krebserregend. Als Desinfektionsmittel jedoch unbedenklich. Im Gegenteil: Es ist aufgrund seiner Wirksamkeit unverzichtbar für die Arbeit in unseren Praxen. Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Es wäre absurd gewesen, Alkohol für die Verwendung auf der Haut zu verbieten, während es gleichzeitig in den Bierzelten dieser Welt literweise ausgeschenkt wird. Zu dieser Einsicht kam nun auch endlich die Europäische Chemikalienagentur (European Chemicals Agency, ECHA), die sich Ende Februar gegen ein Verbot ausgesprochen hat. Damit ist die geplante Neueinstufung als CMR-Stoff (krebserzeugend, erbgutverändernd, reproduktionstoxisch) von Ethanol in Desinfektionsmitteln endlich vom Tisch. Zuvor hatte die Bundeszahnärztekammer zusammen mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen über zwei Jahre hinweg in Berlin und in Brüssel dafür gekämpft, das Vorhaben zu verhindern. Neben der fehlenden Datengrundlage zur Gesundheitsgefährdung und der hohen Wirksamkeit von Ethanol in der Desinfektion sprach sich die Bundeszahnärztekammer vor allem auch wegen drohender Lieferengpässe bei alternativen Mitteln gegen ein Verbot aus. Denn es gibt keine geeigneten wirksamen Alternativen. Entsprechend hätten uns bei einem Verbot Lieferengpässe in den Praxen gedroht, wie wir sie zuletzt zu Beginn der Corona-Pandemie erlebt haben. Das wiederum wäre wirklich gefährlich geworden: für uns, für unsere Mitarbeitenden und insbesondere für unsere Patientinnen und Patienten. Doch – das ist die erfreuliche Botschaft dieser Posse – die gemeinsame Anstrengung hat das Gesundheitswesen und die Praxen gerettet. Es lohnt sich, mit einer Stimme zu sprechen. Die Berufspolitik in Brüssel, in Berlin und auch in den Ländern konnte dies nur durch Einigkeit und im Schulterschluss erreichen. Aber leider zeigt der Fall auch: Während wir schon vor Jahren Vorschläge für einen Bürokratieabbau erarbeitet und der Politik vorgelegt haben und dies fortwährend tun, ist man insbesondere in Brüssel noch auf anderen Pfaden unterwegs. Dort liegt der Fokus augenscheinlich noch auf einem Bürokratieaufbau durch die Erfindung neuer Verordnungen und Verbote. Aber eines ist klar: Statt weiter Praxen zu belasten, müssen aus der vagen Worthülse des Bürokratieabbaus konkrete Taten werden. Vom Reden ins Machen zu kommen, ist unser Anspruch in der Bundeszahnärztekammer. Und das sollte er auch in der Politik werden, wenn wir in diesem Land das Ruder herumreißen wollen. Dr. Ralf Hausweiler Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer Ethanolverbot verhindert – Praxen gerettet Foto: ZÄK Nordrhein / J. Rolfes 6 | LEITARTIKEL

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zm116 Nr. 06, 16.03.2026, (386) Leserforum Liebe zm-Redaktion, beim Lesen des Artikels musste ich schmunzeln und mich gleichzeitig fragen, ob ich gerade wirklich ein Fachjournal lese. Der Text ist so herrlich satirisch geschrieben, dass ich kurz überlegt habe, ob ich irgendwo das Kleingedruckte „Achtung, Scherz!“ übersehen habe. Gleichzeitig wird dort auch ein Gewinn erwähnt, was mich endgültig verwirrt hat. Ich habe mich gefragt, ob sich wirklich jemand für dieses Gewinnspiel meldet. Hicret Böhm Angestellte Zahnärztin, Bremen WERBEDEAL Ist das ernst gemeint oder ein sehr gelungener Humorbeitrag? Zur Glosse „Werben Sie mit Paris Hilton für Ihr Dental-MRT!“, in zm 3/2026, S. 98. Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. Antwort der Redaktion Liebe Frau Böhm, vielen Dank für Ihren aufmerksamen Leserbrief und Ihr genaues Hinsehen! Zwischen wissenschaftlichen und berufspolitischen Beiträgen erlauben wir uns in der Kategorie „Zu guter Letzt“ einen augenzwinkernden Blick auf die – zahnärztliche – Welt. Sie liegen also völlig richtig: Bei dem Beitrag handelt es sich um eine Glosse. Also um einen bewusst satirischen Beitrag, der in diesem Fall mit aktuellen Trends, Marketing versprechen und dem manchmal etwas überdrehten Hype rund um Präventionsangebote spielt. Aber nein: Weder steht Paris Hilton für einen Videodreh bereit, noch wird ein MRT-Gerät aus ominösen „Kontakten“ verlost. Auch wenn die Vorstellung durchaus ihren Unterhaltungswert hat. Foto: ©Federico Rostagno – stock.adobe.com

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EIN BILD UND SEINE GESCHICHTE Foto: YouTube – ABC12, Dennis – stock.adobe.com zm116 Nr. 06, 16.03.2026, (388) 10 | GESELLSCHAFT Hier zeigt Zahnarzt Dr. Nolan Wendling Reportern von ABC-News das neueste Kunstwerk in seiner Praxis in Michigan (USA) – dem „Great Lake State“, weil er an vier der fünf großen Seen grenzt. Zu erkennen ist die – mit Windeln nachgezeichnete – Silhouette von „Lower Peninsula“, also der unteren Halbinsel des Bundesstaates, die aufgrund ihrer charakteristischen Form eines Fäustlings (englisch „mitten“) einen der vielen weiteren Spitznamen zu verantworten hat: „Mitten State“. Ästhetisch vielleicht zweifelhaft dient der schrullige Blickfang – wie etliche vergleichbare Installationen in Dutzenden teilnehmenden Praxen – noch bis Mai der Spendeninitiative „Dentists for Diapers“ dazu, Aufmerksamkeit zu erregen, um anschließend Sach- und Geldspenden einzuwerben. Die gehen an die Flint Diaper Bank, eine wohltätige Organisation mit Sitz in Michigan, die seit 2012 bedürftige Familien mit Windeln versorgt. Die Organisation arbeitet nach eigenen Angaben ohne Verwaltungskosten und kauft von den Spenden und Sponsoreneinnahmen Windeln in großen Mengen für 13 bis 16 Cent pro Stück ein, die dann an mehr als 70 Einrichtungen verteilt werden. Jedes Jahr wieder lautet das erklärte Ziel, so mehr als eine Million Windeln zu beschaffen. Dazu können die Zahnärzte immerhin ein kleines Zubrot leisten: 2024 brachte ihre Initiative etwas mehr als 12.000 Dollar ein. mg

