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107, Nr. 3, 1.2.2017, (216)
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107, Nr. 3, 1.2.2017, (216)
Ein
Geschäfts-
modell
spaltet
Darf man zahnärztliche Leistungen im
Internet versteigern? Diese Frage zerreißt
aktuell die Zahnärzteschaft. „Natürlich!“,
meinen die einen: Auktionsportale sorgen
für Transparenz in Qualität und Preis, was
für Zahnärzte und Patienten gleichermaßen
von Vorteil ist. „Auf keinen Fall!“, sagen die
anderen: Das Gut Gesundheit kann und
darf man nicht verhökern – Zahnärzte, die
mitmachen, verspielen ihre Autonomie und
die des Berufsstands.
Wie die Geschäftsmodelle der Portalbetreiber
im Zusammenspiel mit den beteiligten
Krankenkasen funktionieren, haben wir be-
reits dargestellt. Ebenso die dunklen Wege
beleuchtet, auf denen die Heil- und Kosten-
pläne zur Versteigerung ins Netz gelangen
(zm 21/2016 und zm 23/2016).
Doch was bedeutet das Geschäftsmodell
für den Berufsstand? In dieser Ausgabe
antwortet BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel
auf einen Brief des Geschäftsführers der
2ten-ZahnarztMeinung, Holger Lehmann.
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