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zm

107, Nr. 3, 1.2.2017, (219)

Sehr geehrter Herr Lehmann,

Sie irren.

Wir denken zuerst als Mediziner und finden,

(zahn)medizinische Therapie kann man

nicht versteigern wie Turnschuhe. Denn

eine Therapieentscheidung ist eine hoch-

komplexe Angelegenheit: Mundgesund-

heitszustand, systemische Erkrankungen,

medizinische Prognosen, Wünsche des

Patienten, geeignete Materialien.

Dass ein Patient bei so einer komplexen

Thematik eine Zweitmeinung wünscht,

ist verständlich – und wird von uns unter-

stützt. Was aber nicht für die Einholung

einer Zweitmeinung geeignet ist, ist ein

Auktionsportal. Denn hier wird nicht ein

Patient vorstellig, sondern allein sein Heil-

und Kostenplan. Mit der Bitte um ein

darunterliegendes finanzielles Angebot.

Ohne Befunderhebung, ohne alles.

Da schüttelt der Mediziner den Kopf.

Nicht zu viel für eine Leistung bezahlen zu

wollen, ist das gute Recht des Patienten. Er

soll sich gerne eine echte zweite Meinung

einholen. Ein anonymes Bewertungsportal

ist hierfür aber zwingend ungeeignet.

Die verschiedenen Behandlungs-

alternativen werden gemeinsam

zwischen Patient und Zahnarzt

besprochen, damit – auch

unter Berücksichtigung der

Kosten – eine Behandlungs-

entscheidung getroffen werden

kann. Von Fachfremden kann das nicht

bewertet werden.

Erst nach der Entscheidung wird der end-

gültige Heil- und Kostenplan erstellt.

Ohne genaue Diagnostik auch kein ver-

bindlicher Therapieplan. Nichts anderes

fordern die Zahnärztekammern, denn die

Berufspflichten fordern wissenschaftliches

Vorgehen.

Ob Sie es wahrhaben wollen oder nicht:

Unsere Intervention hat nicht zuletzt die

Interessen der Patienten im Blick. Und nur

ein zufriedener Patient kommt wieder. Das

hilft dann dem Zahnarzt.

Sie dagegen sind ausschließlich altruistisch

unterwegs? Wieviel Prozent Provision

kassieren Sie denn für jeden vermittelten

Patienten? 10 Prozent der Behandlungs-

kosten? Oder sogar 20 Prozent? Sie

bekommen Geld für eine Behandlung,

die sie gar nicht ausführen.

Sie behaupten, dass Sie nur ein Ziel verfolgen:

Die Patienten vor – von Ihnen titulierten –

Halsabschneidern zu bewahren. Dann

rufe ich Sie auf, den zuständigen (Landes-)

Zahnärztekammern Ross und Reiter zu

benennen. Ich darf Ihnen versichern, dass

es ureigenstes Interesse der Zahnärzte ist,

die schwarzen Schafe aus dem Verkehr

zu ziehen. Und dass uns die Heil-

berufe- und Kammergesetze

hierfür die Mittel in die Hand

geben.

Die pauschale Diffamierung

des Berufsstands hilft hierbei

aber nicht weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Engel

Präsident der Bundeszahnärztekammer

Chausseestr. 13, 10115 Berlin

„Herr Lehmann:

Sie irren!“

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Foto: Axentis.de