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107, Nr. 1, 1.1.2017, (74)

Die Geschäftsbank ist für Kredit-, Geldanlage-

und Kontogeschäfte zuständig – und der

Steuerberater für die monatlichen betriebs-

wirtschaftlichen Auswertungen sowie für die

Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnungen.

Mit dieser klassischen Aufgabenteilung ar-

beitet Herbert M. in seiner Praxis seit Jahren.

Eine darüber hinausgehende betriebswirt-

schaftliche Beratung, etwa durch einen

Wirtschafts- oder Finanzberater, nahm er

bislang so gut wie nie in Anspruch. Einmal

hat er seine Kammer um Hilfe gebeten. Dies

soll die, wie M. es ausdrückt, „gesunde Dis-

tanz“ zu seiner Geschäftsbank und seinen

Kreditgebern ausdrücken. Diese erhalten

pünktlich die wirtschaftlichen Daten der

Praxis, ebenso die monatlichen betriebs-

wirtschaftlichen Auswertungen. Auf dieser

Basis gab es bisher weder bei den beantrag-

ten noch bei den zu verlängernden Krediten

Probleme.

Das Privatvermögen von M. und seiner

Familie wird indes seit Jahren von einer

anderen Bank verwaltet. Die strikte Tren-

nung von Privat- und Praxisvermögen hat

sich nach Überzeugung von M. bewährt.

Der bisher letzte Versuch seiner Geschäfts-

bank, auch zumindest einen Teil des Privat-

vermögens selbst verwalten zu dürfen, liegt

bereits mehrere Jahre zurück.

Dies könnte sich künftig allerdings ändern.

M. hat mittlerweile erfahren, dass die Bank,

die seine Praxisangelegenheiten regelt, inner-

halb des internen Bereichs Kreditmanage-

ment eine Mitarbeitergruppe einsetzt, die

die Inhaber von kleinen Mittelbetrieben in

betriebswirtschaftlichen Fragen berät. Bera-

ten werden Angehörige von Freien Berufen,

aus Handwerk, Handel und Industrie. Dabei

treffen die Berater weder Kreditentscheidun-

gen noch beraten sie bei konkreten Anlage-

problemen. Auch führen sie keine Rechts-

oder Steuerberatungen durch.

Die Beratung definiert sich nach Angaben

der Bank ausschließlich als (zunächst) kos-

tenfreies Dienstleistungsangebot für ihre

Kunden hinsichtlich betriebswirtschaftlicher

Fragen. Im Unterschied zur herkömmlichen

Beratung gehört etwa die Prüfung der

bestehenden privaten und betrieblichen

Versicherungen bezüglich Versicherungs-

umfang und Prämienhöhe dazu. Der Service

umfasst auch die technische Unterstützung

mithilfe von EDV-Programmen der Bank. So

kann diese ihre Kunden bei der Liquiditäts-

und Rentabilitätssteuerung ebenso unter-

stützen wie beim taggleichen Kontoaus-

gleich oder bei der Verwaltung des beste-

henden Kredits. Bei dieser umfangreicheren

Beratung finden auch Gespräche in der

Praxis statt, um sich ein Bild vor Ort zu

machen. Dort und/oder beim Steuerberater

werden nach der Bestandsaufnahme nicht

nur Standort- oder Strategieanalysen er-

stellt, sondern auch konkrete Umsetzungs-

optionen mit besprochen.

In der Bank machte der Ansprechpartner von

M. deutlich, dass eine enge Kommunikation

zwischen ihm und seinen Kollegen, die bis-

her für M. in Kreditfragen zuständig waren,

stattfindet. So solle „ein Höchstmaß an Kun-

dennähe“ erzielt werden. Das ändere aber

nichts an der eigentlichen Aufgabenvertei-

lung: Für konkrete Kreditfragen blieben nach

wie vor die Kundenberater verantwortlich.

Sie träfen in Verbindung mit dem zuständi-

gen Kollegen des Kreditmanagements, wie

bisher auch, sämtliche Kreditentscheidungen.

Die betriebswirtschaftlichen Hinweise des neu

eingeführten Beraterteams besäßen lediglich

einen „wichtigen ergänzenden Charakter“.

Michael Vetter

Fachjournalist für Finanzen

Banken wollen betriebswirtschaftlich beraten

Besserer Kundenservice oder verstecktes

Kreditmanagement?

Seit Kurzem werben einige Banken mit einem besseren Service: eine eigene

betriebswirtschaftliche Beratung für bestimmte Berufsgruppen. Was ist das –

spezielle Kundenbindung in Zeiten harter Konkurrenz oder heimlicher Bonitäts-

check? Jedenfalls gehören Zahnärzte, als Freiberufler und Praxisinhaber,

mit zum potenziellen Kundenstamm.

Beratung gehört natürlich schon länger

zum Angebotsspektrum von Banken. Ver-

gleichsweise neu ist der spezifische Fokus

auf kleine und mittlere Unternehmen. Der

Umfang dieses Service ist allerdings sehr

unterschiedlich, so dass sich Praxisinhaber

nach den Details erkundigen sollten.

Entscheidend ist die Branchen-Kompetenz

des einzelnen Beraters, die dieser belegen

sollte. Bei einer fundierten, ausführlichen

Beratung spielt dann auch der Preis dieser

Dienstleistung eine Rolle. Jede Bank sollte

schlüssig darlegen, ob sie den Service im

Rahmen der Gesamtverbindung mit dem

jeweiligen Kunden kalkuliert oder ob eine

zusätzliche Gebühr berechnet wird.

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Was meint „Beratung“?

Foto: Fotolia-fotomek

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Praxis