zm116 Nr. 06, 16.03.2026, (390) 12 | PRAXIS URTEIL ZU KRANKMELDUNG NACH KÜNDIGUNG Darf der Arbeitgeber die AU anzweifeln? Wenn ein Arbeitnehmer kündigt und sich kurz darauf bis zum Beginn seines Resturlaubs krank meldet, schrillen bei Arbeitgebern schnell die Alarmglocken. Ist die Arbeitsunfähigkeit echt oder nur vorgeschoben? Eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf zeigt: Der Beweiswert eines „Gelben Scheins” ist hoch – aber nicht unerschütterlich. Der Fall: Ein Elektriker kündigte sein Arbeitsverhältnis. Doch dabei hatte er sich über die Länge seiner Kündigungsfrist geirrt – diese war länger als gedacht. Er arbeitete noch einige Tage, dann legte er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung(AU) vor und war zwei Wochen krankgeschrieben – passgenau bis zum Beginn seines Resturlaubs. Der Arbeitgeber hielt das für verdächtig. Für ihn stand fest: Die Erkrankung kann nur vorgetäuscht sein. Demzufolge verweigerte er die Entgeltfortzahlung in Höhe von rund 1.400 Euro. Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht vom Verband Deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VDDA), ordnet den Fall wie folgt ein: „Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bekommt bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung. Der Gelbe Schein hat dabei einen hohen Beweiswert. Er gilt als starkes Argument für den Arbeitnehmer. Aber: Dieser Beweiswert ist nicht unantastbar. Arbeitgeber dürfen zweifeln, wenn viele Umstände zusammenkommen.“ Das gilt, wenn mehrere Indizien zusammentreffen,wie n eine Krankmeldung unmittelbar nach einer Kündigung, n eine Krankschreibung exakt bis zum Vertragsende oder Urlaubsbeginn, n eine auffällige oder ungewöhnlich passgenaue Dauer der Erkrankung. „Aber, Zweifel allein reichen nicht.“ So muss laut Görzel der Arbeitgeber beweisen, dass tatsächlich keine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorlag. Die AU hat einen hohen, aber keinen absoluten Beweiswert Im vorliegenden Fall widersprach der Arbeitnehmer dem Vorwurf der Vortäuschung. Er habe unter starken Spannungskopfschmerzen gelitten. Der Stress im Betrieb sei erheblich gewesen. Für den Urteilsspruch entscheidend wurde schließlich die Aussage der behandelnden Ärztin als Zeugin. Sie erklärte: n Der Patient sei ihr seit Längerem bekannt. n Es habe bereits früher stressbedingte Beschwerden gegeben. n Zwei Wochen Arbeitsunfähigkeit seien bei akuter Belastung medizinisch üblich. n Die Dauer der Krankschreibung habe sie festgelegt – und nicht der Patient selbst. n Zudem wies sie darauf hin, dass der Stress am Ende eines Arbeitsverhältnisses häufig deutlich ansteige. Für das Gericht ergab sich daraus kein Anhaltspunkt für ein Zusammenwirken zwischen Arzt und Patient. Die vorgetragenen Indizien reichten nicht aus, um den Beweiswert der AU zu erschüttern. Das Gericht verpflichtete den Arbeitgeber zur Zahlung der ausstehenden Entgeltfortzahlung. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Der Fall unterstreicht laut Görzel: Auch wenn eine Krankschreibung zeitlich „auffällig“ erscheint, bleibt sie zunächst ein starkes Beweismittel. Aus der Urteilsbegründung geht hervor, dass eine Krankschreibung „nicht automatisch unwirksam wird, nur weil sie zeitlich auffällig passend fällt“. Entscheidend sei, ob die tatsächliche Krankheit medizinisch glaubhaft belegt werden kann. „Krank nach Kündigung“ bleibt damit laut Görzel ein sensibles Thema mit Konfliktpotenzial. Ob Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit berechtigt sind, sei stets eine Frage des Einzelfalls. nb Landesarbeitsgericht Düsseldorf Az.: 3 SLa 138/25 Urteil vom 18. November 2025 Foto: nmann77 - stock.adobe.com

