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107, Nr. 4, 16.2.2017, (331)
barung getroffen, die Versichertenschutz,
Transparenz, Wahlfreiheit, wirtschaftliche
Eigenverantwortung und Therapiefreiheit
bündelt. Die darin aufgestellten Grundsätze
und Maßnahmen schaffen im Spannungs-
verhältnis zwischen gesetzlichem Leistungs-
anspruch und Wahlfreiheit die Grundlage
für eine geordnete und transparente Auf-
klärung, Planung und Durchführung kiefer-
orthopädischer Behandlungen. Mit den ent-
wickelten Informationen und den dazu nöti-
gen Formularen erhält der Behandler eine
Hilfestellung, wie er mit dem Versicherten auf
Augenhöhe im Sinne des „shared decision
making“ unter Wahrung der Patientenrechte
und -interessen die bestmögliche, indivi-
duelle Versorgung abstimmen kann.
Zugleich wird die Nachvollziehbarkeit von
Behandlungsplanung, -verlauf und Abrech-
nung für die KZVen in Bezug auf deren ver-
pflichtenden Prüfauftrag verbessert.
Ich bin davon überzeugt, mit diesen von der
KZBV angestoßenen Maßnahmen den Ver-
sichertenschutz zu verbessern und gleicher-
maßen die große Mehrheit der Fachzahn-
ärzte für Kieferorthopädie und der kiefer-
orthopädisch tätigen Zahnärzte in ihrem
Praxisalltag nicht nur zu unterstützen, sondern
zukünftig auch vor schnell pauschalierenden,
meist ungerechtfertigten Verdächtigungen
schützen zu können.
Wenn wir die von uns erkämpften Frei-
heitsgrade in der vertragszahnärztlichen
Versorgung erhalten und ausbauen wollen,
müssen wir gemeinsam in Wahrnehmung
unserer Verantwortung für die uns anver-
trauten Menschen dafür Sorge tragen, dass
die Patientenrechte und die Leistungs-
ansprüche der Versicherten umfänglich er-
füllt und darüber hinausgehende Versor-
gungswünsche ausschließlich auf der Basis
neutraler Aufklärung und freiwilliger Ent-
scheidung der Versicherten zu deren Wohl
erbracht werden. Nur wenn jeder einzelne
Versicherte uns als aufrichtigen Partner
erlebt und den Mehrwert und gesund-
heitlichen Nutzen einer über den GKV-
Anspruch hinausgehenden Behandlung er-
kennt, wird sich unser beispielgebendes Ver-
sorgungssystem dauerhaft etablieren und
gegen die vielfältigen Widerstände behaup-
ten können und als sinnvolle Alternative
zum „Flatrate-Denken“ gesellschaftliche
Anerkennung finden.
Für „Beutelschneider“ und diejenigen, die sich
über ihre vertragszahnärztlichen Pflichten
hinwegsetzen, sie nicht beachten oder miss-
bräuchlich ausgestalten, darf und wird in
unserem Berufsstand kein Platz sein.
Dr. Wolfgang Eßer ist der Vorsitzende der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung,
Universitätstr. 31, 50931 Köln
Eine gerecht empfundene Balance
bewahrt den Freiraum
Harald Schrader
Nach allgemeiner Auffassung stellt sich
das deutsche Gesundheitswesen im inter-
nationalen Vergleich als eines der besten
dar. Dies ist in erster Linie der subjektiven
Wahrnehmung der Patienten geschuldet.
Es gibt keine Terminprobleme, wie die
Inanspruchnahme der bei den KVen ange-
siedelten Terminvergabestellen zeigt. Auch
der Zugang zu den einzelnen Leistungen
und ihre Qualität wird durch die überaus
positive Beurteilung der Heilberufler als
hervorragend empfunden, auch wenn
uns interessierte Kreise anderes glauben
machen wollen.
Im zahnmedizinischen Bereich stellt sich
die Versorgungssituation als besonders be-
lastbar dar. Durch verschiedene Systeme –
an dieser Stelle seien beispielhaft die Kosten-
erstattung, die Mehrleistungsvereinbarung
im Füllungsbereich und das Festzuschuss-
modell im ZE-Leistungsbereich genannt –
ist es gelungen, eine Mischung aus Grund-
versorgung und Wahlleistungen zu etablie-
ren, die allen Patienten eine Teil-
habe am medizinischen Fort-
schritt garantiert, ohne
eine solidarische Basis-
versorgung infrage zu
stellen. Angesichts der
demografischen Ent-
wicklung und der zu
erwartenden Finanzie-
rungsschwierigkeiten im
Sozialversicherungsbereich
bieten diese Systeme die Mög-
lichkeit, eine umfassende Versorgung
auch zukünftig zuzusichern.
Das Nadelöhr für die Grundversorgung
stellt hierbei der G-BA dar. Durch ihn
werden der Umfang und die Art der soli-
darischen Leistungsgewährung festgelegt.
Nur ein Gleichgewicht von Grundversor-
gung und Wahlleistungen bei gleichzeitig
transparenter Ausgestaltung der Abrech-
nungsmodalitäten ermöglicht gesamtge-
sellschaftliche Akzeptanz. Der Berufsstand
ist gut beraten, dafür zu sorgen,
dass das berechtigte ökono-
mische Interesse der
Zahnärzte im Einklang
mit den wirtschaftlichen
Möglichkeiten der Pa-
tienten steht. Offenheit
beim Preis-Leistungs-
Verhältnis sowie Selbst-
kontrolle im Honorar-
bereich sind im sensiblen
Medizinbereich Grundvoraus-
setzung für Zukunftsfähigkeit. Nur
wenn der gesamte Berufsstand es schafft,
alle genannten Parameter in einem als
gerecht empfundenen Miteinander ins
Gleichgewicht zu bringen, bleibt der Frei-
raum für Gestaltung erhalten. Hieran sollten
wir alle gemeinsam arbeiten.
ZA Harald Schrader ist Vorsitzender des Freien
Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ).
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e. V.
Auguststr. 28, 10117 Berlin
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