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107, Nr. 11, 1.6.2017, (1342)
Bei Kariesrisiko-Patienten kann die tem-
poräre Fissurenversiegelung mit einem GIZ
(Prä-Fissurenversiegelung) in Erwägung
gezogen werden. Dies ist eine einfache,
präventive, aber provisorische Interims-
lösung.
Bei Zähnen mit einer nachgewiesenen
Dentinkaries im Bereich der Fissuren bezie-
hungsweise Grübchen ist die Versiegelung
aus heutiger Sicht kontraindiziert und
die minimal-invasive Füllungstherapie an-
gezeigt.
Milchzähne, deren Exfoliation unmittelbar
bevorsteht bedürfen keiner Versiegelung.
Eine
absolute Kontraindikation
zur Fissuren-
und Grübchenversiegelung besteht bei
einer nachgewiesenen Allergie gegenüber
Versiegelungsmaterialien oder einzelnen
Materialbestandteilen.
Materialauswahl
zur Versiegelung
Im Rahmen einer Meta-Analyse, die die
verfügbaren klinischen Studien mit einer
Mindestlaufzeit von zwei Jahren berücksich-
tigte, wurde gezeigt, dass das Überleben
beziehungsweise Retentionsverhalten von
Fissuren- und Grübchenversiegelungen in
Abhängigkeit vom verwendeten Material
Unterschiede aufweist. Auto- und licht-
polymerisierende Versiegelungsmaterialien
wiesen dabei das günstigste Retentionsver-
halten auf. Insbesondere Materialgruppen
beziehungsweise Vorgehensweisen, die auf
eine Säurekonditionierung verzichteten,
waren mit zum Teil deutlich höheren
Verlustraten verbunden.
Daher sollen Materialgruppen mit einer
hohen Retentionsrate und damit Über-
lebenswahrscheinlichkeit bevorzugt in der
klinischen Praxis eingesetzt werden. Dazu
zählen niedrigvisköse Methacrylat-basierte
Versiegelungskunststoffe, die in Verbindung
mit der Säurekonditionierung angewendet
werden. Bei Zähnen im Durchbruch bezie-
hungsweise wenn keine adäquate Trocken-
legung möglich ist, kann alternativ der Ein-
satz von GIZ erwogen werden.
Licht-Polymerisate sollten als Einkomponen-
ten-Materialien im Vergleich zu Auto-Poly-
merisaten bevorzugt verwendet werden. Die
Materialien sind weniger Technik-sensitiv zu
verarbeiten, da der Anmischvorgang entfällt
und die sofortige Lichtpolymerisation die
Behandlungszeit verkürzt.
Die einzelnen
Arbeitsschritte
Die Applikation einer Fissuren- und Grübchen-
versiegelung ist im Vergleich zur Füllungs-
therapie ein weniger zeitintensives und ein-
facheres Procedere. Dennoch sind auch hier
alle klinischen Arbeitsschritte zur Qualitäts-
sicherung sorgfältig auszuführen (Tabelle) und
eine gute Kooperation bei den kindlichen
beziehungsweise jugendlichen Patienten
ist sicherzustellen. Eine Vierhand-Technik er-
möglicht darüber hinaus die konsequente
Einhaltung der nachstehend formulierten
Qualitätsstandards sowie ein sicheres und
effizientes Arbeiten [Griffin et al., 2008].
Fissurenreinigung:
Im Rahmen von klinischen
Studien wurden unterschiedliche Vorgehens-
weisen bei der professionellen Zahnreinigung
vor der Versiegelung nur in wenigen klinischen
Untersuchungen in Relation zur Retention
untersucht. Die Mehrheit aller klinischen
Studien verweist auf eine vorab durchge-
führte Zahnreinigung.
So ist die Zahnreinigung ein unverzichtbarer
Teilarbeitsschritt der Grübchen- und Fissuren-
versiegelung und soll daher immer vor der
Versiegelung erfolgen. Dieser Arbeitsschritt
ist zudem Grundlage für eine korrekte
kariesdiagnostische Untersuchung an den
Fissuren und Grübchen.
Trockenlegung:
Der Einfluss der Trocken-
legung auf die Retentionsrate von Fissuren-
und Grübchenversiegelungen wurde in
einzelnen vergleichenden klinischen Unter-
suchungen verifiziert. Die dokumentierten
Retentionsraten deuten auf eine Gleich-
Arbeitsschritte bei der Fissuren- und
Grübchenversiegelung am bleibenden Zahn
Zahnreinigung
Präparation des Schmelzes mit
rotierenden Instrumenten
Trockenlegung
Säurekonditionierung
Schmelz- und Dentinbonding
bevorzugtes Material
Lichtpolymerisation
Okklusionskontrolle und
ggf. -korrektur
Politur und Fluoridierung
Tabelle, Quelle: Leitlinie
Fissuren- und Grübchenversiegelung
rotierendes Bürstchen
nein
absolute Trockenlegung (Kofferdam) oder
relative Trockenlegung mit effektiver Absaugung
zur Vermeidung einer Speichelkontamination
30 bis 60 Sekunden am bleibenden Zahn
grundsätzlich nicht erforderlich, zusätzlicher
Auftrag eines Haftvermittlers aber möglich
Methacrylat-basierter Versiegelungskunststoff
abhängig vom verwandten Material und der
Polymerisationslampe (i. d. R. 20 Sekunden)
ja
ja
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Zahnmedizin