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zm116 Nr. 06, 16.03.2026, (392) 14 | POLITIK Auf die Drucksache 18/16798 vom 25. November 2025 konnte man nur zufällig stoßen, an die große Glocke gehängt wurde der Fall nämlich nicht: Der Landtag in Düsseldorf hatte sich am 18. Dezember offenkundig in 1. Lesung mit dem Hochschulstärkungsgesetz NRW befasst und dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Oje, wird der berüchtigte „Bachelor light“ jetzt etwa Wirklichkeit? Wir erinnern uns: Ende 2024 – ebenfalls kurz vor Weihnachten – war der entsprechende Referentenentwurf in Umlauf gekommen, der für die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin im Fall des Nichtbestehens – ja, richtig gelesen! – der letzten Prüfungsabschnitte einen Bachelor vorsah. Ein akademischer Grad als Belohnung fürs Scheitern quasi. Wörtlich hieß es in Paragraf 66 Abs. 1c des damaligen Entwurfs: „Die Universität verleiht Studierenden eines Studiengangs der Zahnmedizin [...] einen Bachelorgrad, wenn sie den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (gem. ZApprO) oder die zahnärztliche Prüfung (gem. AOZ) nicht bestanden haben." Auf jeden Fall eine Gefahr für die Patienten Sofort schlugen die betroffenen Heilberufe dagegen Alarm. Noch am 19. Dezember 2024 verfassten die Kammern der Ärzte, Zahnärzte – mit Unterstützung von BZÄK und KZBV –, Tierärzte und Apotheker aus Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie die Psychotherapeuten- und die Pflegekammer aus NRW eine erste Stellungnahme, in der sie unmissverständlich klarmachten: „Die nordrhein-westfälischen Heilberufskammern lehnen die vorgesehene Integration von Bachelor-Abschlüssen in die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin strikt ab.“ Im Mai 2025 erneuerten sie in einem zweites Statement ihre Forderung, die vorgesehenen Ergänzungen im § 66 Hochschulgesetz NRW ersatzlos zu streichen: Der gesamte Berufsstand der Ärzte, Apotheker und Zahnärzte – inklusive eines Großteils der Universitäten – sei gegen die Einführung des integrierten Bachelors. NEUES ZUM NRW-HOCHSCHULSTÄRKUNGSGESETZ Der „Bachelor light“ ist abgesägt! 2024 ploppte in NRW ein aberwitziger Gesetzentwurf auf: Medizin-, Zahnmedizin- und Pharmaziestudierende, die die letzte Prüfung vergeigen, sollten einen Bachelor bekommen. Sofort schlugen die betroffenen Heilberufe dagegen Alarm. Doch auf die Kritik kam keine Reaktion und der Gesetzentwurf verschwand in der Versenkung – bis jetzt! Vergeigen, versemmeln, durchrasseln – für das Nichtbestehen einer Prüfung gibt es viele Bezeichnungen; die Idee des NRW-Wissenschaftsministeriums, diesen Misserfolg mit einem Bachelor auszuzeichnen, ist aber garantiert einmalig. Foto: alicobanoglu - stock.adobe.com

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16 | POLITIK zm116 Nr. 06, 16.03.2026, (394) Eigentlich eine Frage des gesunden Menschenverstandes, sollte man meinen: Eine gesetzliche Regelung, die an das Nichtbestehen von Prüfungen anknüpft, führt schließlich den Prüfungsbetrieb als solchen ad absurdum. Ganz abgesehen von den Folgen für die Praxis: Wie will man einen „Bacheloristen“ beruflich einsetzen? Am Behandlungsstuhl wäre er jedenfalls – ohne Approbation – eine Gefahr für die Patienten. Noch dazu ginge ins Ausland das irrige Signal, dass man in Deutschland mit einem Bachelor vollwertiger Zahnarzt werden könne. Last but not least bringt ein nachgeschmissener Bachelor zu Recht all jene Studierenden auf, die dafür vernünftige Noten und eine ordentliche Abschlussarbeit abliefern müssen. Im Ergebnis also eine Schnapsidee, mit der man ohne Not die hohe Versorgungsqualität und die hohen Standards im deutschen Gesundheitswesen gefährdet. Hatte man diese Folgen nicht auf dem Schirm? Schwer zu sagen: Auf die Kritik kam keine Reaktion und der Entwurf verschwand in der Versenkung – bis jetzt. Und nun die Überraschung! Zwar wollte die Politik auch dieses Mal an den Heilberufen vorbeischippern und lud zur Anhörung wieder ausschließlich Vertreterinnen und Vertreter der Hochschullandschaft ein. Womit aber wohl niemand gerechnet hatte: Reagiert wurde doch noch, und zwar weitreichend, auf die Bedenken der Heilberufskammern sowie aller Landes- und Bundesverbände. Fakt ist: n Der Bachelor ist gestrichen. n Stattdessen können Studierende direkt einen Masterstudiengang beginnen, wenn sie zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach neuer ZApprO (und entsprechend nach der alten ZApprO) sowie zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung zugelassen wurden. n Der Gesetzentwurf knüpft damit nicht mehr an das Nichtbestehen von Prüfungen an. Dennoch gilt die obige Regelung auch für Studis, die an obigen Prüfungen teilnehmen und durchsegeln. n Es wird festgestellt, dass das Berufsrecht der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sowie die Voraussetzungen zur Berufsausübung unberührt bleiben. Darauf müssen die Universitäten die Studierenden deutlich hinweisen. Interessant ist, wie die Gesetzesbegründung zu § 66 HG aussieht: Natürlich wird dort weder die Verbändeanhörung als solche noch die Rund-umKlatsche am Bachelor light erwähnt. Dennoch lesen sich die Ausführungen wie eine Antwort auf alle kritischen Argumente und die Notwendigkeit einer Regelung überhaupt. Studierende können direkt den Master machen Obwohl nur eine Handvoll Leute betroffen ist, wird die generelle Erfordernis einer Regelung nach wie vor mit dem Berufsgrundrecht der einzelnen Studierenden begründet, wobei klargestellt wird: „Indem der Zugang zu einem Masterstudium von Gesetzes wegen eröffnet wird, entfällt die Notwendigkeit, einen separaten Bachelor-Studiengang aufzusetzen und diesen zu akkreditieren und zu modularisieren. In der Konsequenz bedarf es auch keiner impraktikablen doppelten Einschreibung in zwei Studiengänge oder zusätzlicher Prüfungen.