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zm

107, Nr. 11, 1.6.2017, (1340)

Der kariespräventive Nutzen der Fissuren-

und Grübchenversiegelung an Zähnen

beziehungsweise Molaren mit gesunden

Fissuren und nicht kavitierten kariösen

Läsionen ist belegt. Anhand der vorlie-

genden Meta-Analysen kann außerdem

geschlussfolgert werden, dass mit der

Fissuren- und Grübchenversiegelung eine

Kariesinitiation und -progression verhindert

werden kann.

Definition:

Unter einer Versiegelung wird der

präventive Verschluss der kariesanfälligen

Fissuren und Grübchen verstanden, um

einer Kariesinitiation vorzubeugen und/

oder kariöse Frühstadien zu arretieren. Die

Fissuren- und Grübchenversiegelung ist

damit eine Zahnflächen-spezifische Präven-

tionsmaßnahme (Abbildung 1). Präventive

Effekte an anderen Zahnflächen können

nicht erwartet werden. Neben der Fissuren-

und Grübchenversiegelung sind eine zahn-

gesunde Ernährung, adäquate häusliche

Mundhygienemaßnahmen sowie eine indi-

kationsgerechte häusliche und professionelle

Fluoridapplikation als wirksame und evidenz-

basierte Bestandteile der Präventivbetreuung

zu betrachten.

Zielgruppe:

Patienten sind primär Kinder

und Jugendliche, da sie von dieser präven-

tiven Maßnahme unmittelbar nach dem

Durchbruch der bleibenden Molaren am

meisten profitieren. Die Leitlinie gilt sowohl

für Kinder ohne wie auch für Kinder mit

Komorbiditäten. Geschlechtsspezifische Un-

terschiede sind nicht bekannt und werden

daher nicht betrachtet.

Anwendungsort:

Die Versiegelung kann

prinzipiell an allen Zähnen mit Fissuren oder

Grübchen in der primären und in der blei-

benden Dentition angewendet werden. Da

der größte präventive Nutzen im Vergleich

zu anderen Zahngruppen – Milchzähnen,

bleibenden Front- und Eckzähnen und Prä-

molaren – an bleibenden Molaren zu erwar-

ten ist, wurden vielfältige Fragestellungen

vorrangig an den ersten und an den zweiten

bleibenden Molaren untersucht.

Diagnostische Voruntersuchungen:

Vor der Fissuren- und Grübchenversiege-

lung soll eine sorgfältige, diagnostische

Untersuchung dieser Areale erfolgen. Dabei

soll als primäre Methode die visuelle Unter-

suchung an den gereinigten und getrock-

neten Zahnflächen eingesetzt werden.

An nicht kavitierten kariösen Läsionen

sollten ergänzende diagnostische Verfahren,

zum Beispiel die Röntgendiagnostik mit

Bissflügelaufnahmen oder lichtoptische Ver-

fahren, indikationsgerecht genutzt werden,

um versteckte Dentinläsionen zu erkennen

(Kontraindikation für Fissuren- und Grüb-

chenversiegelung).

S3-Leitlinie „Fissuren- und Grübchenversiegelung“

Präventiv verschließen

Jan Kühnisch, Franz-Xaver Reichl, Roswitha Heinrich-Weltzien, Reinhard Hickel

Im Kindes- und Jugendalter konzentriert sich der Kariesbefall auf die bleibenden

Molaren beziehungsweise deren Fissuren und Grübchen. Mit einer Versiegelung

kann eine Kariesinitiation und -progression verhindert werden. Darauf haben

sich die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGKiZ) und die Deutsche

Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) in der überarbeiteten S3-Leitlinie „Fissuren-

und Grübchenversiegelung“ geeinigt.

Abbildung1: Erster bleibender Molar vor (links) und nach der Applikation einer Fissuren- und Grübchenversiegelung (Mitte) und nach einem Jahr

Liegedauer (rechts)

Fotos: J. Kühnisch

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