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zm

107, Nr. 5, 1.3.2017, (527)

ein, wenn Opportunitäten zur Nutzung von

Ressourcen nicht wahrgenommen werden.

Dieses Prinzip spielt in der täglichen Arbeit

der Zahnarztpraxis eine besonders wichtige

Rolle. Die Opportunitäten sind zum Beispiel

Patienten, die eine Behandlung ersuchen.

Die nicht wahrgenommenen Ressourcen sind

leer stehende Behandlungszimmer. Oppor-

tunitätskosten entstehen insbesondere bei

einer ungünstigen Personaleinsatzplanung.

Sind die Behandlungs-

zimmer ausgelastet?

Der Personalbedarf einer Praxis ist eine

variable Größe, die imWesentlichen von der

Nachfrage nach zahnmedizinischen Leis-

tungen und von den vorhandenen räum-

lichen Kapazitäten abhängt. In der Regel

ist der Personalbedarf während der Grün-

dungsphase verhältnismäßig gering, weil

der Patientenstamm sich im Lauf dieser

Phase zunächst entwickeln und festigen

muss. In dieser Phase gestaltet sich die Per-

sonaleinsatzplanung relativ einfach: Die Ar-

beits- und Behandlungszeit des Personals ist

eng gekoppelt mit der Arbeits- und Behand-

lungszeit des Praxisinhabers.

Der Bedarf an Personal und an einer pro-

fessionellen Personaleinsatzplanung steigt

allerdings mit dem Verlauf des Lebenszyklus

einer Praxis kontinuierlich an. Wenn der

Patientenzulauf die Aufnahmemöglichkei-

ten in der Einzelpraxis übersteigt, ist die Ein-

stellung eines weiteren Zahnarztes mit der

entsprechenden Assistenz empfehlenswert.

Eine Vollauslastung der Behandlungszimmer

ist dann erreicht, wenn die Praxis (im

Schichtbetrieb) ununterbrochene Behand-

lungszeiten zwischen 8:00 und 19:00 Uhr

anbieten kann. Eine weitere Erweiterung der

Praxis ist in an dieser Stelle nur noch anhand

tief gehenderer struktureller Entscheidungen

(das heißt Erweiterung der Praxisräume,

neuer Standort) möglich.

Im Allgemeinen bieten weitere Formen zahn-

ärztlicher Kooperationen, etwa die Bildung

einer Berufsausübungsgemeinschaft, einer Pra-

xisgemeinschaft oder eines medizinischen

Versorgungszentrums, erhebliche Chancen

zur Gestaltung einer produktiven Arbeits-

weise. Tabelle 1 vergleicht die betriebswirt-

schaftlichen Kennzahlen einer Einzelpraxis

mit den Kennzahlen einer Berufsausübungs-

gemeinschaft mit zwei Behandlern.

Das Bestreben nach einer rentablen und

reibungslosen Vollauslastung der Behand-

lungszimmer erfordert allerdings aus ver-

schiedenen Gründen ein Mindestmaß an

unternehmerischem Können. Gesetzliche

Einschränkungen im Bezug auf die Gestal-

tung der Arbeitszeit, eine Überschreitung

der Grenze von zehn Vollzeitstellen im

Sinne des Kündigungsschutzgesetzes, die

hinzukommenden Personalkosten und der

gesteigerte Aufwand im Bereich der

Unternehmensführung müssen im Voraus

berücksichtigt werden.

Die sich ergebenden Chancen für die

Verbesserung des betriebswirtschaftlichen

Erfolgs der Praxis sind jedoch immens, weil

Synergieeffekte (insbesondere in der Ver-

waltung) effizient genutzt werden können.

Dies wird deutlich etwa bei der Anstellung

qualifizierter Abrechnungskräfte und/oder

Praxismanager. Gemeinsam können sich

Praxisinhaber die angemessene Entlohnung

dieser Kräfte leisten. Die Gegenleistung sind

die optimale Abrechnung der erbrachten

zahnmedizinischen Leistungen und der

reibungslose Ablauf des Praxisbetriebs.

Zahnärztliche Kooperationen führen unter

diesen Umständen zu einer Steigerung des

absoluten Umsatzes und zugleich zu einer

erheblich höheren Rentabilität.

Dr. Francisco X. Moreano, CONSULTOR!O,

Erding bei München

Bernhard Fuchs, André Martin,

Kanzlei Fuchs und Martin, Würzburg/Volkach

Ertrags- und Leistungskennzahlen – Einbehandlerpraxis (EP) vs. BAG mit zwei Inhabern (GP)

Kennzahl

Umsatz (TEUR)

Privat + Zuzahlungsanteil

Gewinn absolut

Gewinn in % vom Umsatz

Labor- und Materialkostenquote

Personalkosten

Übrige Kosten

Abschreibung + Leasing

Miete

Tabelle 1

Durchschnittswerte Deutschland-West, allgemein

Quelle: REBMANN RESEARCH aus ATLAS MEDICUS

®

, Stand 2015

EP

478

52,6 %

152

31,8 %

23,2 %

25,5 %

10,8 %

3,6 %

5,5 %

GP

1.562

49,2 %

559,2

35,8 %

20,9 %

26,2 %

9,9 %

3,4 %

4,1 %

85