“ Die leitende Juristin der Zahnärztekammer Nordrhein, die maßgeblich mit der Sache befasst ist, sieht aktuell keinen Hinweis, dass der Bachelor durch die Hintertür an anderer Stelle im Gesetzentwurf noch durchgedrückt wird. Dafür spreche auch, dass der betreffende § 66 Abs. 1e HG nicht angepasst wurde, sondern sich weiterhin nur auf Bachelor-Grade anderer Studiengänge bezieht. Ende gut, alles gut! ck STATEMENT DR. RALF HAUSWEILER „DER TROSTPREIS-BACHELOR IST ZUM GLÜCK VOM TISCH!“ Als Student in der Prüfung durchgefallen? Kein Problem, zur Belohnung gibt es den Bachelor – so in etwa lautete einst eine Idee im Referentenentwurf des Hochschulstärkungsgesetzes NRW für die Studiengänge Zahnmedizin, Medizin und Pharmazie. Damit sollte ein Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels geleistet werden. Abseits unseres Unverständnisses, dass eine nicht bestandene Prüfung mit einem Abschluss honoriert werden soll, war unsere größte Sorge, dass diese Bachelorabsolventen in Zukunft auf Umwegen Patienten behandeln. Damit wäre diese Irrsinnsidee kein Beitrag für mehr Fachkräfte, sondern vielmehr ein Schritt zur Verwässerung unserer Profession und somit eine Gefährdung der Patientinnen und Patienten geworden. Doch jetzt die gute Nachricht: Der Entwurf ist wohl vom Tisch, die Zahnärztliche Approbationsordnung bleibt Grundlage unserer Berufstätigkeit. Das ist ein gemeinsamer Erfolg der Heilberufskammern in NRW mit Unterstützung von BZÄK und KZBV, mit denen wir uns in diversen Gesprächen mit der Landesregierung gegen diese Pläne ausgesprochen haben. Und es zeigt einmal mehr, was passieren würde, wenn es keine Stimme der Zahnärzteschaft in der Politik geben würde. Dr. Ralf Hausweiler, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer und Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein Foto: Jochen Rolfes

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18 | ZAHNMEDIZIN AUS DER WISSENSCHAFT Wie präzise beantworten Chatbots Examensfragen? Elmar Hellwig Je weiter KI in den zahnmedizinischen Arbeitsalltag vordringt, desto dringlicher stellt sich die Frage nach den Konsequenzen für die heutigen Strukturen und Arbeitsweisen. Auch in der Lehre haben Chatbots inzwischen einen Stand erreicht, dass sie Prüfungsfragen auf einem bemerkenswert hohen Niveau beantworten. Das zeigt stellvertretend für andere Studien diese Untersuchung aus der Türkei. Die KI entwickelt computerbasierte Systeme, die genau wie Menschen lernen, argumentieren, Entscheidungen treffen und Probleme lösen können. In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben dabei große Fortschritte in der Computerleistung, bei der BigData-Analyse und der Deep-LearningModelle die Integration von KI in die Diagnostik und klinische Bewertung beschleunigt. In der Folge sind intelligente Werkzeuge entstanden, die zunehmend die Art und Weise verändern, wie medizinisches Fachpersonal klinische Kompetenz erlernt, praktiziert und bewertet. Zu den am weitesten verbreiteten Anwendungen gehören KI-gestützte Konversationssysteme (Chatbots). Diese Systeme werden überwiegend von großen Sprachmodellen (LLM – Large Language Models) angetrieben, die auf umfangreichen Datensätzen trainiert werden, um komplexe Sprachverständnis- und Erzeugungsaufgaben auszuführen. Die Chatbots sind in der Lage, die menschliche Sprache zu verstehen und zu erzeugen, so dass sie strukturierte Fragen (etwa Multiple-Choice-Fragen) mit bemerkenswerter Geschwindigkeit und Kohärenz beantworten können. Sie gewinnen in der medizinischen und zahnmedizinischen Ausbildung an Bedeutung, indem sie die Studierenden bei der Stärkung des theoretischen Wissens, der Durchführung von Selbstbewertungen und dem Zugriff auf evidenzbasierte Inhalte in Echtzeit unterzm116 Nr. 06, 16.03.2026, (396) DAS ANTWORTETEN CHATBOTS AUF TYPISCHE PRÜFUNGSFRAGEN Unser Autor und wissenschaftlicher Beirat Prof. Dr. Elmar Hellwig hat zwei typische Fragen aus deutschen zahnmedizinischen Prüfungen an die KI-Chatbots ChatGPT und Microsoft Copilot gestellt. Die Qualität der Antworten bestätigt die Studienergebnisse des türkischen Teams: Sie liegen im oberen Bereich der Erwartungen und würden unter Berücksichtigung des Kontextes mit „gut“ oder „sehr gut“ bewertet werden. Prüfungsfrage 1 Frage: Wann ist eine Pulpotomie bei nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum indiziert? Antwort ChatGPT: Eine Pulpotomie bei nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum (Apexogenese) ist indiziert, wenn bei einem bleibenden Zahn mit offenem Apex die radikuläre Pulpa vital und erhaltungsfähig ist. Hauptindikation n tiefe Karies oder Trauma n eröffnete Pulpa n vitaler Zahn n kein Hinweis auf irreversible Pulpitis oder Nekrose n unvollständiges Wurzelwachstum (offener Apex) Ziel der Pulpotomie (Apexogenese) n Erhalt der Vitalität der radikulären Pulpa n Fortsetzung des Wurzelwachstums n Ausbildung einer physiologischen Apexkontraktion n Verdickung der Wurzelwände typische klinische Situationen n traumatische Pulpaeröffnung (etwa Frontzahntrauma) n tiefe Karies bei Jugendlichen n reversible oder frühe irreversible Pulpitis mit noch vitaler Wurzelpulpa keine Indikation bei n nekrotischer Pulpa n ausgedehnter periapikaler Läsion n nicht stillbarer Blutung aus der Kanaleingangsebene n stark symptomatischer irreversibler Pulpitis mit Beteiligung der Wurzelpulpa Vorgehen n Entfernung der koronalen Pulpa n Blutstillung n Überkappung etwa mit MTA oder Calciumhydroxid n dichte koronale Versorgung

