Table of Contents Table of Contents
Previous Page  21 / 136 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 21 / 136 Next Page
Page Background

zm

107, Nr. 4, 16.2.2017, (331)

barung getroffen, die Versichertenschutz,

Transparenz, Wahlfreiheit, wirtschaftliche

Eigenverantwortung und Therapiefreiheit

bündelt. Die darin aufgestellten Grundsätze

und Maßnahmen schaffen im Spannungs-

verhältnis zwischen gesetzlichem Leistungs-

anspruch und Wahlfreiheit die Grundlage

für eine geordnete und transparente Auf-

klärung, Planung und Durchführung kiefer-

orthopädischer Behandlungen. Mit den ent-

wickelten Informationen und den dazu nöti-

gen Formularen erhält der Behandler eine

Hilfestellung, wie er mit dem Versicherten auf

Augenhöhe im Sinne des „shared decision

making“ unter Wahrung der Patientenrechte

und -interessen die bestmögliche, indivi-

duelle Versorgung abstimmen kann.

Zugleich wird die Nachvollziehbarkeit von

Behandlungsplanung, -verlauf und Abrech-

nung für die KZVen in Bezug auf deren ver-

pflichtenden Prüfauftrag verbessert.

Ich bin davon überzeugt, mit diesen von der

KZBV angestoßenen Maßnahmen den Ver-

sichertenschutz zu verbessern und gleicher-

maßen die große Mehrheit der Fachzahn-

ärzte für Kieferorthopädie und der kiefer-

orthopädisch tätigen Zahnärzte in ihrem

Praxisalltag nicht nur zu unterstützen, sondern

zukünftig auch vor schnell pauschalierenden,

meist ungerechtfertigten Verdächtigungen

schützen zu können.

Wenn wir die von uns erkämpften Frei-

heitsgrade in der vertragszahnärztlichen

Versorgung erhalten und ausbauen wollen,

müssen wir gemeinsam in Wahrnehmung

unserer Verantwortung für die uns anver-

trauten Menschen dafür Sorge tragen, dass

die Patientenrechte und die Leistungs-

ansprüche der Versicherten umfänglich er-

füllt und darüber hinausgehende Versor-

gungswünsche ausschließlich auf der Basis

neutraler Aufklärung und freiwilliger Ent-

scheidung der Versicherten zu deren Wohl

erbracht werden. Nur wenn jeder einzelne

Versicherte uns als aufrichtigen Partner

erlebt und den Mehrwert und gesund-

heitlichen Nutzen einer über den GKV-

Anspruch hinausgehenden Behandlung er-

kennt, wird sich unser beispielgebendes Ver-

sorgungssystem dauerhaft etablieren und

gegen die vielfältigen Widerstände behaup-

ten können und als sinnvolle Alternative

zum „Flatrate-Denken“ gesellschaftliche

Anerkennung finden.

Für „Beutelschneider“ und diejenigen, die sich

über ihre vertragszahnärztlichen Pflichten

hinwegsetzen, sie nicht beachten oder miss-

bräuchlich ausgestalten, darf und wird in

unserem Berufsstand kein Platz sein.

Dr. Wolfgang Eßer ist der Vorsitzende der

Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung,

Universitätstr. 31, 50931 Köln

Eine gerecht empfundene Balance

bewahrt den Freiraum

Harald Schrader

Nach allgemeiner Auffassung stellt sich

das deutsche Gesundheitswesen im inter-

nationalen Vergleich als eines der besten

dar. Dies ist in erster Linie der subjektiven

Wahrnehmung der Patienten geschuldet.

Es gibt keine Terminprobleme, wie die

Inanspruchnahme der bei den KVen ange-

siedelten Terminvergabestellen zeigt. Auch

der Zugang zu den einzelnen Leistungen

und ihre Qualität wird durch die überaus

positive Beurteilung der Heilberufler als

hervorragend empfunden, auch wenn

uns interessierte Kreise anderes glauben

machen wollen.

Im zahnmedizinischen Bereich stellt sich

die Versorgungssituation als besonders be-

lastbar dar. Durch verschiedene Systeme –

an dieser Stelle seien beispielhaft die Kosten-

erstattung, die Mehrleistungsvereinbarung

im Füllungsbereich und das Festzuschuss-

modell im ZE-Leistungsbereich genannt –

ist es gelungen, eine Mischung aus Grund-

versorgung und Wahlleistungen zu etablie-

ren, die allen Patienten eine Teil-

habe am medizinischen Fort-

schritt garantiert, ohne

eine solidarische Basis-

versorgung infrage zu

stellen. Angesichts der

demografischen Ent-

wicklung und der zu

erwartenden Finanzie-

rungsschwierigkeiten im

Sozialversicherungsbereich

bieten diese Systeme die Mög-

lichkeit, eine umfassende Versorgung

auch zukünftig zuzusichern.

Das Nadelöhr für die Grundversorgung

stellt hierbei der G-BA dar. Durch ihn

werden der Umfang und die Art der soli-

darischen Leistungsgewährung festgelegt.

Nur ein Gleichgewicht von Grundversor-

gung und Wahlleistungen bei gleichzeitig

transparenter Ausgestaltung der Abrech-

nungsmodalitäten ermöglicht gesamtge-

sellschaftliche Akzeptanz. Der Berufsstand

ist gut beraten, dafür zu sorgen,

dass das berechtigte ökono-

mische Interesse der

Zahnärzte im Einklang

mit den wirtschaftlichen

Möglichkeiten der Pa-

tienten steht. Offenheit

beim Preis-Leistungs-

Verhältnis sowie Selbst-

kontrolle im Honorar-

bereich sind im sensiblen

Medizinbereich Grundvoraus-

setzung für Zukunftsfähigkeit. Nur

wenn der gesamte Berufsstand es schafft,

alle genannten Parameter in einem als

gerecht empfundenen Miteinander ins

Gleichgewicht zu bringen, bleibt der Frei-

raum für Gestaltung erhalten. Hieran sollten

wir alle gemeinsam arbeiten.

ZA Harald Schrader ist Vorsitzender des Freien

Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ).

Freier Verband Deutscher Zahnärzte e. V.

Auguststr. 28, 10117 Berlin

21