Table of Contents Table of Contents
Previous Page  18 / 116 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 18 / 116 Next Page
Page Background

zm

107, Nr. 3, 1.2.2017, (216)

zm

107, Nr. 3, 1.2.2017, (216)

Ein

Geschäfts-

modell

spaltet

Darf man zahnärztliche Leistungen im

Internet versteigern? Diese Frage zerreißt

aktuell die Zahnärzteschaft. „Natürlich!“,

meinen die einen: Auktionsportale sorgen

für Transparenz in Qualität und Preis, was

für Zahnärzte und Patienten gleichermaßen

von Vorteil ist. „Auf keinen Fall!“, sagen die

anderen: Das Gut Gesundheit kann und

darf man nicht verhökern – Zahnärzte, die

mitmachen, verspielen ihre Autonomie und

die des Berufsstands.

Wie die Geschäftsmodelle der Portalbetreiber

im Zusammenspiel mit den beteiligten

Krankenkasen funktionieren, haben wir be-

reits dargestellt. Ebenso die dunklen Wege

beleuchtet, auf denen die Heil- und Kosten-

pläne zur Versteigerung ins Netz gelangen

(zm 21/2016 und zm 23/2016).

Doch was bedeutet das Geschäftsmodell

für den Berufsstand? In dieser Ausgabe

antwortet BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel

auf einen Brief des Geschäftsführers der

2ten-ZahnarztMeinung, Holger Lehmann.

Lesen Sie den Schlagabtausch!

Auf welcher Seite stehen Sie?

Gehen Sie auf zm-

online und blättern

sich durch die Zu-

schriften.

Das sagen Ihre Kollegen

LESERBRIEFE ZUM THEMA

18

ERGO Direkt/2te-ZahnarztMeinung

Foto: [M] Ergo Group AG -zm