ZAHNMEDIZIN | 19 stützen. Einige dieser Systeme bieten auch multimodale Eingabefunktionen (Annahme von Text, Sprache und Bildern) oder sind in weit verbreitete Schnittstellen integriert, wodurch sie gut zugänglich und benutzerfreundlichsind. Dabei stellt sich allerdings die Frage, wie präzise diese Systeme Antworten auf Examensfragen liefern. Ziel der vorliegenden Studie war es, acht verschiedene KI-Chatbots (ChatGPT-3.5, ChatGPT-4o Free, ChatGPT-4o Plus, Claude Sonnet 4, Microsoft Copilot, DeepSeek, Gemini 1.5 und Gemini Advanced) hinsichtlich ihrer Genauigkeit, Antwortlänge und Antwortzeit zu vergleichen, um deren Stärken und Schwächen zu identifizieren. Material und Methode Als Basis der sehr detailliert angelegten Untersuchung dienten 188 MultipleChoice-Fragen, die von 2012 bis 2025 in der „Zahnmedizinischen Spezialistenprüfung für Restaurative Zahnmedizin“ in der Türkei gestellt wurden. Die Fragen wurden nach Jahr, Themenbereich, Fragetyp (fallbasiert/wissensbasiert) und Format (textbasiert/bildbasiert) kategorisiert, um die Leistung der Chatbots in unterschiedlichen Kontexten zu bewerten. Dabei wurden Fragen aus den theoretischen Kerndisziplinen Anatomie, Physiologie, Histologie und Embryologie, medizinische Biochemie, medizinische Mikrobiologie, medizinische Pathologie, medizinische Pharmakologie sowie medizinische Biologie und Genetik gestellt. Der klinische Bereich umfasste Kariesmanagement, Kavitätenpräzm116 Nr. 06, 16.03.2026, (397) Prüfungsfrage 2 Frage: Welche Präparationsrichtlinien gibt es für eine Teilkrone? Antwort Microsoft Copilot: Hier ist eine klare, gut strukturierte Übersicht der Präparationsrichtlinien für Teilkronen, basierend auf aktuellen fachlichen Empfehlungen und den gefundenen Quellen. Ich fasse die wichtigsten Punkte praxisnah zusammen und zeige dir, worauf es wirklich ankommt. 1. Grundprinzipien Eine Teilkrone ist eine substanzschonende Alternative zur Vollkrone und eignet sich besonders bei ausgedehnten Defekten, wenn noch ausreichend Zahnhartsubstanz vorhanden ist. Moderne Konzepte setzen stark auf adhäsiv befestigte Keramikteilkronen, die hohe Ästhetik und Stabilität bieten. 2. Indikation n größere Defekte, die ein Inlay übersteigen n Erhalt möglichst viel gesunder Zahnhartsubstanz n ausreichende Schmelzanteile für adhäsive Befestigung n keine stark eingeschränkte Restzahnsubstanz (-> sonst Vollkrone) 3. Präparationsdesign 3.1 Allgemeine Anforderungen n Hohlkehlen- oder Stufenpräparation mit klar definierten Grenzen n Abrundung aller Innenkanten zur Spannungsreduktion in der Keramik n keine scharfen Kanten oder Retentionen, da Keramik druckstabil, aber zugempfindlich ist n Konvergenzwinkel: ca. 6–10° für ausreichende Einschubrichtung n mindestens 1 mm Materialstärke in okklusalen Bereichen (je nach Keramiktyp) 3.2 Okklusale Präparation n Reduktion um 1,5–2 mm für Keramikteilkronen n gleichmäßige Reduktion entlang der Höcker n funktionelle Höcker stärker reduzieren als nicht-funktionelle 3.3 Approximalbereiche n Boxen mit leicht divergierenden Wänden n keine scharfen Übergänge n möglichst schmelzbasierte Präparationsgrenzen für optimale Adhäsion 3.4 Kavitätenränder n supragingival, wenn möglich n glatte, gut polierbare Ränder n keine untersichgehenden Bereiche 4. Werkstoffabhängige Besonderheiten Keramische Teilkronen erfordern ein besonders sorgfältiges Präparationsdesign, da Keramik spröde ist und Spannungsspitzen vermeiden muss. n Presskeramiken (zum Beispiel Lithiumdisilikat): höhere Festigkeit, aber dennoch abgerundete Formen notwendig n CAD/CAM-Keramiken: ähnliche Anforderungen, jedoch abhängig vom Material 5. Adhäsive Befestigung n Keramikteilkronen werden adhäsiv befestigt, was die Stabilität deutlich erhöht. n Voraussetzung: – trockene, gut zugängliche Präparationsgrenzen – ausreichend Schmelz für Schmelzätzung – Moderne Keramiken benötigen Silanisierung und Dualhärtende Komposite. 6. Häufige Fehler n unzureichende Materialstärke n scharfe Innenkanten n untersichgehende Bereiche n zu geringe okklusale Reduktion n subgingivale Ränder ohne Notwendigkeit 7. Fazit Eine erfolgreiche Teilkronenpräparation folgt dem Prinzip: substanzschonend, glatt, abgerundet, klar definiert. Moderne Keramiken ermöglichen langlebige und ästhetische Ergebnisse – vorausgesetzt, die Präparation ist präzise und materialgerecht.

