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107, Nr. 11, 1.6.2017, (1340)
Der kariespräventive Nutzen der Fissuren-
und Grübchenversiegelung an Zähnen
beziehungsweise Molaren mit gesunden
Fissuren und nicht kavitierten kariösen
Läsionen ist belegt. Anhand der vorlie-
genden Meta-Analysen kann außerdem
geschlussfolgert werden, dass mit der
Fissuren- und Grübchenversiegelung eine
Kariesinitiation und -progression verhindert
werden kann.
Definition:
Unter einer Versiegelung wird der
präventive Verschluss der kariesanfälligen
Fissuren und Grübchen verstanden, um
einer Kariesinitiation vorzubeugen und/
oder kariöse Frühstadien zu arretieren. Die
Fissuren- und Grübchenversiegelung ist
damit eine Zahnflächen-spezifische Präven-
tionsmaßnahme (Abbildung 1). Präventive
Effekte an anderen Zahnflächen können
nicht erwartet werden. Neben der Fissuren-
und Grübchenversiegelung sind eine zahn-
gesunde Ernährung, adäquate häusliche
Mundhygienemaßnahmen sowie eine indi-
kationsgerechte häusliche und professionelle
Fluoridapplikation als wirksame und evidenz-
basierte Bestandteile der Präventivbetreuung
zu betrachten.
Zielgruppe:
Patienten sind primär Kinder
und Jugendliche, da sie von dieser präven-
tiven Maßnahme unmittelbar nach dem
Durchbruch der bleibenden Molaren am
meisten profitieren. Die Leitlinie gilt sowohl
für Kinder ohne wie auch für Kinder mit
Komorbiditäten. Geschlechtsspezifische Un-
terschiede sind nicht bekannt und werden
daher nicht betrachtet.
Anwendungsort:
Die Versiegelung kann
prinzipiell an allen Zähnen mit Fissuren oder
Grübchen in der primären und in der blei-
benden Dentition angewendet werden. Da
der größte präventive Nutzen im Vergleich
zu anderen Zahngruppen – Milchzähnen,
bleibenden Front- und Eckzähnen und Prä-
molaren – an bleibenden Molaren zu erwar-
ten ist, wurden vielfältige Fragestellungen
vorrangig an den ersten und an den zweiten
bleibenden Molaren untersucht.
Diagnostische Voruntersuchungen:
Vor der Fissuren- und Grübchenversiege-
lung soll eine sorgfältige, diagnostische
Untersuchung dieser Areale erfolgen. Dabei
soll als primäre Methode die visuelle Unter-
suchung an den gereinigten und getrock-
neten Zahnflächen eingesetzt werden.
An nicht kavitierten kariösen Läsionen
sollten ergänzende diagnostische Verfahren,
zum Beispiel die Röntgendiagnostik mit
Bissflügelaufnahmen oder lichtoptische Ver-
fahren, indikationsgerecht genutzt werden,
um versteckte Dentinläsionen zu erkennen
(Kontraindikation für Fissuren- und Grüb-
chenversiegelung).
S3-Leitlinie „Fissuren- und Grübchenversiegelung“
Präventiv verschließen
Jan Kühnisch, Franz-Xaver Reichl, Roswitha Heinrich-Weltzien, Reinhard Hickel
Im Kindes- und Jugendalter konzentriert sich der Kariesbefall auf die bleibenden
Molaren beziehungsweise deren Fissuren und Grübchen. Mit einer Versiegelung
kann eine Kariesinitiation und -progression verhindert werden. Darauf haben
sich die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGKiZ) und die Deutsche
Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) in der überarbeiteten S3-Leitlinie „Fissuren-
und Grübchenversiegelung“ geeinigt.
Abbildung1: Erster bleibender Molar vor (links) und nach der Applikation einer Fissuren- und Grübchenversiegelung (Mitte) und nach einem Jahr
Liegedauer (rechts)
Fotos: J. Kühnisch
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Zahnmedizin