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107, Nr. 1, 1.1.2017, (74)
Die Geschäftsbank ist für Kredit-, Geldanlage-
und Kontogeschäfte zuständig – und der
Steuerberater für die monatlichen betriebs-
wirtschaftlichen Auswertungen sowie für die
Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnungen.
Mit dieser klassischen Aufgabenteilung ar-
beitet Herbert M. in seiner Praxis seit Jahren.
Eine darüber hinausgehende betriebswirt-
schaftliche Beratung, etwa durch einen
Wirtschafts- oder Finanzberater, nahm er
bislang so gut wie nie in Anspruch. Einmal
hat er seine Kammer um Hilfe gebeten. Dies
soll die, wie M. es ausdrückt, „gesunde Dis-
tanz“ zu seiner Geschäftsbank und seinen
Kreditgebern ausdrücken. Diese erhalten
pünktlich die wirtschaftlichen Daten der
Praxis, ebenso die monatlichen betriebs-
wirtschaftlichen Auswertungen. Auf dieser
Basis gab es bisher weder bei den beantrag-
ten noch bei den zu verlängernden Krediten
Probleme.
Das Privatvermögen von M. und seiner
Familie wird indes seit Jahren von einer
anderen Bank verwaltet. Die strikte Tren-
nung von Privat- und Praxisvermögen hat
sich nach Überzeugung von M. bewährt.
Der bisher letzte Versuch seiner Geschäfts-
bank, auch zumindest einen Teil des Privat-
vermögens selbst verwalten zu dürfen, liegt
bereits mehrere Jahre zurück.
Dies könnte sich künftig allerdings ändern.
M. hat mittlerweile erfahren, dass die Bank,
die seine Praxisangelegenheiten regelt, inner-
halb des internen Bereichs Kreditmanage-
ment eine Mitarbeitergruppe einsetzt, die
die Inhaber von kleinen Mittelbetrieben in
betriebswirtschaftlichen Fragen berät. Bera-
ten werden Angehörige von Freien Berufen,
aus Handwerk, Handel und Industrie. Dabei
treffen die Berater weder Kreditentscheidun-
gen noch beraten sie bei konkreten Anlage-
problemen. Auch führen sie keine Rechts-
oder Steuerberatungen durch.
Die Beratung definiert sich nach Angaben
der Bank ausschließlich als (zunächst) kos-
tenfreies Dienstleistungsangebot für ihre
Kunden hinsichtlich betriebswirtschaftlicher
Fragen. Im Unterschied zur herkömmlichen
Beratung gehört etwa die Prüfung der
bestehenden privaten und betrieblichen
Versicherungen bezüglich Versicherungs-
umfang und Prämienhöhe dazu. Der Service
umfasst auch die technische Unterstützung
mithilfe von EDV-Programmen der Bank. So
kann diese ihre Kunden bei der Liquiditäts-
und Rentabilitätssteuerung ebenso unter-
stützen wie beim taggleichen Kontoaus-
gleich oder bei der Verwaltung des beste-
henden Kredits. Bei dieser umfangreicheren
Beratung finden auch Gespräche in der
Praxis statt, um sich ein Bild vor Ort zu
machen. Dort und/oder beim Steuerberater
werden nach der Bestandsaufnahme nicht
nur Standort- oder Strategieanalysen er-
stellt, sondern auch konkrete Umsetzungs-
optionen mit besprochen.
In der Bank machte der Ansprechpartner von
M. deutlich, dass eine enge Kommunikation
zwischen ihm und seinen Kollegen, die bis-
her für M. in Kreditfragen zuständig waren,
stattfindet. So solle „ein Höchstmaß an Kun-
dennähe“ erzielt werden. Das ändere aber
nichts an der eigentlichen Aufgabenvertei-
lung: Für konkrete Kreditfragen blieben nach
wie vor die Kundenberater verantwortlich.
Sie träfen in Verbindung mit dem zuständi-
gen Kollegen des Kreditmanagements, wie
bisher auch, sämtliche Kreditentscheidungen.
Die betriebswirtschaftlichen Hinweise des neu
eingeführten Beraterteams besäßen lediglich
einen „wichtigen ergänzenden Charakter“.
Michael Vetter
Fachjournalist für Finanzen
Banken wollen betriebswirtschaftlich beraten
Besserer Kundenservice oder verstecktes
Kreditmanagement?
Seit Kurzem werben einige Banken mit einem besseren Service: eine eigene
betriebswirtschaftliche Beratung für bestimmte Berufsgruppen. Was ist das –
spezielle Kundenbindung in Zeiten harter Konkurrenz oder heimlicher Bonitäts-
check? Jedenfalls gehören Zahnärzte, als Freiberufler und Praxisinhaber,
mit zum potenziellen Kundenstamm.
Beratung gehört natürlich schon länger
zum Angebotsspektrum von Banken. Ver-
gleichsweise neu ist der spezifische Fokus
auf kleine und mittlere Unternehmen. Der
Umfang dieses Service ist allerdings sehr
unterschiedlich, so dass sich Praxisinhaber
nach den Details erkundigen sollten.
Entscheidend ist die Branchen-Kompetenz
des einzelnen Beraters, die dieser belegen
sollte. Bei einer fundierten, ausführlichen
Beratung spielt dann auch der Preis dieser
Dienstleistung eine Rolle. Jede Bank sollte
schlüssig darlegen, ob sie den Service im
Rahmen der Gesamtverbindung mit dem
jeweiligen Kunden kalkuliert oder ob eine
zusätzliche Gebühr berechnet wird.
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Was meint „Beratung“?
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Praxis