20 | ZAHNMEDIZIN parationsrichtlinien, Adhäsionsprotokolle, die Auswahl und Handhabung von restaurativen Materialien, Polymerisationstechniken, Farbabstimmung, Frontzahn- und Seitenzahnrestaurationen und die Behandlung postoperativer Komplikationen. Hier ist nicht nur sachliches Wissen gefordert, sondern auch fortgeschrittenes klinisches Denken und integrative Denkfähigkeiten, was ihn zu einem Schlüsselbereich für die Beurteilung der klinischen Kompetenz macht. Der Formattyp wurde entweder textbasiert oder bildbasiert klassifiziert, letzterer mit Diagrammen und klinischen Fotografien. Dieses erweiterte Klassifizierungssystem ermöglichte detaillierte Untergruppenanalysen und erleichterte Leistungsvergleiche über verschiedene Bildungskonstrukte und Inputmodalitäten hinweg. Alle Chatbot-Antworten wurden unabhängig voneinander von zwei akademischen Gutachtern mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung bewertet. Jede Antwort wurde gemäß einem offiziellen Antwortschlüssel als korrekt oder falsch eingestuft. Bezüglich der Identität des Chatbots waren die Prüfer verblindet. Alle Diskrepanzen wurden durch Konsens gelöst oder, wenn nötig, von einem dritten Experten entschieden. Ausgewertet wurden drei wichtige Leistungsindikatoren: Genauigkeit, Reaktionslänge und Reaktionszeit. Genauigkeit wurde als Prozentsatz der richtigen Antworten zur Gesamtzahl der Fragen definiert. Die Antwortlänge wurde gemessen, indem jede Chatbot-Ausgabe einzeln in ein separates Textdokument kopiert und die Anzahl der Wörter mit der nativen Wortanzahlfunktion des Dokuments aufgezeichnet wurde. Die Reaktionszeit wurde unter Verwendung einer digitalen Stoppuhr bestimmt, durch Messung der Dauer von dem Moment an, wann die Eingabeaufforderung eingereicht wurde, bis zum Abschluss der Antwort. Ergebnisse Die Analyse ergab, dass sich die acht Chatbots hinsichtlich der Antwortgenauigkeit nicht signifikant unterschieden (p = 0,18). Im Unterschied dazu wurden wesentliche Unterschiede hinsichtlich Wortzahlen und Antwortzeiten (p = 0.000) identifiziert. Gemini Advanced erreichte mit 96,28 Prozent die höchste Genauigkeit, gefolgt von ChatGPT-4o Plus mit 93,62 Prozent, während DeepSeek mit 86,70 Prozent die niedrigste Leistung zeigte. In Bezug auf die Antwortlänge produzierte Gemini 1.5 die umfangreichsten Ergebnisse, während ChatGPT-4o Plus die prägnantesten Antworten generierte. In Bezug auf die Ansprechgeschwindigkeit war Gemini 1.5 die schnellste, während DeepSeek die langsamste Leistung zeigte. Die Genauigkeitsraten waren in textbasierten Fragen im Vergleich zu bildbasierten Fragen deutlich höher. Zum Beispiel erreichte Gemini Advanced in textbasierten Elementen eine Genauigkeit von 96,19 Prozent und ChatGPT-4o Plus 94,02 Prozent, während in bildbasierten Elementen nur Gemini Advanced und ChatGPT-3.5 eine vergleichbare Genauigkeit von 100 Prozent erreichten und die anderen Modelle weiter abgeschlagen in einer Größenordnung zwischen 50 und 75 Prozent richtig lagen. Dieses Ergebnis zeigt deutlich, dass die Fähigkeiten über alle Chatbots hinweg in der visuellen Analyse und Interpretation im Vergleich zu ihren Textverständnisfähigkeiten begrenzt bleiben. Die Antwortzeiten für bildbasierte Fragen waren heterogener; während Copilot und Gemini Advanced sehr schnell reagierten, erforderte ChatGPT-3.5 vergleichsweise längere Zeiten. In textbasierten Fragen lieferte Gemini 1.5 die schnellsten Antworten, während DeepSeek am meisten Zeit benötigte. Diskussion Diese Studie zeigt, dass KI-Chatbots ein erhebliches Potenzial bei der Beantwortung von Prüfungsfragen im Bereich „Restaurative Zahnmedizin“ besitzen. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass alle bewerteten Modelle eine hohe Leistung zeigen, wobei fortschrittliche KI-Chatbots wie Gemini Advanced und ChatGPT-4o Plus aufgrund ihrer überragenden Genauigkeitsraten herausragten. Insbesondere das Gemini-Advanced-Modell erreichte eine beeindruckende Genauigzm116 Nr. 06, 16.03.2026, (398) Wo lässt sich künstliche Intelligenz künftig sinnvoll in der zahnmedizinischen Lehre einsetzen? „Substanzielle Antworten auf diese Frage werden sich erst langsam anhand von Praxiserfahrungen herausbilden“, sagt Prof. Dr. Elmar Hellwig, wissenschaftlicher Beirat der zm. Foto: chinnarach – stock.adobe.com

