zm
107, Nr. 5, 1.3.2017, (486)
Hätte man das Ereignis aus Sicht des Berich-
tenden verhindern können?
1. Hier wird die Bedeutung eines Praxis-
Qualitätsmanagements deutlich. Die Praxis
erstellt nun ein Merkblatt mit Ansprech-
partnern und Überweisungswegen für sol-
che (zum Glück seltenen) Fälle, das regel-
mäßig aktualisiert wird. Bei Bedarf liegt
dann ein klares Ablaufschema vor.
2. Eine Kommunikationsstrategie muss er-
arbeitet und eingeübt werden, die den Pa-
tienten nicht unnötig beunruhigt, gleich-
zeitig aber professionell die Dringlichkeit
einer Abklärung aufzeigt. Gespräche mit
Kollegen können sicher helfen.
3. Vor Anwendung der Bürstenzytologie muss
ein Gespräch mit dem Pathologen geführt
werden, um seine Expertise in Bezug auf die
Bürstenzytologie zu eruieren. Ist diese ge-
währleistet, muss man dem falschen Ergeb-
nis der Bürstenbiopsie auf den Grund gehen
(Plausibilität): Ein Abstrich im Mund-Rachen-
Raum ist kein geeignetes Mittel zur Abklärung
beim Verdacht auf maligne Erkrankungen!
CAVE: Wenn eine falsche Lokalisation ausge-
sucht wird, kann der Pathologe keine atypi-
schen oder dysplastischen Zellen erkennen.
Die in diesem Fall möglicherweise korrekt
durchgeführte, jedoch an einer falschen
Stelle entnommene Bürstenzytologie ver-
hinderte somit eine schnelle Überweisung
zum MKG-Chirurgen (doctor‘s delay).
Literatur zum Thema
S3-Leitlinie „Diagnostik und
Therapie des Mundhöhlen-
karzinoms“, Arbeitsgemein-
schaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesell-
schaften e.V., 2012,
Download:
www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/
007–100OL.html
S2k-Leitlinie der DGZMK
„Diagnostik und Management
von Vorläuferläsionen des
oralen Plattenepithelkarzinoms
in der Zahn-, Mund- und Kie-
ferheilkunde“, 2010 (zurzeit
in Überarbeitung)
A. M. Schmidt-Westhausen, L. Daniel,
H. Ebhardt: Die Bürstenbiopsie in der
Diagnostik – Eine retrospektive Studie
basierend auf der S2k-Leitlinie der DGZMK,
DZZ 2016; 71(3) 226-232
Schwerpunkthema „Mundhöhlenkrebs“, IGZ
Die Alternative 2014/03, Download:
http://www.i-g-z.de/index_htm_files/IGZ_2014–03.pdf
Weitergehende Hilfe
Die DGZMK bietet eine Mundschleimhaut-
beratung an. Per E-Mail können Sie Befund-
daten und Fotos dorthin senden, die von
Experten begutachtet werden. Sie erhalten
dann eine Verhaltensempfehlung und – wenn
möglich – eine Arbeitsdiagnose. Der Service
ist für DGZMK-Mitglieder kostenlos. Info:
www.dgzmk.de/zahnaerzte/mitgliederservice/mundschleimhaut-beratung.html
Einen ähnlich strukturierten Service bietet
die KZV Brandenburg ihren Mitgliedern an.
Info-Tel.: 0331/2977-0
„CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“ ist ein
Online-Berichts- und Lernsystem von
Zahnärzten für Zahnärzte. Auf der
Website
www.cirsdent-jzz.dekönnen
angemeldete Kollegen auf freiwilliger
Basis, anonym und sanktionsfrei über
unerwünschte Ereignisse aus ihrem
Praxisalltag berichten, sich informieren
und austauschen. Ziel ist, so aus den
eigenen Erfahrungen und denen ande-
rer Zahnärzte zu lernen. Damit leistet
jeder Teilnehmer einen aktiven Beitrag
zur Verbesserung der Patientensicher-
heit. Mehr als 4.800 Zahnärzte haben
sich bereits registriert und mehr als
100 Berichte eingestellt. Machen auch
Sie mit – es lohnt sich!
Zur Anforderung eines neuen Regis-
trierungsschlüssels, etwa im Fall eines
Verlusts, können sich Praxisinhaber
an ihre zuständige KZV oder an cirs-
dent@kzbv.dewenden. Privatzahnärzt-
lich tätige Kollegen und die Leiter uni-
versitärer zahnärztlicher Einrichtungen
erhalten die Registrierungsschlüssel
von ihrer Zahnärztekammer.
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So kann ich mitmachen
CIRS dent – Jeder Zahn zählt!
Die Bürstenbiopsie sollte nicht angewandt
werden, wenn schon der Verdacht auf ein
tumoröses Geschehen vorliegt – dann ist
immer die Überweisung zur chirurgischen
Biopsie mit histopathologischer Unter-
suchung (nach wie vor Goldstandard) an-
geraten.
1. Begrenzung der Bürstenbiopsie auf die
Diagnostik der homogenen Leukoplakien:
Die Bürstenbiopsie muss richtig ange-
wandt werden, neben oberflächlichen
Zellen müssen auch Zellen aus tieferen
Schichten gewonnen werden – sonst steigt
die Wahrscheinlichkeit für falsch negative
Ergebnisse mit schwerwiegenden Konse-
quenzen für die Prognose und den wei-
teren Verlauf. Bemerkung: Ein Pathologe,
der sieht, dass nicht alle Zellschichten ge-
troffen wurden, übermittelt dem Behand-
ler den Befund „Unzureichendes Material,
Wiederholung angeraten“.
2. Patienten mit Läsionen mit Karzinom-
verdacht müssen zur weiterführenden
Diagnostik an eine kieferchirurgische
Fachpraxis überwiesen werden.
3. Die klinische Erfahrung zeigt, dass nicht
selten selbst chirurgische Biopsien mehr-
fach wiederholt werden müssen, um ein
Karzinom nachzuweisen. Bei Unklarheiten
ist deshalb die sofortige Überweisung zum
Spezialisten die für den Patienten sicherste
Lösung.
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Kommentar des CIRS dent-Fachberater-
teams.
Was kann man aus dem Ereignis lernen?
Kommentar
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Praxis