Setzen Ihre Patient:innen ihre Zahnfleischgesundheit aufs Spiel? Lassen Sie uns gemeinsam helfen. Starke antiseptische Wirkung stärkere Plaquereduktion** effektiver* 7x 28x Empfehlen Sie meridol® med Chlorhexidin 0,2 % zur kurzzeitigen effektiven Unterstützung der Zahnfleischgesundheit und meridol® PARODONT EXPERT zur Verstärkung der Wirkung des täglichen Zähneputzens#, um die Ursache von Zahnfleischproblemen zu bekämpfen§ und die Widerstandskraft des Zahnfleisches gegen Zahnfleischrückgang und Parodontitis zu stärken. *meridol® PARODONT EXPERT Zahnpasta, in der Umkehr von gelegentlich blutenden zu nicht blutenden Stellen am Zahnfleisch, im Vergleich zu einer fluoridierten Zahnpasta (1.000 ppm F-, NaMFP), nach 6 Monaten bei zweimal täglicher Anwendung. Montesani et al., 2024, J Dent Res, 102 (SI_ #3967079). ** Nach 6 Monaten bei zweimal täglicher Anwendung im Vergleich zu einer fluoridierten Mundspülung, 200 ppm F- als NaF. Montesani et al., 2024, J Dent Res, 102 (SI_ #3969463). # Im Vergleich zu einer fluoridierten Zahnpasta (1.450 ppm F-, MFP/ NaF) § Reduziert bakterielle Plaque bei kontinuierlicher Anwendung, bevor Zahnfleischprobleme entstehen. meridol® med Chlorhexidin 0,2 % Lösung zur Anwendung in der Mundhöhle. Zusammensetzung: 100 ml Lösung enthalten 1,0617 g Chlorhexidindigluconat-Lösung, entsprechend 200 mg Chlorhexidinbis (D-gluconat), Sorbitol-Lösung 70 % (nicht kristallisierend), Glycerol, Propylenglycol, Macrogolglycerolhydroxystearat, Cetylpyridiniumchlorid, Citronensäure-Monohydrat, Pfefferminzöl, Patentblau V (E 131), gereinigtes Wasser. Anwendungsgebiete: Zur zeitweiligen Keimzahlreduktion in der Mundhöhle, als temporäre adjuvante Therapie zur mechanischen Reinigung bei bakteriell bedingten Entzündungen der Gingiva und der Mundschleimhaut sowie nach parodontalchirurgischen Eingriffen, bei eingeschränkter Mundhygienefähigkeit. Gegenanzeigen: Bei Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff oder einem der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels, bei schlecht durchblutetem Gewebe, am Trommelfell, am Auge und in der Augenumgebung. Nebenwirkungen: Reversible Beeinträchtigung des Geschmacksempfindens, reversibles Taubheitsgefühl der Zunge, reversible Verfärbungen von Zahnhartgeweben, Restaurationen (Zahnfüllungen) und Zungenpapillen (Haarzunge). Dieses Arzneimittel enthält Aromen mit Allergenen. Selten treten Überempfindlichkeitsreaktionen auf. In Einzelfällen wurden auch schwerwiegende allergische Reaktionen bis hin zum anaphylaktischen Schock nach lokaler Anwendung von Chlorhexidin beschrieben. In Einzelfällen traten reversible desquamative Veränderungen der Mukosa und eine reversible Parotisschwellung auf. CP GABA GmbH, 20354 Hamburg. Stand: Januar 2026. KURZZEITIGE BEHANDLUNG TÄGLICHER ZAHNFLEISCHSCHUTZ Setzen Sie auf

zm116 Nr. 06, 16.03.2026, (400) 22 | ZAHNMEDIZIN keitsrate von 96,28 Prozent und unterstrich damit die Zuverlässigkeit solcher Werkzeuge im Rahmen der zahnärztlichen Ausbildung. Die Studienergebnisse belegen nicht nur die Fähigkeit der Chatbots, sich an Informationen zu erinnern, sondern ebenso deren Kompetenz bei der Analyse klinischer Kontexte und der Erzeugung von breitem, inferenziellem Denken. Das trifft insbesondere für fall-/wissensbasierte Fragen zu und deckt sich mit den Ergebnissen aus der Literatur. Wenn es dagegen um visuelle Interpretationen, heterogene Fragetypen oder Inhalte mit geringer Informationsdichte geht, differieren die Leistungen der Chatbots deutlich – bei der Mehrzahl der derzeit verfügbaren Chatbots bleibt die visuelle analytische Kapazität begrenzt. Eine Einschränkung der Studie könnte sein, dass die Fragen auf Türkisch präsentiert wurden. Das könnte zu Fehlinterpretationen oder Ungenauigkeiten geführt haben, insbesondere für Modelle, die überwiegend auf englischsprachigen Daten trainiert wurden. Zudem wurden die Fragen ausschließlich aus dem türkischen Lehrplan für Zahnmedizin abgeleitet, die Ergebnisse sind daher möglicherweise nicht vollständig auf andere Prüfungen oder Bildungssysteme verallgemeinerbar. Weiter könnten Änderungen in den Trainingsdaten, in der Aktualisierungsfrequenz oder in der Modellarchitektur die Leistung beeinflussen und direkte Vergleiche über Systeme hinweg einschränken. Folglich sollten die Ergebnisse im Zusammenhang mit diesen Kategorien vorsichtig interpretiert und starke Verallgemeinerungen sollten vermieden werden. Da KI-Chatbots kontinuierlich aktualisiert werden, kann die Leistung aktualisierter Chatbots von den hier präsentierten Ergebnissen abweichen. Schlussfolgerung Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass KI-Chatbots ein großes Potenzial als ergänzende Werkzeuge in der zahnmedizinischen Ausbildung und Prüfungsvorbereitung haben. Dennoch sollten sie nicht als alleinige Informationsquelle verwendet, sondern durch fachliche Anleitung und kritische Bewertung ergänzt werden. n Die Studie: Merve Haberal and Dilek Hançerlioğulları: Can artificial intelligence chatbots think like dentists? A comparative analysis based on dental specialty examination questions in restorative dentistry. BMC Oral Health 2026 6;26(1):231. KOMMENTAR VON ELMAR HELLWIG Sind Lehrbücher künftig überflüssig? Studien wie diese sollten Anlass dafür sein, zu überlegen, wie KI zukünftig die theoretische Lehre, die Fortbildung und das Lernen in der Zahnmedizin beeinflussen wird und wie Universitäten und Fortbildungsanbieter darauf reagieren sollten. Welche neuen Lehrkonzepte sind beispielsweise notwendig? Benötigt man noch Hörsäle für Vorlesungen oder erhalten Studierende zu Semesterbeginn einen Themenkatalog, dessen Inhalte sie durch den Einsatz von KI selbst erarbeiten und die Ergebnisse dann in Videokonferenzen mit dem Lehrpersonal diskutieren? Braucht man noch Bücher, Artikel, Fortbildungen et cetera, wenn alles bereits im Netz vorhanden ist? Zweifellos wird sich KI produktiv in die Lehre integrieren lassen. So könnten KI-Chatbots Schülern und Studenten beispielsweise ermöglichen, ihr Wissen wiederholt mit Fragen im Prüfungsstil zu testen. Bei vernünftiger Anwendung könnten diese Tools auch helfen, die kognitive Belastung zu bewältigen, indem sie während des selbstgesteuerten Lernens sofortiges Feedback und strukturierte Reaktionen geben. KI-Chatbots könnten als Ergänzungswerkzeuge für die Prüfungsvorbereitung, die formative Selbsteinschätzung und klinische Argumentationsübungen, insbesondere in präklinischen und frühen klinischen Trainingsphasen, in die Zahnmedizinausbildung integriert werden. Bei jeder Anwendung der KI wird jedoch die Frage nach der Zuverlässigkeit der Auskünfte noch lange Zeit ein Thema bleiben. Wenn die KI heute für ihre Aussagen Quellen nennt, ist das zweifellos ein Fortschritt, denn damit wird eine Überprüfung möglich. Eine solche Überprüfung kann jedoch sinnvollerweise nur stichprobenartig erfolgen, so dass man beim Einsatz der KI um ein gewisses Vertrauen in deren Output nicht herumkommen wird. Damit bleibt eine vorerst nicht zu beseitigende Restunsicherheit erhalten, die einen kritischen Blick der humanen Intelligenz unverzichtbar macht. Trotz teils brillant anmutender und fachlich mitunter erstaunlich differenziert daherkommender KI-Texte ist also ein blindes Vertrauen in die KI als quasi durch das Internet enzyklopädisch gebildete und noch dazu denkendeInstanzaufabsehbareZeitnicht angebracht. Deshalb sollten KI-generierte Ergebnisse nicht als ausschließliche Quellen verwendet werden und müssen von Fakultätsrichtlinien, kritischen Bewertungsfähigkeiten und dem Bewusstsein der Anwender für potenzielle Fehlinformationen begleitet werden. n Univ.-Prof. (a.D.) Dr. med. dent. Elmar Hellwig Erzherzogstr. 8, 79102 Freiburg Foto: privat

LEDERMIX® Pulpitis-Notfall-Versorgung bei akuter Pulpitis* bis zur späteren regelrechten Behandlung Wirkstoffkombination aus Glucocorticoid und Antibiotikum1 Meist rasch eintretende Schmerzlinderung1 und effektive Reduktion kariogener Keime2 Antiinflammatorische3 und antibakterielle Wirkung2 Der schnelle Weg zur Schmerzlinderung bei akuter Pulpitis1* Dentalpaste * Ledermix® wird angewendet bei einer Pulpitis-Notfall-Versorgung bei partieller oder totaler akuter, nicht purulenter Pulpitis bis zur späteren regelrechten Behandlung 1 [1] Fachinformation Ledermix®, Stand 03/2022. [2] Wicht M., Haak R., Schütt-Gerowitt H., Kneist S., Noack M. J.; Suppression of caries-related microorganisms in dentine lesions after short-term chlorhexidine or antibiotic treatment; Caries Res. 2004 Sep–Oct;38(5):436–41. [3] Pierce A., Lindskog S.; The effect of an antibiotic/corticosteroid paste on inflammatory root resorption in vivo. Oral Surg Oral Med Oral Pathol. 1987 Aug; 64(2):216–20. [4] Hofpeter, Kevin, Hülsmann, Michael; Pioniere der Endodontie: André Schroeder, Endodontie 04/2024; 33(4):373-381. PFLICHTANGABEN gem. § 4 HWG - Ledermix®, Dentalpaste – Quantitative und qualitative Zusammensetzung: Wirkstoffe: Demeclocyclin-Calcium und Triamcinolonacetonid. 1 g Dentalpaste enthält 30,21 mg Demeclocyclin-Calcium (1:1) (entspricht 30,00 mg Demeclocyclinhydrochlorid) und 10 mg Triamcinolonacetonid. Die sonstigen Bestandteile sind: Macrogol 400, Macrogol 3000, Zinkoxid, hochdisperses Siliciumdioxid, Calciumchlorid-Dihydrat, Trolamin, Natriumcalciumedetat (Ph.Eur.), Natriumsulfit, gereinigtes Wasser. – Anwendungsgebiete: Pulpitis-Notfall-Versorgung bei partieller oder totaler akuter, nicht purulenter Pulpitis bis zur späteren regelrechten Behandlung. – Gegenanzeigen: bei Überempfindlichkeit gegen Demeclocyclin, Triamcinolonacetonid, Natriumsulfit oder einen der sonstigen Bestandteile von Ledermix®, bei Überempfindlichkeit gegen Kortikoide und Tetracycline (Kreuzallergie), bei Vorliegen von Pulpitis purulenta (eitrige Pulpaentzündung). –Nebenwirkungen: In sehr seltenen Fällen können allergische Reaktionen, bis hin zum anaphylaktischen Schock auftreten. Auf eine Kreuzallergie mit anderen Tetracyclinen wird hingewiesen. Natriumsulfit kann in seltenen Fällen schwere Überempfindlichkeitsreaktionen und Bronchialkrämpfe (Bronchialspasmen) hervorrufen. –Warnhinweise: Enthält Natriumsulfit. Packungsbeilage beachten. –Verschreibungspflichtig–Pharmazeutischer Unternehmer: Esteve Pharmaceuticals GmbH, Hohenzollerndamm 150-151, 14199 Berlin, Deutschland –Stand der Information: März 2022 2511_LED_ANZ2025_01 Scannen Sie den QR-Code, um mehr über die Entwicklung von Ledermix® durch Dr. André Schroeder zu erfahren4

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